OK beim AMBO-Datensatz ist das natürlich nicht so, dass vorher die AUFN abgelehnt wird, was logisch in der Folge zur Ablehnung aller weiteren Nachrichten (eben auch der RECHnungsnachrichten) führt und auch vorab korrigiert werden kann.
Die Kassen verhalten sich in der Praxis bei 301 sehr unterschiedlich, das hängt nicht nur an der Vorprüfsoftware.
Wenn allerdings der Name korrigiert werden muss - was ja an sich keine große Sache ist - muss die Rechnung eh storniert werden. Verhält sich Ihr System anders, würde ich den betreffenden Softwareberatern gehörig auf die Finger klopfen (Grundsätze ordn.gemäßer Buchhaltung, Dokumentationssicherheit!).
Damit müsste ein Änderungsdatensatz unterwegs sein, und alles ist gut.
Wenn sich die Kasse dennoch stur stellt, hilft es meist, das Versicherungsverhältnis des Falles zu deaktivieren und nach einer kurzen Zeit (nächster Tag) wieder einzuschalten. Wie kurz diese Zeit sein muss, ist eine Frage der EDV-Einstellungen: Sie schicken damit eine Storno des Datentransfers los, sowas müsste mind. 1x pro Tag bei Ihnen laufen. Wenn nicht, EDV-Chef greifen und schimpfen.
Geht Ihr Datentransferstorno raus, ist am nächsten Tag auch kassenseitig die Kommunikation rückgesetzt, sie stellen erneut die Rechnung und alles ist gut.
Immer gesetzt den Fall, dass Ihr EDV-System sauber tickt.
Leider haben manche EDV-Systeme da ihre ...sportlichen Eigenarten, was von vielen Entscheidungsträgern in Sachen Erlössicherung völlig übersehen wird.
Und was den erwähnten Patienten aus Sri Lanka angeht, ist der im Prinzip auch nur eine Annika mit n mal n.
Es ist aber unbedingt davon abzuraten, in den 301-Daten händisch herumzufuhrwerken, solche Änderungen muss das System unbedingt aus der Oberfläche heraus hergeben.
Interessant wird es dann, wenn falsche Daten auf der Versicherungskarte stehen, die eingelesen wurden und aus Gründen der Dok.Sicherheit nicht geändert werden können. Dann würde ich es auf eine Konfrontation mit der Kasse ankommen lassen.
Aber das habe ich noch nie erlebt, meistens sind die EDV-Leute in den Annahmestellen (also nicht in der Bearbeitung, die haben da meist nur wenige Rechte) sehr kollegial - und wenn nicht, gilt der 301-Spezifikationspoker: Zitat gegen Zitat.
viele Grüße und gut Holz!