Hallo,
zum Thema der AWP im Nachverfahren beschäftigt uns schon eine Weile folgende Frage:
Von einer bestimmten KK erhalten wir gelegentlich i.R. eines Nachverfahrens Antworten mit dem Inhalt: "Wir akzeptieren Ihre Begründung im Rahmen des Nachverfahrens. Wir weisen Ihre Originalrechnung unter Verzicht der Abrechnung der AWP an." Dies wird immer wieder einmal anders formuliert.
Wir nehmen an, dass nicht nur wir derartige "Angebote" erhalten und möchten hören, wie in anderen Häusern damit umgegangen wird.
Im Vorfeld bereits vielen Dank für Ihre Antworten.
Viele Grüße
KodiGR