Beiträge von tweetyCo

    Guten Morgen,

    vielen Dank für die Antworten.

    Ich wollte nur noch anmerken, dass dies ein Notfallpatient war und kein angeborener Bluter. Bei diesem Patienten lag eine temporäre Blutgerinnungsstörung vor.

    Ich sehe dass genauso wie Herr Blaschke. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ich mit den Kassen jede einzelne Prozedur die in das ZE 2014-98 führt, preislich verhandeln soll. Ich dachte immer, dass der Schwellenwert ausschlaggebend ist. Diese Überschreitung kann ich anhand unseres patientenbezogenen Materialverbrauch mit den entsprechenden Kosten nachweisen. Ich dachte, dass mit der Einführung dieses ZE's eine Möglichkeit angeboten wurde,auch für Krankenhäuser die keine "Blutervereinbarung" haben, ihr Kosten für solche Fälle geltend zu machen.

    Dies ist unser erstes ZE2014-98 und vielleicht liege ich mit meiner Interpretation des ZE auch völlig falsch.

    Einen schönen Tag noch

    Tweety

    Liebes Forum,

    wir haben für einen Patienten das ZE2014-98 einer Krankenkasse in Rechnung stellen. Den Schwellenwert haben wir mit der Gabe von Novoseven überschritten. Die Krankenkasse möchte uns dies nicht bezahlen, da wir es nicht verhandelt haben. (das heißt nur 600,00 €). Argumentation der Krankenkasse ist, dass für jeden Blutgerinnungsfaktor welcher in das ZE 2014-98 fällt, mit der Krankenkassen einen Preis verhandelt werden muss. Bsp. Novoseven 1 kIE 7,00 €. Wir haben den Schwellenwert anhand der Kosten unserer gegeben Blutgerinnungsfaktoren berechnet.

    Meine Frage: hat die Krankenkasse recht? Muss ich in der Bugetverhandlung jede einzelne Prozedur für das ZE 2014-98 verhandeln? Darf ich es erst dann abrechnen?

    Einen schönen Tag noch

    tweety

    Liebes Forum,

    ist jemandem bekannt wie man das HAKIM-Ventil programmierbar für Peritonealkatheter für die Behandlung des Hydrocephalus kodieren kann? Ist die OPS 5-023 ff. zutreffend?

    Vielen Dank

    Tweety

    Hallo,

    vielen Dank für die schnellen Antworten.

    ich habe schon mit der Mitarbeiterin gesprochen und konnte sie nicht überzeugen. ;(

    Ich habe ebenfalls mit dem Gedanken gespielt, die 6 Wochen-Frist verstreichen zulassen. Mir stellt sich nur die Frage ob es ein formeller Fehler ist und somit eine "Abweisung" der Rechnung über §301 gerechtfertigt ist.

    Ich wünsche einen guten Start ins Wochenende

    Tweety

    Liebes Forum,

    gibt es zu diesem Thema neue Erkenntnisse? Kann man die 8-981 kodieren bei Fällen die bei Verdacht auf Schlaganfall auf die Stroke Unit aufgenommen wurden, sich aber im weiteren stationären Aufenthalt diese Diagnose nicht bestätigt?

    Ich greife diese Problematik aus folgendem Grund noch einmal auf, da ich mit einer KK momentan Meinungsverschiedenheiten zu dieser Problematik habe. Die KK schickt (seit 2012) über den §301 die Rechnungen mit der Bemerkung zurück, dass die behandlungsrelevante Nebendiagnose in Bezug zum OPS 8-981.0 fehlt. (Ich möchte hier bemerken, dass der OPS keinen Einfluss auf die DRG hat).Ich bin der Ansicht, dass man den OPs mitkodieren kann da wir den Aufwand hatten und die entsprechenden Mindestmerkamle auch erfüllt haben. Bin ich mit meiner Meinung völlig auf dem Holzweg? Hat die KK Recht? Ist es wirklich ein formeller Fehler? ?(

    Vielen Dank im voraus

    Tweety :whistling:

    Liebes Forum,

    wir versorgten in unserem Haus eine Sternumosteomyelitis mit einem musculus lattissimus dorsi Lappen. Laut OPS ist nach unserer Ansicht dieser Eingriff mit dem OPS 5-857.75 zukodieren (myokutaner Lappen). Bei dieser Kodierung gelangen wir in die DRG I27A (mit entsprechenden Nebendiagnosen).

    Würden wir jetzt diesen Eingriff mit einer Hautlappenplastik (5-905.1) kodieren, würden wir in die DRG I02C gelangen. Diese ist wesentlich höher bewertet.

    Meine Frage: Kodieren wir den Eingriff falsch?

    Wenn nein, kann mir jemand erklären warum der doch aufwendigere Eingriff so niedrig bewertet wird?

    Ich freue mich auf Ihre Meinungen und Disskussionsbeiträge

    Tweety

    Liebes Forum,

    ich hoffe ich bin mit meiner Anfrage hier ungefähr richtig.

    Meine Radiologen möchten jetzt NUB's beantragen, die schon seit 2008 mit Status 2 vom Inek gewertet wurden. Meiner Ansicht nach, ist hier eine erneute Beantragung nicht mehr sinnvoll. Liege ich mit meiner Ansicht richtig?

    Vielen Dank im Voraus

    Tweety