Beiträge von herby_

    Hallo HONK,
    die 5-794.kr bedeutet ja \"offene Reposition einer Mehrfragmentfraktur.....\"
    lag denn eine Mehrfragmentfraktur vor?
    Sie beschreiben eine querverlaufende Humerusfraktur mit Pseudarthrose.
    In diesem Fall müsste ich - zähneknirschend - dem MdK zustimmen.

    Gruß aus dem Norden

    Danke für die Kommentare.
    Ich finde die Schlagzeile \"Schlaganfall ab 2009 im DRG-Katalog erlösrelevant\" ja etwas vollmundig, abgesehen davon dass die DRG\'s B70C und D in 2009 deutlich abgewertet wurden.
    Es kreißte der Berg.....

    Grüße aus dem Norden

    Ein freundliches Hallo an alle DRG Mitstreiter.

    Folgende Meldung wurde auf der Seite des BDI (Berufsverband Internisten) am 13.10.08 veröffentlicht:

    Durchbruch für Innere Medizin: Schlaganfall ab 2009 im DRG-Katalog erlösrelevant
    Durch intensive Bemühungen des Berufsverbandes Deutscher Internisten BDI e.V. und das besondere persönliche Engagement seines 2. Vizepräsidenten (Name entfernt) ist es nun gelungen, die Behandlung des Schlaganfalls in internistischen Kliniken wieder erlösrelevant zu machen. Im Fallpauschalen-Katalog 2009, der zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt, wurde die Klassifikation der DRG B70C,E, G (Apoplexie) CMI: 1,089; 1,547; 0,891 ebenso wie die Klassifikation der DRG B69C (Transitorische ischämische Attacke) so korrigiert, dass sie auch für die Innere Medizin im Krankenhaus wieder abrechenbar wird.
    Im aktuellen Fallpauschalen-Katalog 2008 ist der Schlaganfall noch ausschließlich für Neurologen abrechenbar. Internisten konnten ihn zwar kodieren, aber die Leistung war nicht erlösrelevant. Das hat dazu geführt, dass die Schlaganfall-Behandlung durch Internisten häufig gar nicht dokumentiert wurde und damit statistisch nicht die Rolle spielte, die ihr tatsächlich zukommt.

    Kann mir jemand sagen, wie das zu verstehen ist?

    Meines Wissens waren DRG\'s noch nie abhängig von einer Fachabteilung.
    Bei der B70 ist die Komplexpauschale essentiell und dort hat sich im neuen OPS lediglich geändert, dass auch eine Intensivstation zeitlich in die Berechnung mit eingeht.

    Oder habe ich da etwas übersehen?

    Hallo miteinander,
    Da kann ich Herrn Schaffert nur zustimmen. Hier in SH wird die Mammachirurgie bei gutartigen Erkrankungen nahezu ausschließlich als AOP eingefordert. Wir haben sogar große Probleme, bösrtige Erkrankungen, die in unserem Mammazentrum sehr komplex behandelt werden, im stat. Bereich zu behalten.

    Guten Tag verehrte Mitstreiter in Sachen DRG,

    Mich interessiert Ihre Meinung zu folgender Fragestellung:

    Bei einer Pat. wird wegen Mamma CA eine Quadrantenresektion durchgeführt. In gleicher Sitzung wird ein gestielter Lappen zur Defektdeckung gebildet und eingenäht und zusätzlich die Mammille in eine neu gebildete Mamillenloge implantiert.

    Kodierung:
    5-871.2 (Quadrantenresektion)
    5-885.4 (gestielter Lappen)
    5-882.5 (plastische Rekonstruktion Mamille)

    Der MdK vertritt die Meinung, der Lappen und die Mamillenrekonstruktion seien integraler Bestandteil der Quadrantenresektion und somit nicht kodierfähig.

    Wir sehen das etwas anders und uns würde sehr die Meinung anderer Fachkollegen/Innen interessieren.

    Guten abend.....
    Ich bitte um Ihre Meinung:
    Fall: Pat. mit Varizen und einer Herzinsuffizienz mit Ruhedyspnoe wird wegen dieser Konstellation stationär zur OP aufgenommen. Es kam intraoperativ zu massiven kardialen Problemen. Die Weiterbehandlung erfolgte auf der kardiologischen Abteilung.
    Abgerechnete HD: I83.9 (Varizen), ND: I50.14 (Herzinsuffizienz).

    Argumentation des MdK: Die Varizen OP hätte theoretisch als AOP nach §115b erbrachtwerden können. Daher sei die Herzinsuffizienz als HD zu betrachten. Die Diskussion mit dem Gutachter brachte keinen Konsens.

    Wie ist die Meinung im Forum?