Beiträge von Hilberer

    Hallo Dr. Finke,

    vielen Dank für Ihre Antwort, das wird unser Oberarzt nicht gerne hören. Ansonsten habe ich wohl nach den falschen Stichworten gesucht.

    Ihr Kollege Laubenberger ist mir leider nur namentlich bekannt, da ich in der anderen Offenburger Klinik arbeite.

    Grüße ins Allgäu

    P. Hilberer

    Hallo Forumsmitglieder,

    wir haben gerade intensive Diskussionen zum Thema Materialkombination bei einer Osteosynthese. Der Fall stellte sich wie folgt dar:

    Proximale (Spiral-)Femurfraktur, die geplant mit einem PFN geschlossen repniert werden sollte. Da sich das distale Fragment nicht auffädeln ließ, wurde der Schnitt erweitert und letztendlich mit Repostionszangen in mehreren Schritten reponiert und mittels zweier Draht-Cerclagen fixiert. Danach wurde der PFN unter Bildwandlerkontrolle vorgebracht.

    Kodiert wurden

    Cercalge 5-791.1g
    PFN 5-791.5g

    Der MDK sagt nun Materialkombination 5-791.9g sei zu verschlüsseln. Wären die Cerclagen erst nach dem PFN mittels extra Zugang eingebracht worden wäre getrennt zu kodieren.

    Wer hat nun recht? Der Operateur oder der MDK?

    Dass 2010 die Materialkombinationen nicht zu kodieren sind, hilft mir leider nicht weiter.

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus.

    Hilberer

    Hallo Forumsmitglieder,

    bei uns wurde eine CT-gesteuerte Abszeßpunktion der Leber mit Einlage einer Spüldrainage ndurchgeführt. Liege ich mit den folgenden Kodes richtig?

    3-207 natives CT des Abdomens (Planungs-CT)
    8-146.0 Therapeutische Drainage von Organen des Bauchraums: Leber
    3-207 Kontroll-CT nach Drainageeinlage
    8-179 Therapeutische Spülung über liegenden intraperitonealen Katheter

    Eine bessere Darstellung der Spülung habe ich bislang nicht gefunden.
    Wievile CTs kan/darf man bei der Kathetereinlage angeben, da nach Angaben der Radioliogen mehrmals eine Kontrolle durchgeführt wurde?

    Eine schöne Arbeitswoche wünscht

    P. Hilberer

    Hallo Frau Bauer,

    danke für Ihre Antwort. Die P66D hat nicht direkt mit dem Gewicht von < 1500 g zu tun, sondern kommt von der Einstufung der Geburtskliniken aus der \"Vereinbarung des G-BA über Maßnahmen zur Qualitätssicherung ver Versorgung von Früh- und Neugeborenen\" wo die Entbindungskliniken in 4 Level eingeteilt sind. Dort ist der Split bei 1500 g für Kliniken ohne Neonatologie. Aussage der Krankenkasse war dann wir seien Level 4. Allerdings ist die Gewichtsdifferenz immerhin ein Kilogramm zwischen den Einteilungen. Eine ganz schöne Differenz wie ich meine.

    Viele Grüße

    P. Hilberer

    Hallo Forumsmitglieder,

    wir sind eine Klinik ohne angeschlossene Neonatologie, d. h. laut G-BA Versorger Level 4. Nun wurde uns von einer Krankenkasse gesagt, dass wir Entbindungen mit der P66D (< 1500g und < 36. SSW) nicht mehr abrechnen dürfen/könne. Da diese allerdings < 2500 g und >27. SSW lautet, habe ich da so meine Schwierigkeiten. die Krankenkasse ist zwar in internem Dialog deswegen, aber es würde mich interessieren, ob andere Häuser auch diese schwierigkeiten haben. Wie sehen Sie die Sachlage?

    Schönes Wochenende

    Hilberer

    Hallo KodierkollegInnen,

    mein Chefradiologe hätte gerne seinen Aufwand der präoperativen Tumormarkierung im Röntgen und manchmal auch im MRT mittels DRG abgebildet.

    Bis jetzt habe ich allerdings nur die 5-870.- Excicionsbiopsie nach Markierung gefunden. Mit einer dazu kodierten 1-494.- wären für mich der Eingriff dopplet verschlüsselt, was sicher nicht stimmt.

    Sind mit \"nach Markierung\" alle Markierungsmöglichkeiten (Ultraschall, Urban Röntgen, MRT) abgedeckt oder kennt jemand einen OPS den ich übersehen habe? Da die Patientinnen anschließend in den OP kommen ist sind ja die 1-493 /1-494.- Codes ja sicher nicht richtig.

    Mit freundlichen Grüßen

    hilberpa