Beiträge von mbluemke

    Hallo Herr Leinweber,

    wir haben das gar nicht erst versucht. Sie handeln sich dabei sicher endlose Diskussionen mit den Kassen und dem MDK ein, da ja laut §39 SGB V gilt:

    ambulant vor teilstationär vor vollstatiönär

    Es ist vielmehr so, das viele unserer tatsächlichen vollstationären Ein-Tages-DRG\'s (Stundenfälle) schon jetzt unter Beschuss stehen.

    Weiter gebe ich zu bedenken, das \"ein Belegungstag\" lt. KFPV auch bedeuten kann, das die/der Pat. eine Nacht in der Klinik verbracht hat.

    Hallo Frau Scheel,

    auch wir haben gelegentlich Rückfragen und Kürzungen der BG, obwohl im Verhältniss zur GKV und PKV recht übersichtlich. Da es tatsächlich keinen MDK gibt der eingeschaltet werden kann, müssen Sie direkt mit der/dem Schabearbeitet/in Kontakt aufnehmen, sicherlich zuerst im Guten. Das hilft ja gelegentlich, vor allem dann, wenn Sie erstmal erklären dürfen was die DKR überhaupt sind.

    Wenn das nicht klappt, müssen Sie genau wie bei den Kassen rechtlich gegen die BG vorgehen.

    Dabei frage ich mich, ob hier auch das Sozialgericht zuständig ist. Eigentlich müßte das Amtsgericht tätig werden?? :d_gutefrage:

    Hat da jemand Erfahrungen?

    Hallo Herr Stephan,

    wir hatten identische Probleme mit SMS. Gelöst wurde das Ganze durch über das bekannte Anlegen von Konsultationen pro Quartalsfall. Für jede dieser Konsultationen kann nun eine DRG abgerechnet werden, auch im 301 Verfahren geht das. Der Aufwand ist immer noch leicht höher als früher, aber erträglich.

    Im ISH-med ist es wohl möglich mit Hilfe eines Wiederaufnhamebuttons den kompletten Vor-Fall mit einem neuen Datum zu übernehmen. Sehr elegante Lösung.

    Bei diesem Problem sind Sie mal wieder auf Gedeih und Verderb Ihrem Softwarehersteller ausgeliefert.

    Ich drück' Ihnen die Daumen!


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    Gruß von der Westküste!

    M. Blümke

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    myDRG, was wären wir ohne dich!
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    Zitat


    Original von Oeschger:
    auf der Homepage des Koordinationsteams 301 (http://www.team301.de/pages/welcome.htm) werden im Bereich "Übersichten zum Stand der Umsetzung" im produktiven Datenaustausch 911 Kliniken genannt. (Stand 16.6.2003)

    Hallo Herr Oeschger,

    das stimmt, da stehen viele auf der Liste. U.a. auch wir, und wir haben noch nicht einen Datensatz ausgetauscht :no: sondern werden erst in 2-3 Wochen starten. Seltsam, oder!!?? ?( ?(
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    Gruß von der Westküste!

    M. Blümke

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    Zitat


    bei schlechten Betten im ESTREL-Hotel


    Hm, ich hab' eigentlich gut geschlafen.
    Vielleicht lag's an der Bar?!

    Schöne Pfingsten und
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    Gruß von der Westküste!

    M. Blümke

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    Hallo und guten Tag,

    leider (noch?) nicht der Kassenfürst, aber trotzdem:

    Zitat


    Was ist jedoch mit den Überliegern von 2003 nach 2004 ?? Der § 9 KFPV sagt zur Fallzahlzählung: "Jede abgerechnete DRG-Fallpauschale zählt als ein Fall."

    Wir haben dieses Problem schon im Rahmen der Budgetverhandlungen für 2003 mit den Kostenträgern diskutiert und sind uns überraschend problemlos einig geworden. Da erst Fälle mit Aufnahmedatum ab 1.1.2003 DRG-Fälle sind, zählen wir den Fall ausschließlich anhand des Aufnahedatums. D.h. ein Patient der am 31.12.03 um 23.58 Uhr aufgenommen wird zählt vollständig als Fall für 2003, auch wenn er bis ins Frühjahr stationär bliebe.

    Die alte Fallzählung nach BPflV [(Aufnahmen+Entlassungen)/2] kommt ja wohl nicht mehr in Frage.

    Problematisch ist dies jedoch für das Controlling und die FIBU(Bewertung und Verbuchung erst am Ende der Behandlung) und v.a. für den Jahresabschluß. Von Seiten der Wirtschaftsprüfer wurden solche Patienten als "unfertige Produkte" bezeichnet (ehrlich!), deren Erlös zwischen den Jahren aufzuteilen wäre. Nur wie??

    Hat sich dazu schon jemand Gedanken gemacht?(

    --
    Gruß von der Westküste!

