Hallo, zusammen. Danke für die Vielen Meinungen.
Wir haben es bisher immer so gehandhabt, dass wir CPAP als Weaning-Methode mit der 6 - Stunden - Regel belegt haben. Ansonsten zählen wir es einzeln. Auch unabhängig vom Weaning zählen wir es einzeln, da damit in der Regel eine Intubation verhindert wird.
Ich bin jetzt kein intensivmedizinisches Fachpersonal. Aber durch was außer CPAP oder ASB kann man denn noch ein Weaning durchführen? Hier im Haus kenne ich es nur so.
Beim EzPAP sehe ich auch ein Problem. Aber auch hier habe ich gehört, dass es wissenschaftlich anerkannt ist und damit auch eine Intubation verhindert werden kann. Somit könnte man es doch lt. DKR zählen!?!?
Obwohl ich rein medizinisch-logisch auch ein Problem damit hätte. Aber das DRG-System ist ja auch nicht wirklich logisch aufgebaut.
Zu der 24/36 - Stunden - Regel. Was ist denn, wenn ein Pat. (bei ihm gilt die 24 Stunden - Regel) mindestens 6 Stunden pro Tag CPAP macht. An einem Tag verteilt bis 14 Uhr und am nächsten Tag beginnt er wieder um 15:30 wieder für 6 Stunden damit (im Weaning). Dann hat er zwar die 6 Stunden jeweils erfüllt, aber es liegen mehr als 24 Stunden dazwischen. Dann beißen sich die Regelungen. Nach der einen Regel sind die 6 Stunden erfüllt und man kann durchzählen. Nach der anderen wäre er respiratorisch stabil, da er länger als 24 Stunden selbständig geatmet hat. Dann müsste man einzeln zählen. Was gilt da denn nun?
Oder habe ich da einen Denkfehler?
Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße,
KODI79