Hallo liebe Forumsmitglieder,
im Ergebnis einer MD-Prüfung des MD Sachsen erreichte uns in den vergangenen Tagen berits das 2. negativgutachten zum PALL-ZE 8-982._ mit folgender Begründung:
"...kann das eingesetzte Assessment in den Bereichen Mobilität, Selbsthilfefähigkeit und Alltagskompetenz nicht anerkannt werden, da diese mitteles eines adaptierten Barthel-Index erfasst wurden. Adaptierte Testverfahren entsprechen nicht dem eines standartisierten Assessments. Der OPS 8-982.- erfoerdert ein standartisiertes palliativmed. Basisassessment (BPA) zu Beginn der Behandlung. Für die Sicherstellung einer standartisierten Erhebung bei Verwendung des Barthel- Index für das Assessment ist der Erhebungsbogen gemäß der ICD-10 (Version 2023) anzuwenden. Der im konkreten Einzelfall weicht jedoch vom standartisierten Barthel-Index ab und ist somit nicht anwendbar."
Das ist nun einmal eine für uns völlig neue Idee, das ZE abzuerkennen, wenn sonst nichts mehr gefunden wird. Der selbe Gutchter hat diesen Barthel-Index bei den damiligen In-House-Strukturprüfungen in der Hand gehabt und sich nicht daran gestört.
Der strittige Bogen ist so im ORBIS hinterlegt. Es würde nun bedeuten ORBIS anzupassen oder doch wieder mit Papierformularen einzusetzen.
Gibt es bereits ähnliche Erfahrungen?
Vielen Dank bereits jetzt!
VG goerli