Beiträge von MedCo2008

    Guten Tag zusammen,

    wir rechnen üblicherweise in der Geburtshilfe Hauptabteilung mit Beleghebamme ab. Nun haben wir die Situation, dass zur Aufrechterhaltung der Dienste einen Honorarhebamme beschäftigt werden muss, die von der Klinik bezahlt wird. Nachdem es aber keine sortenreinen Geburten gibt, frage ich mich, wie das abzurechnen ist. Wenn ausschließlich die Honorarhebamme tätig ist, könne man ja komplett als Hauptabteilung abrechnen. Das ist aber nicht der Fall und die Beleghebammen rechnen ihre Betreuungsziffern ja ab. Hat jemand eine Idee?

    Lieben Dank

    Guten Tag allerseits,

    ich habe eine Frage hinsichtlich der Kodierung von Neugeborenen bei kardiopulmonaler Reanimation. Ich bin der Ansicht, dass hier die Nebendiagnose I46.0 kodiert werden kann. Der MDK sagt, der Herzstillstand ist mit dem Kode" pulmonales Versagen bei Neugeborenen" abgegolten. Über die Thesaurussuche lande ich bei dem Kode P29.1.
    Hat jemand diesbezügliche Erfahrung?

    Vorab ganz herzlichen Dank!

    medco2008

    Hallo allerseits,

    ich habe mal eine ganz banale Frage. Ich habe mir jedes Jahr im Internet ein Formular heruntergeladen zu Meldung der Mindestmengen an die Kostenträger. Lieder finde ich in diesem Jahr nichts mehr. Hat jemand ein Formular, oder weiß, wo man es downloaden kann?

    Viele Grüße

    medco2008

    Liebe Kollegen,

    vielen Dank für die informativen Beiträge. Ich frage mich wirklich wofür es die DKR gibt, wenn der bayerische MDK sowieso seine eigenen Regeln aufstellt. Wenn diese interne Kodierempfehlung existiert, dann nützt mir ja auch ein Widerspruch nichts. Ich finde es ärgerlich, dass man quasi zur Klage gezwungen wird. Ich fürchte das Qualitätsmanagement des MDK arbeitet am Ziel vorbei, wo bitte ist hier Qualität?
    Soll man künftig beim Kodieren erst mal die Bayerichen Kodierrichtlinien beachten, danach SEG 4 und dann evtl - aber nur wenn konform - dann noch die DKR?

    Ich wünsche allen einen wunderschönen Wochenbeginn.

    medco2008

    Liebe Kollegen,

    der MDK vertritt seit einiger Zeit die Meinung, dass man die T81.4 nur kodieren darf, wenn man einen Keimnachweis hat. Ohne Keimnachweis lassen sie nur die T81.8 zu. Ich vertrete die Auffassung, dass für den Keimnachweis ja spezielle Kodes zur Verfügung stehen.
    Auf meine Nachfrage in welchem Regelwerk das denn zu finden wäre, bekam ich die Antwort, dass es eben so sei und es alle Kollegen vom MDK-Bayern so handeln würden.
    Mich würde mal interessieren ob das in anderen Häusern und mit anderen MDKs auch Diskussionen diesbezüglich gibt.

    Vorab vielen Dank und ein schönes Wochenende

    Hallo suerschie,

    wir haben seit 2005 ein Fallmanagement implementiert und immer weiterentwickelt. Das Fallmanagement umfasst bei uns die Kodierung im laufenden Prozeß, Verweildauersteuerung, Sicherstellung der Dokumentationsqualität, das MDK-Managment und der Überleitungsprozeß.Das System hat sich gut bewärt und ist auch nicht mehr wegzudenken.Prinzipiell besteht bei uns natürlich auch die Möglichkeit zu Hospitieren. Wenn sie nähere Informationen möchten, schicken Sie mir bitte eine PN.

    Viele Grüße

    Guten Tag,

    erst einmal vielen Dank für die Antworten.

    Zu 1. :

    Bei dem Patienten wurden initial nur diagnostische Maßnahmen durchgeführt. Auch in den Krankenhäusern B und C wurde nicht therapiert.
    Nach der Rückverlegung in Krankenhaus A wurde neben der Fokus-Suche 4 Tage i.v.-Antibiose verabreicht. Nachdem das Krankheitsbild weiterhin unklar war, hat man sich für eine weitere Verlegung ( Krankenhaus D ) entschieden.

    Zu 2.: Ich gebe Ihnen vollkommen recht, als ich die Akte gelesen habe war ich auch konsterniert.

    Vielen Dank und einen schönen Arbeitstag.

    Hallo und guten Tag.

    Ich hätte eine Frage bezüglich Verlegung bzw Verbringung.Ein Patient suchte unsere Notaufnahme am 12.05.08 bei stärksten
    Cephalgien mit erhöhten Temperaturen bei ca. 40°C auf. Es erfolgte die
    Weiterverlegung (am selben Tag um 11:25)in eine Neurologische Klinik, bei Verdacht auf Meningitis. Nach durchgeführter unauff. Lumbalpunktion erfolgte die
    Weiterverlegung in ein drittes Krankehaus, ebenfalls eine Neurologische Abteilung. Nach Ausschluss eines Abszesses bzw.
    Blutung durch MRT von HWS, BWS und CT von HWS, BWS und Neurokranium
    erfolgte die Rückverlegung am 12.05.08 um 22:05 in unsere internistische Abteilung. Zwischen der Verlegung und Wiederaufnahme lagen also < 24/h. Ist das nun eine Verbringung oder eine Verlegung?

    Vielen Dank und schöne Grüße