Beiträge von j.schroeter

    vielen Dank Herr Balling, der Spannungspneumothorax rutschte mir über den CT Befund in die Anfrage. Im Kopf habe ich immer mit traumatischem Pneumothorax übersetzt. Der taumatische Spannungspneumothorax taucht nur unter Kodip als S270 auf.

    Aber: ich kann die Argumentation mit iatrogen traumatisch und dann eine J Kodierung nicht verstehen. Der Pneumothorax entstand durch ein Traum unter der Reanimation. Der Kode S270 ist m. E. erheblich spezifischer.

    Warum ich so verbissen bin basiert auf der Erlösdifferenz von 12.000E bei diesem Einzelfall.

    mfg aus Berlin

    J. Schröter

    Der MDK ersetzt die ND S27.0 durch J95.80. Bei der Tembesprechung gab es dann gewisse Unsicherheiten.

    Ein Patient wurde reanimiert, dabei Rippenserienfraktur und Spannungspneumothorax S27.0. Der Pneu wird exakt in der KG beschrieben als Spannungspneu aufgrund von Rippenfrakturen bei Reanimation, Bülau Drainage.

    Es handelt sich unzweifelhaft um ein iatrogenes Geschehen, das im Rahmen einer ärztlichen Maßnahme aufgetreten ist und logischerweise nicht beabsichtigt war. M. E. handelt es sich um die Komplikation eines ärztlichen Eingriffs, der Reanimation.

    Ein iatrogener Pneumothorax ist mit J95.80 zu kodieren. Dieser iatrogener Pneu tritt z. B. im Rahmen einer ZVK Punktion oder eines SM auf.

    Insgesamt sehe ich nach Durchsicht von MyDRG und den Katalogen etc. zwei Argumente für S27.0


    1 Es handelt sich um einen exakt diagnostizierten Spannungspneumothorax. Dieser ist mit S27.0 zu kodieren

    2 Es muss generell so spezifisch wie möglich kodiert werden. In diesm Fall ist der Kode S270 aber wesentlich spezifischer, da der J95.80 lediglich aussagt „es liegt ein iatrogener Pneumothorax vor“. Es handelt sich aber genau um einen traumatischen Spannungspneumothorax. Dieses ist durch CT etc. eindeutich belegt.

    Liege ich damit richtig, oder habe ich etwas übersehen??

    mfg aus Berlin

    J. Schröter

    Zitat


    Guten Morgen an alle Kolleginnen und Kollegen,
    wir hatten in Berlin mal eine Phase mit dem Ressourcenverbrauch bei zwei HD. ich beziehe mich dann gerne auf die DKR, in denen der behandelnde Arzt - und nicht der MDK - entscheidet. Notfalls weise ich den MDK darauf hin, dass er wohl nicht unseren echten Kosten kennen kann.

    Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose- Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Hierbei ist es unerheblich, ob die Krankheiten verwandt sind oder nicht


    einen angenehmen Freitag

    JS