Beiträge von KODI79

    Vielen Dank für die Rückmeldungen. Auch nach Nachfrage und Recherche an diversen Stellen kommen wir immer wieder zur D36.1. Selbst über das alphabetische ICD - Verzeichnis. Wir werden widersprechen und wenn nötig auch klagen. Habe die Frage zusätzlich noch ans DIMDI geschickt.

    Liebe Grüße :D

    Aber gehen wir mal von der Argumentation des MDK aus, so zitiert dieser das DIMDI so, dass die Allgemeinerkrankung vor der Lokalisation gilt. Weil es nicht zu seinem Wunsch passt, macht er dann plötzlich eine nicht nachvollziehbare Umkehrung und nennt dies einen Umkehrschluss, der jeder logischen Schlussfolgerung entbehrt.

    Glaubt man dem DIMDI, so gilt die Allgeminerkankrung, also die Erkrankung des Nervensystems in Form eines Schwannoms VOR der Lokalisation. Und nebenbei ist die Neubildung ja an den Nerven des Rachens lokalisiert, sonst hätten wir kein Nervengewebe vorliegen, sondern nur Pharynx - Epithel. Es handelt sich ja nicht um ektopes Gewebe o.ä..

    Eine Neubildung des Pharynx kann auch eine Zyste sein. Dann haben wir es aber mit Pharynxepithel zu tun und dann ist der Kode zur Abbildung der Erkrankung auch stimmig. Aber sowohl Zysten des Pharynx als auch Neubildungen des Nervensystems mit der D10.9 abzubilden ist für mich nicht stimmig oder sinnvoll. Man soll ja schließlich so spezifisch wie möglich kodieren.

    Hallo zusammen,

    ich verzweifel langsam an der Stupidität des MDK. Wir haben einen Fall, bei dem ein Patient in der HNO - Abteilung aufgrund eines verdächtigen Befundes im Pharynx operiert wird. Histologisch handelt es sich eindeutig um ein Schwannom.

    Kodiert haben wir somit D36.1 (Gutartige Neubildung: Periphere Nerven und autonomes Nervensystem). Der Herr Gutachter und die Kasse beharren aber auf der D10.9. Wir haben bereits mehrfach wiedersprochen - ohne Erfolg. Die aktuelle Begründung des MDK lautet wie folgt:

    Lt. Basiswissen Kodierung des DIMDI gilt: S7.: Den Kernbereich der ICD – 10 bilden die organ-spezifischen Kapitel 3-14; S.8: Wichtig ist, dass die Organmanifestation einer Allgemeinkrankheit nicht über die Lokalisation, sondern primär über die Allgemeinerkrankung kodiert werden muss. Hierbei gilt der Grundsatz: Allgemeinkrankheit geht vor Organmanifestation! Im Umkehrschluss kann davon ausgegangen werden, dass in der Regel die Organmanifestation bei der Kodierung vorrangig ist.

    Im Diagnosethesaurus werden die Tumoren nicht nach Histologie, sondern nach Lokalisation geordnet, nachzulesen auf den Seiten 568-595 des ICD10. Somit wird das Akustikusneurinom nicht mit D36.1, sondern mit D33.3 kodiert, obwohl es sich in der Regel histologisch um ein Schwannom handelt.

    Es geht mal eben um lockere 8000 Euro.

    Hat jemand eine Meinung oder Idee dazu?

    Vg und Danke

    Hallo zusammen,

    ich brauche mal Meinungen zu einer Hauptdiagnose:

    Pat. mit unklarem Infekt. Zuhause Fieber, hier subfebril. In BK zeigt sich eine Bakteriämie mit Staphylokokken (MRSA). Sepsis - Kriterien nicht erfüllt. Pat. hat ein bek. Steal - Syndrom, Shunt bei term. Niereninsuffizienz, bek. Verschluss der Ulnaris und Radialis. Dadurch Fingernekrosen, Z.n. Fingeramputation D2, jetzt Nekrosen und Infekt D3 und D5. Zunächst Antibiose, Focusuche und konservaive Therapie nach ca. 10 Tagen dann Fingeramputation. Histologisch eitrige Osteomyelitis.

    Was würden Sie mir welcher Begründung als HD sehen? Kennt jemand einen Kode für das Steal Syndrom? Ich bekomme über Kodip immer nur die G65.-

    Vielen Dank. :S

    Hallo zusammen,

    wir haben einen typischen Fall einer Wiederaufnahme 2 Tage nach Entlassung nach Tonsillektomie. Erst 7 Tage stationär, dann Entlassung und Wiederaufnahme bei akuter Nachblutung.

    Die Kasse will nun natürlich die WA wg. Komplikationen. Aus meiner Sicht fällt dies aber nicht in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses. Ich habe schon mit den Kommentierungen der Deutschen Krankenhausverlagsgesellschaft argumentiert. Die Kasse meint jetzt, dass es nicht um Verschulden geht, sondern um eine Komplikation, die im Zusammenhang mit der Leistung des Krankenhauses steht. Deshalb sei eine FZ notwendig.

    Hat jemand noch Argumentationen gegen eine FZ? Es kann ja nicht sein, dass es jetzt nach dem Motto "Sie haben reingeschnitten, also haben Sie auch die Blutung zu verantworten" geht.

    Danke und viele Grüße

    Hallo zusammen,

    weiß jemand, ob es irgendwo etwas gibt, das bestimmt, wie spät am Abend eine Entlassung für Patient und Krankenhaus noch zumutbar ist? Ein MDK fordert von uns nun eine ambulante Abrechnung, da der Patient nach Coro auch um 21:45 hätte entlassen werden können.

    Ich finde das reichlich spät. Sonst können wir unsere Patienten ja auch bald nachts um 23:50 auf die Straße, damit die Kasse nicht zu viel zahlen muss. Das alles nimmt allmählich Ausmaße an, an denen es an Dreistigkeit grenzt und man sich glaube ich mal anders gegenüber MDK und Kostenträgern positinieren und klagefreundlicher werden muss.

    Danke im Voraus für Ihre Hilfe. :)

    Hallo,

    vielen Dank. Das Urtiel hatte ich auch im Visier, habe die Ziffer 30 aber wohl irgendwie ausgeblendet. :(

    Ja, die Kassen erzählen viel. Bei uns kommt in Fallverhandlungen auch immer so etwas wie: "Ja, wenn Sie das so angegeben oder kodiert hätten, hätten wir natürlich nicht nachgefragt." Genau, dann käme nämlich direkt eine andere Anfrage, was uns einfällt, einen CC-relevanten bzw. DRG - relevanten Code einzugeben und für einen hochaufwändigen Patienten so viel Geld zu bekommen.

    Schön ist auch immer die Argumentation einer bestimmten Kasse hier im Unkreis, die bei Verhandlungen und Vortragen von medizinischen Fakten argumentiert:"Aber der Fall kostet 8000 Euro". Manchmal frage ich mich, wo diese immer mehr ausartende Prüfwut und teiweise Unverschämtheit der Kostenträger und des MDK hinführen soll.