Vielen Dank für die schnelle Antwort!Kann ECMO auch abgerechnet werden, wenn nur CO2 entfernt wird (mit Pumpe), aber keine Oxygenierung stattgefunden hat?
Beiträge von kawa
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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Abrechnung von pumpengetriebener interventional lung assist mittels iLA activve, ohne Oxygenierung. Kann hierfür OPS 8-852.2 verwendet werden (eigentlich nur für PECLA, d.h. pumpenlos) oder kann über OPS 8-852.0x (ECMO) abgerechnet werden? Gibt es Erfahrungen mit Akzeptanz durch die Kassen bei Verwendung von iLA activve?
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Hallo kena,
vielen Dank für die Rückmeldung. Das war auch meine Annahme
Nun habe ich allerdings auch viel über Quartalspauschalen in diesem Bereich gehört. Welche Erfahrungen gibt es hierzu? Was ist die Berechnungsgrundlage, wie und mit wem wird verhandelt?
Gruß,
kawa
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Guten Tag zusammen,
nachdem sich hier so viele Experten zum Thema ambulante Abrechnung im Krankenhaus eingefunden haben, würde ich hier gerne eine spezifische Frage zur Abrechnung von Laborleistungen stellen.
Und zwar würden mich die folgenden Aspekte interessieren:
1. Wie erfolgt bei Ihnen die Abrechnung von Laborleistungen, die im ambulanten Bereich oder in der Notaufnahme erbracht werden? D.h. wie wird die Leistungserbringung intern dokumentiert (Punktesysteme o.ä.) und erfolgt die Abrechnung mit den Kassen dann über EBM/GOÄ oder gibt es evtl. Sondervereinbarungen/Pauschalen?
2. Abrechnung von PCR Tests für respiratorische Proben: Pro Erreger erfolgt die Abrechnung bisher über 32791 (EBM) bzw. über 4780, 4782, 4783, 4785 (GOÄ). Nun ist die Einführung eines Multiplex PCR Tests geplant, der 6 Erreger (RSV, Rhinovirus, Influenza A und B, Adenovirus, Parainfluenza) abdeckt. Meine Frage wäre nun, inwiefern können die oben aufgeführten GOP Ihrer Meinung nach mehrfach abgerechnet werden, falls anstatt der Einzeltests ein Multiplex Test eingeführt wird? Bzw. wie könnte die Abrechnung für den Multiplex Test generell aussehen?
Vielen Dank im Voraus.
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Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Noch einmal etwas konkreter: Wenn ein Hersteller bspw. ein Implantat auf den Markt bringt, das seiner Meinung nach unter ein bestehendes bundeseinheitliches ZE fällt (Produktbezeichnung und Prozedur treffen zu), so kann er dies ggf. vorab mit dem MDK abklären, muss aber ansonsten keine weiteren Nachweise erbringen oder bspw. einen Antrag beim IneK auf Verwendung unter dem jeweiligen Zusatzentgelt stellen. DIe Krankenhäuser können das neue Produkt inkl. Prozedur dementsprechend direkt nach Zulassung unter dem bestehenden ZE abrechnen, solange kein Einspruch vom MDK kommt?
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Guten Tag,
ich habe eine eher \"bürokratische\" Frage:
Bei einem neuen Produkt, das in eine bestehende Gruppe gehört, für die es bereits ein bundeseinheitliches Zusatzentgelt gibt:
1. Wer bestimmt/wie wird festgelegt, ob ein neues Produkt in den Genuss eines bestehenden bundeseinheitl. Zusatzentgelts kommt (gibt es eine offizielle Stelle, die sagt, Produkt XYZ gehört in diese Gruppe im Sinne der Definition des Zusatzentgeltes?
2. Ist in diesem Fall von Herstellerseite, Krankenhausseite oder irgend einer anderen Partei ein Antrag/Verwaltungsakt notwendig (Antrag etc.)?
Vielen Dank.
KAWA
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Hallo,
generell ist es ja nicht gestattet, dass der Patient die (zusätzlichen) Kosten für ein Implantat übernimmt, das er erhält, ohne die gesamte Prozedur zu bezahlen (Bsp. ein Patient möchte ein Hightech Knie Implantat und ist bereit, die Differenz zum Standardimplantat selbst zu bezahlen -> nicht gestattet). Nun habe ich allerdings von einem Kollegen gehört, dass es für neue Produkte und Prozeduren, die noch nicht adäquat im \"Standardkatalog\" abgebildet sind, möglich ist, die Kosten separat oder aufgeschlüsselt aufzulisten und dementstrechend eine Patienten-Teilzahlung zu ermöglichen. Ist das korrekt? Und wenn ja, weiß jemand, wo ich mehr Informationen dazu finden kann?
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Hallo,
generell ist es ja nicht gestattet, dass der Patient die (zusätzlichen) Kosten für ein Implantat übernimmt, das er erhält, ohne die gesamte Prozedur zu bezahlen (Bsp. ein Patient möchte ein Hightech Knie Implantat und ist bereit, die Differenz zum Standardimplantat selbst zu bezahlen -> nicht gestattet). Nun habe ich allerdings von einem Kollegen gehört, dass es für neue Produkte und Prozeduren, die noch nicht adäquat im \"Standardkatalog\" abgebildet sind, möglich ist, die Kosten separat oder aufgeschlüsselt aufzulisten und dementstrechend eine Patienten-Teilzahlung zu ermöglichen. Ist das korrekt? Und wenn ja, weiß jemand, wo ich diese Verfügung finden kann?
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Vielen Dank für die Einschätzung. Sie würden es also auch als offen-chirurgische Operation codieren. Hier gab es nämlich Stimmen dafür, dass dies als arthroskopischer Eingriff zu behandeln sei. Deshalb wollte ich gerne eine externe Meinung einholen. Dankeschön.
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Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen, wie man o.g. Prozedur richtig codiert (OPS). Habe hier kontroverse Meinungen dazu.
Danke.