Beiträge von KodiGR

    Hallo,

    zum Thema der AWP im Nachverfahren beschäftigt uns schon eine Weile folgende Frage:

    Von einer bestimmten KK erhalten wir gelegentlich i.R. eines Nachverfahrens Antworten mit dem Inhalt: "Wir akzeptieren Ihre Begründung im Rahmen des Nachverfahrens. Wir weisen Ihre Originalrechnung unter Verzicht der Abrechnung der AWP an." Dies wird immer wieder einmal anders formuliert.

    Wir nehmen an, dass nicht nur wir derartige "Angebote" erhalten und möchten hören, wie in anderen Häusern damit umgegangen wird.

    Im Vorfeld bereits vielen Dank für Ihre Antworten.

    Viele Grüße

    KodiGR

    Guten Morgen,

    vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten, diese helfen uns sehr weiter.

    Die Frage bzgl. der aktuellen Häufung haben wir uns natürlich auch gestellt, es ist allerdings keine Auffälligkeit erkennbar, außer dass es sich nur um eine einzelne bestimmte Kasse handelt;).

    VG

    KodiGR

    Sehr geehrte Forumsnutzer,

    hiermit möchten wir uns mit folgender Frage an Sie wenden, da bisherige Recherchen erfolglos blieben und sich bei uns im Haus in letzter Zeit die Rechnungsabweisungen einer größeren KK wegen folgender Problematik häufen:

    Beispielhaft dafür möchten wir Ihnen gern folgenden Fall schildern:

    stat. vom 21.06.-04.07.2018 auf Palliativstation,

    VWD 13d,

    abgerechnetes ZE 60.02 ab 21.06.1018 mit 14d, da Leistungserbringung bis zum Entlasstag

    Bislang gab es nie Probleme. Nun meint die KK, "Angabe einer nicht erlaubten Komplexprozedur", da VWD 13d, unser ZE aber mit 14d abgerechnet wurde.

    Sind die ZE-Tage hier tatsächlich als Belegungstage, also ohne den Verlegungs- oder Entlasstag zu zählen?

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen und vielen Dank!

    KodiGR

    Guten Tag,

    danke für Ihre schnellen Antworten, die uns in unserer Meinung bestätigt haben und gute Argumente für unser weiteres Vorgehen aufgezeigt haben.

    Beim Schreiben des OPS 5-393.54 ist uns leider die 5 verloren gegangen, kodiert war es richtig.

    MfG KodiGR

    Sehr geehrte Kollegen,

    zu o.g. Thematik liegt uns ein ähnlich gelagerter MDK-Fall vor und wir bitten um Ihre Meinung.

    HD PAVK vom OS-Typ li. Stad 2b mit Verschluss eines femoropoplitealen P1-Bypasses-> Therapie Revision eines femoropoplitealen P1-Bypasses sowie Anlage eines femoropoplitealen P3-Bypasses mit 7mm beringter Maxiflo-Prothese.

    Wir haben kodiert die 5-393.4, 5-394.2, 3-607, 5-380.73, 5-930.4.

    Der MDK streicht uns die 5-394.2 mit der Begründung " Der Eingriff wird bereits mit dem OPS 5-380.73 vollständig abgebildet.Es erklärt sich von selbst, dass es sich bei der Revision einer Gefäßprothese um eine Reoperation handelt, da nicht mit Gefäßprothese geboren wird und eine Gefäßoperation vorausgegangen sein muss. .... Die Einschätzung ist analog dem Bsp. Wechsel einer Femurkopfprothese in der DKR P013k."

    Wir sind der Meinung dass unsere Kodierung den Fall korrekt abbildet.

    MfG KodiGR

    Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    trotz intensiver Suche konnten wir zu folgendem Thema keine Antwort finden:

    Bei der Erfassung des SAPS taucht folgende Frage auf:

    Welche Punkte werden vergeben, wenn bei einem beatmeten Patienten kein SBH bestimmt und somit kein PaO2 zur Berechnung des Horowitz-Index zur Verfügung steht. Vergibt man dann 0 Punkte für nicht beatmete Patienten oder 6 Punkte (>=200.00)? In der Anleitung zur Dokumentation des SAPS findet sich zu dieser Konstellation keine Beschreibung.

    Mit freundlichen Grüßen
    KodiGR

    Guten Tag,

    vielen Dank für die angeregte Diskussion und Ihre Rückmeldungen. Gut zu wissen, dass wir mit unserer Einschätzung nicht so falsch liegen.

    Ihren Rat haben wir gleich aufgegriffen und dieses Thema an die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin herangetragen. Sobald wir Antwort haben, werden wir diese direkt hier kundtun.

    Viele Grüße
    KodiGR

    Liebe Forums-Mitglieder,

    zu folgender Konstellation wären wir an Ihrer Meinung und evtl. Anregungen interessiert:

    Im Fall von MDK-Prüfungen der Palliativmedizinischen Komplexbehandlung bekommen wir seit ca. einem halben Jahr das ZE abgelehnt, mit folgender Begründung:

    "Es können bei der pflegerischen Gesprächsführung nicht die angegebenen Zeiten nachvollzogen werden.Gespräche über ca. 10 Minuten Dauer sind ohne dokumentierte Gesprächsinhalte nicht nachvollziehbar. Auf dem Nachweisbogen über Gesprächsführung , dem Pflegebericht und auf der Patientenkurve erfolgt keine genaue Dokumentation, welche eine separate palliativmedizinische Gesprächsführung mit Inhalten nachvollziehen lässt. "

    Der oben erwähnte Nachweisbogen wurde von uns aber so gestaltet, das darauf "Gespräch über Krankheit, Verlauf, Zukunft, Ängste, ... angegeben (durch ankreuzen) werden.

    Unserer Meinung nach müsste das vollkommen ausreichend dokumentiert sein, da lt. OPS 8-982.- nirgendwo derartige Forderungen nachzuvollziehen sind.

    Wir hoffen, dass uns zu diesem Thema jemand Tipps geben kann.

    Vielen Dank!
    KodiGR