Beiträge von petterson

    Hallo,

    bei den komplexen OR-Prozeduren gibt es drei Tabellen.

    Ich möchte zB von der A07C in die A07A kommen, weil ich alle Voraussetzungen erfülle. Ich habe 2342 Beatmungsstunden, den OPS 8-9808 für die Aufwandspunkte und 5-821.30 als kompl. OR-Prozedur. Letztere steht in Tabelle 3.

    Sind nicht alle drei Tabellen gleichwertig? Nehme ich einen OPS aus Tabelle 1 oder 2 erreiche ich die A07A. WARUM?

    Vielen Dank für die Lösung!

    Hallo,

    ich habe einen (meinen ersten) Patienten mit Sprunggelenkarthrodese bei Pseudarthrose. Ich lande damit in der I20A. Ist das okay oder kann man mehr herausholen? Als OPS habe ich die Arthrodese (580871) Osteosynthese Marknagel (57866) keramischer Knochenersatz (57853n) Sponiosatranspl. (57840n). Passt?


    Vielen Dank für Tipps!

    Hallo Forum,

    ein Patient kommt mit einer nächtlichen spontanen Varizenblutung unter Marcumar in unser Haus. Die Blutung wird in der Notaufnahme mit 2 kleinen Stichen umnäht. Bei der folgenden Blutuntersuchung zeigt sich ein Quick von 10% und ein Hb von 5,6.
    D a r a u f h i n wird der Pat. auf der ITS aufgenommen, erhält PPSB, Konakion und EK.
    Bei normalen Laborparametern hätte die Versorgung ambulant erfolgen können.

    Deshalb habe ich als HD die D68.4 gesetzt. Widerspricht das den og DKR?

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Diskussion!

    Es lag bei meinem ASK-Patienten keine Gerinnungsstörung vor. Für die Wahl der richtigen HD ist das ja eigentlich auch unerheblich, da D68.30 nicht passen würde.

    Der Vorschlag von Herrn Selter, das \"WAS\" in den Vordergrund zu stellen (und ich nehme an, er meint dies auch in Bezug auf eine HD) ist -glaube ich- am sinnvollsten.
    Aus medizinischer Sicht ist es doch wichtig zu wissen WO das Hämatom ist. \"Warum\" ist zwar anamnestisch interessant, beeinflusst aber nicht unbedingt den Behandlungsablauf.

    Für mich kommt als HD T81.0 nicht in Frage, da das Hämatom überall sein kann und als Information nur mitgeteilt wird, dass es nach einer medizinischen Maßnahme entstanden ist.

    Hallo Forum,
    genauso sehe ich das auch (finde M jetzt noch besser als S).

    Wie oben beschrieben (Stimmlippenhämatom), soll ja organspezifisch kodiert werden.
    T81.0 ist keine medizinische Diagnose, sondern eine Tatsache.

    Kurzum, \"man\" bezieht sich auf die DKR D002 (... nach medizinischen Maßnahmen), daraus folgend wäre T81.0 die spezifischste Hauptdiagnose.

    Leider kann ich dem nicht folgen, da ich die Kodierung mit M oder S als HD
    a) spezifischer finde (\"WAS\" soll in den Vordergrund),
    b) die Kodierempfehlungen von FOKA (Phlegmone postoperativ) und FAQ (GI- Blutung nach Polypektomie) ebenso ein T höchstens als ND verstehen.

    Welche Gründe (außer finanziellen) gibt es bitte, bei o.g. Fall die HD mit T81.0 zu bestimmen?

    Hallo zusammen,

    bei folgendem Fall hätte ich gern die D68.30 o. ä. als HD genommen.
    Ein älterer Herr kommt mit einer kleinen Blutung einer Varize am US in die Notaufnahme. Durch eine Umstechung kann Blutstillung erreicht werden. Im Labor zeigt sich jedoch ein Hb von 5,6 und ein Quick von 10%. Ursächlich für den verstärkten Blutverlust war das Marcumar. Letztendlich war dies der Grund für die stationäre Aufnahme (auf ITS) und es erfolgre die Gabe von PPSB und Konakion.
    Für mich kommen als HD nur D68.30 oder D68.4 oder D62 in Frage.
    Die DKR 1917d kann hier nicht angewendet werden, da der Patient allein wegen seiner kl. Blutung wieder nach Hause hätte gehen können.

    ODER?

    Hallo,

    ich habe ein Mädchen nach VU mit diversen Beckenringfrakturen. Es wurde die Schambein# mit einer kleinen Platte versorgt, im Zuge dieser Reposition reponierten sich die anderen beiden # selbständig.

    Darf ich zur Plattenosteosynthese den OPS 5-798.H (offene Reposition Beckenrand- oder Beckenringfraktur, ohne Osteosynthese) dazukodieren?

    Auszug aus dem OP-Bericht:
    \"...Es zeigt sich, dass eine deutlich abgeknickte Grünholzfraktur des oberen Schambeinastes und des unteren Schambeinastes im Überbang zum Sitzbeinast links vorliegt. Die Symphyse ist gesprengt, die Facies symphysialis links artikuliert nicht mit dem Diskus sondern zeigt nach ventral und schiebt sich etwa 2 cm über dein rechtes Pendant hinaus. Nach Präparation der Christa pubica gelingt es mit einem Elevatorium als Hebel unter Druck auf beide Beckenschaufeln und Außenrotation des linken Beines das Schambein anatomisch zu stellen. Dies reponiert gleichzeitig die beiden Grünholzfrakturen so, dass eine anatomische Stellung gegeben ist. Somit fällt die Entscheidung zu einer „kleinen“ Osteosynthese, eine 3-Lochplatte wird so auf die Symphyse...\"

    Hallo,
    mit welchem Recht darf aber die BG die Therapieentscheidungen des KH-Arztes hinterfragen? Mit dem MDK-Arzt habe ich diesbezüglich nie Probleme. Wenn ein Patient tatsächlich anwesend ist und seine iv-Antibiose pünktlich erhält, dann wird dies schon stationär begründet sein. Ende.
    Warum also x-Widersprüche an die BG???