    M. Blümke

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    Hallo Herr Hirschberg,

    Zitat


    Gibt es da Vorgaben wieviel "Zeit" zwischen Entlassung und Neuaufnahme liegen muss ? Ginge das "nahtlos" (Entlassungsdatum=Neuaufnahmedatum)?


    Das ist ja mal eine nette Idee, werde ich mit der AOK :)) ausprobieren! Statt interner Verlegung also Entlassung und Neuaufnahme am gleichen Tag. Voraussetung: Keine Komplikation!

    Hat da schon eine/r Erfahrungen?
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    Gruß von der Westküste!

    M. Blümke

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    Hallo Herr Brenk,

    vielen Dank für das "Aufwärmen".

    Der köstliche Dialog Rüschemeyer -- Lehmann war mir bis dato entgangen!
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    Gruß von der Westküste!

    M. Blümke

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    Guten Tag,

    wie immer bleibt doch die Frage nach der Definition:

    Was ist ein Komplikation?

    Und da hat mal einer (Th. Winter) was geschrieben:

    http://www.uni-essen.de/~tmi030/ak_chirurgie/gmds98.htm


    Da steht:

    Zitat


    Den Begriff der Komplikation hat der AK-Dokumentation und Statistik der DGOT und Orthopädie der GMDS bereits 1991/1992 im Einklang mit den einschlägigen Wörterbüchern geklärt und im Mitteilungsblatt der DGOT 1992 publiziert.

    Nach dem Wörterbuch der Medizin von 1973 (12) stellt Zetkin-Schaldach zu dem Begriff K. fest: " (lat.) f.: im medizinischen Sprachgebrauch Ereignis, das eine Krankheit, Entbindung, unfallbedingte Verletzungen, Operationen oder andere therapeutische Maßnahmen ungünstig beeinflußt. Unterschieden werden unmittelbare K., z.B. Blutung eines Magengeschwürs, u. mittelbare K. z.B.: Bronchopneumonie nach Bauchoperation."

    Diese Definition macht dem MedCo natürlich keine Freude;(, und der Kassenfürst (was'n Titel!) jubelt ;D ! Zumal ja im KhEntgG auch nur von Komplikationen und nicht von den indikationsspezifischen Komplikationen gesprochen wird. Aber das Fallpauschalen-Reparatur-Gesetz soll das ja etwas deutlicher formulieren schreibt Herr Tuschen in der f&w (Ausgabe 3/2003, s.u.)!

    So allgemein würde ich die neu aufgetretene Sepsis durchaus als ein "Ereignis, das eine ... Operation ungünstig beeinflußt" bezeichnen. Ob nun Rezidiv oder nicht.

    Widerspruch? Weitere Meinungen?

    Das Thema wird immer wichtiger, wenn ich den Stapel auf meinem Schreibtisch so seheI)!

    Zitat


    Zitat Tuschen aus der f&w:
    Wiederaufnahme bei Komplikationen
    In der Praxis gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Vergütung von Krankenhausleistungen bei Wiederaufnahme eines Patienten wegen einer Komplikation. Die Vorgaben des § 8 Absatz 5 KHEntgG sollen deshalb differenzierter gefasst werden. Es wird bestimmt, dass es sich um eine Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung handeln muss.



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    Gruß von der Westküste!

    M. Blümke

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    Guten Tag,

    auch Mitarbeitern der gesetzlichen KK soll geholfen werden:x :x :

    Antwort: Das hängt von den Budgetvereinbarungen der einzelnen Häuser ab. So haben wir im nördlichsten Norden z.B. die Vereinbarung, das tagesklinische Dialysen und Chemotherapien pro Tag ein DRG-Fall sind.
    Im Rahmen der weiteren Tageskliniken (Frühreha, Geriatrie, Pädiatrie) allerdings rechnen wir wie früher tagesgleiche Pflegesätze pro Behandlungstag ab, und beziehen uns dabei auf §6 Abs.1 KHEntgG.

    Zur Wirtschaftlichkeit: Wir sind in einer budgetneutralen Phase! D.h. egal durch welche Abrechnungspraxis auch immer können nur unwesentliche Effekte für die KK als Gesamtheit auftreten, da am Ende des Jahres ausgeglichen wird. Wenn das KH allerdings andere Planungsdaten bei der AEB zugrundegelegt hätte, so könnte es passieren, dass vorerst erheblich mehr Geld an das KH fließt. Aber warum nicht, schließlich kennen wir das Gegenteil schon seit Jahren und mußten auch damit leben;(.

    Also: Was vereinbart wurde, sollte auch abgerechnet werden (dürfen). Auf die Vereinbarung kommt's an, oder?
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    Gruß von der Westküste!

    M. Blümke

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    Da kann ich nur auf meine Signatur verweisen!

    Echt super, herzlichen Glückwunsch.:drink:
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    Gruß von der Westküste!

    M. Blümke

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