Beiträge von KODI79

    Hallo!

    Ich würde die T79.3 Posttraumatische Wundinfektion als spezifischer ansehen. Die T8... - Codes sind Codes für die Verschlüsselung von Komplikationen nach chirurgischen eingriffen. Da der Auslöser aber wohl der Stoß gewesen zu sein scheint, da der Patient dies explizit so zu beschreiben scheint, ist dies meiner Meinung nach der Code, der die Situation am spezifischsten und genauesten beschreibt. Und das ist ja Ziel des Systems.

    Mir persönlich hat die Einstellung geholfen, immer durch die Kodierung alles so genau wie möglich zu beschreiben. Ich stelle mir immer eine Art Morsen vor. Der andere bekommt nur diese komischen Zahlen und Buchstaben geschickt und muss sich daraus ein Bild von dem Patienten machen, ohne andere Informationen zu erhalten.

    Die 80\'er Codes würden mir sagen, der ist operiert worden und jetzt ist plötzlich einfach so eine Infektion aufgetreten.
    Der T79.3. sagt mir, da ist ein Trauma erfolgt und dadurch hat sich die Wunde infiziert! - That\'s it! :sonne:

    Wäre ein Erreger nachgewiesen worden, müsste zusätzlich ein Codes aus B95 - B97 dazu.

    Liebe Grüße,

    KODI79 8)

    Hallo, Stephan!

    Das ist eine der typischen kniffligen Situationen, die aus der \"Logik\" der Systematik entstehen.

    Zunächst einmal hat der MDK medizinisch Recht. Eine Querschnittslähmung ist anhand einer Rückenmarksschädigung definitiert. Da eine Alkohol-Polyneuropathie vorliegt, dann man bei einer schlaffen Paraparese wirklich nur den G82.09 nehmen, da der -.01 - Kode die Situation zwar spezifischer beschreibt, jedoch nicht vollständig korrekt darstellt, da ja keine Querschnittslähmung vorliegt, sondern eine Schwäche aufgrund der Polyneuropathie.

    Bei der Kodierung würde ich aufpassen. Es gilt hier nicht die spezielle DKR 0603d, da ja keine Rückenmarkschädigung vorliegt.

    Nach der Regel akut vor chronisch würde ich die G82.09 als HD vorschlagen und die G62.1 als Nebendiagnose. Damit müsste man in die DRG B60A kommen.

    Dafür muss natürlich auch primär die Parese behandelt werden und nicht die Polyneuropathie. Wird beides behandelt, entscheidet der Arzt und der höhere Ressourcenverbrauch.

    Wenn der MDK jetzt meckert, kann man sich genau darauf berufen, was sie bemängeln. Nämlich die Tatsache, dass keine Rückenmarksschädigung vorliegt.

    Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

    Lg KODI79 :sonne: konnte ein wenig helfen.

    Hallo, Forum!

    Hier auch von mir ein schönes Zitat aus einem Histologiebefund:

    \"...Der Befund ist mit einer metastatischen Ausbreitung eines Bronchialcarzinoms vereinbar, wir werden aber noch weitere Untersuchungen durchführen und dann erneut BEICHTEN!\" :totlach: :t_teufelboese:

    Süß, oder? :D

    Lg KODI79

    Hallo!
    Nicht jeder Patient der dement ist, hat gleichzeitig auch eine Exsikkose. Das ist die gleiche Logik wie bei der Harninkontinenz - Richtlinie und der geistigen Retardierung.
    Kommt der Patient mit einer Exiskkose und kann diese nicht eindeutig einer Ursache zugeordnet werden, dann ist die E86 auch die Hauptdiagnose. Wenn eine Demenz parallel besteht, dann ist diese zusätzlich zu kodieren, wenn diese auch Aufwand gemacht hat (z.B. erhöhter Pflegeaufwand oder sonstiges).
    Auch hier der Hinweis. Alles muss sorgfältig, vollständig und eindeutig dokumentiert sein. Dann kann man alles kodieren. :)

    Liebe Grüße, KODI79

    Hallo, Chrissi!
    Ich würde auch die J96.0 nehmen, da die anderen Kodes eine alleinige Störung des pulmonalen Systems beschreiben. Hier scheint es ja cardial bedingt zu sein. Hinzu muss natürlich noch der Kreislaufstillstand.
    Sollte der MDK oder die Krankenkasse behaupten, dass ein Atemstillstand im Exklusivum steht und somit die J96.0 nicht kodiert werden darf, so ist das falsch. Eine Argumentation finden Sie in den FAQ des DIMDI.

    Liebe Grüße, KODI79

    Hallo, liebe Forumbesucher!

    Ich habe ein Problem mit den Fallstricken der DRG - Logik. Im F00 - 09 - Kapitel findet man den Kode F01.2 für die subkortikale vaskuläre Demenz.

    Damit ist meiner Auffassung nach (und nach den darunter stehenden Erläuterungen) die klassische SAE gemeint. Zu dieser gehört ja auch immer eine Demenz.

    Nun fand ich unter der I67.3 aber die SAE mit Angabe der Binswanger - Demenz, einem Synonym für die SAE. Die SAE wiederum ist aber eigentlich auch die F01.2. :sterne:

    Jetzt bin ich verwirrt und bitte um Hilfe, wann man welchen Kode verwendet. Oder nimmt man bei Demenz aufgrund einer SAE beide?? :d_gutefrage:

    Ich freue mich auf Ratschläge und Hilfestellungen.

    Liebe Grüße,
    KODI79 :sonne: