Beiträge von pino

    Guten Morgen,
    eine Patientin wird 10 Tage nach einer Abrasio (außerhalb) mit Verdacht auf Endomyometritis aufgenommen. Unter i.v. Antibiotikagabe kann Patientin am 2. Tag in ambulante Weiterbehandlung entlassen werden. Unsere Kodierung: HD T81.4, ND N71.0. Nach MDK Prüfung Änderung der Kodierung HD N71.0 und Y84.9! (Zwischenfälle durch med. Maßnahmen nicht näher bezeichnet).
    Wie würden Sie kodieren? Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
    MfG
    Pino

    Hallo zusammen,
    mit der Suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden. Daher meine Frage: Eine Patientin hat seit längerem rez. Unterbauch beschwerden . Es wird eine diagnostische Laparoskopie und eine laparoskopische Appendektomie durchgeführt. Im OP-Bericht heißt es: \"Zum terminalen Ileum aber auch zur Bauchwand zeigen sich zarte bindegewebige Adhäsionen (der Appendix), möglicherweise als Ausdruck abgelaufener Entzündungsschübe\".
    Ist es nach Ihrer Auffassung gerechtfertigt, die Adhäsiolyse (5-469.21) zusätzlich zu kodieren oder ist die Adhäsiolyse Bestandteil der Appendektomie?
    Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung
    Gruß
    PINO

    Hallo Herr Schaffert,
    vielleicht habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt. Ich werde natürlich lediglich unseren Standpunkt der regulären Entlassung vertreten. Damit unterstelle ich keineswegs irgendetwas dem aufnehmenden Krankenhaus. Das steht mir, wie Sie auch bemerken, nicht zu.
    Ich wünsche einen guten start in die neue Woche pino

    Hallo,
    wir mussten kürzlich ein Neugeborenes aus unserem Krankenhaus verlegen. Die Mutter wurde regulär entlassen. Nun hat das aufnehmende krankenhaus auch die Mutter aufgenommen. Die Krankenkasse möchte Abschlag berechnen, da mittlere Gvd nicht errreicht wurde. Ist das abrechnungstechnisch korrekt, da es nach meiner Meinung bei der Mutter nicht zwangsläufig um eine Verlegung handelt (Aufnahme als Begleitperson? Würde mich über kurze Antwort freuen.