Beiträge von Elsa

    Hallo miteinander,

    hat außer uns keiner Probleme mit der Abrechnung des OPS 8-98e?
    Ich habe jetzt erfahren, dass auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin dazu Stellung genommen hat:
    "Gemeint ist nach unserer und der Auffassung der DGP die Dokumentation der Besprechung, nicht der Inhalte oder Ergebnisse".

    merguet: klar sind wir angreifbar - und wir werden angegriffen.

    Ich würde mich über die Berichte weiterer Erfahrungen freuen.


    Gruß Elsa

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich heute mit einer Frage zum o.g. OPS 8-98e an sie.
    Unser „lokaler“ MDK hat sich in seiner Begutachtungspraxis entschlossen bei der geforderten täglichen multiprofessionellen Fallbesprechung eine inhaltliche Dokumentation wie bei der wochenbezogenen Dokumentation zu fordern. Dies wird bislang bei uns nicht erfüllt, da wir davon ausgegangen sind es wäre nur zu dokumentieren ob eine Besprechung stattgefunden hat.

    Nun meine Fragen an sie:
    Ist diese Problematik bei ihnen ebenfalls aufgetreten oder beschränkt sie diese Interpretation des OPS 8-98e auf einen oder wenige MDK?
    Wird in ihren Häusern eine weiterführende Dokumentation bei den täglichen Fallbesprechungen betrieben?

    Gruß Elsa

    Sehr geehrter Hr. ex.pectus,

    sie haben eine formal korrekte Rechnung für die Leistungen die sie in Anspruch genommen haben bekommen.

    Sie zweifeln jetzt die Notwendigkeit dieser Leistungen an. Ich gehe jedoch davon aus, dass mit ihnen der Ablauf im Vorfeld besprochen wurde.
    Das Krankenhaus wird jetzt nicht von sich aus die Rechnung korrigieren und so tun als wären sie an einem Tag nicht dagewesen.
    Sie haben an diesem Tag ja Bett, Essen, Diagnostik und Aufklärung, Essen (evtl. auch wenig bis nichts) etc. bekommen.
    Das BSG macht keine Gesetze. Es urteilt in Fragen von weitreichender Bedeutung.
    Als Selbstzahler unterliegen sie aber nicht der Sozialgerichtsbarkeit für Krankenhäuser (SGB V). Sondern sie haben einen Vertrag nach BGB - wie beim Kauf einer Waschmaschine. Sie müssen ihre Rechnung innerhalb 30 Tagen zahlen, sonst bekommen sie vom Krankenhaus irgendwann einen Titel.
    Falls sie schon bezahlt haben können sie vor dem Amtsgericht klagen. Womöglich werden sie diese Richter nach Analogien z.B. BSG Urteile umsehen.
    Aber nochmal: die Rechnung wurde korrekt zu den vereinbarten Leistungen erstellt. Auch wenn es sie jetzt im Nachhinein ärgert.

    Gruß Elsa

    Hallo Hr. RA Berbuir,

    den Gedanken finde ich sehr interessant. Bisher dachte ich jedoch die Aufrechnung ist nach BGB in diesen Fällen möglich.

    Helfen sie mir bitte auf´s Pferd.

    Gruß Elsa