Beiträge von made95

    Hallo,

    das nenne ich ja denn mal unentschieden, zwischenzeitich hat sich bei dem Fall aber etwas getan. Die zuständige KK hat uns mittlerweile schriftlich mitgeteilt, dass es sich um ambulante Leistungen (KV) handelt und dementsprechend abzurechnen sind.

    Somit ist der Vorgang vorerst erledigt, mal sehen wann die KV sich meldet...

    Für die bereits gelieferten Antworten herzlichen Dank.

    Liebes Forum,

    derzeit beschäftigt uns die Frage, wie und ob eine interm. Hämodialyse (OPS: 8-854.2) in der geriatrischen Rehabilitation (§111 SGBV) gegenüber einer Krankenkasse abzurechnen ist.

    Fall: In unserem Fall handelt es sich um einen Patient mit Akutdialyse (sprich: keine Anbindung an eine Dialysepraxis) die in unserer akutstationären geriatrischen Fachabteilung (DRG-Bereich) begonnen wurde (Anm.: Dialysepraxis ist vor Ort auf Gelände, diese stellt uns eine Rechnung für die allg. KH-Leistung). Es erfolgte unsererseits Abrechnung des bundeseinheitlichen ZE 01.01 nebst DRG gegenüber der KK 8)

    "Problem": Patient wurde intern zur geriatrischen Rehabilitation verlegt, hier besteht ein Versorgungsvertrag nach §111 SGBV. Dieser regelt die Vergütung über tagesgleiche Pflegeätze, Dialyseleistungen sind darin nicht berücksichtigt. Die medizinische Indikation zur Akutdialyse bestand weiterhin, es fanden noch mehrere Sitzungen in der geriatrsichen Rehabilitation statt. Ob eine chronische Dialysepflicht weiterhin bestehen würde, war zu dem Zeitpunkt noch unklar.

    Unserer Auffassung nach sind in diesem Fall die Hämodialysen (in der ger. Rehabilitation) von der Krankenkasse und NICHT von der KV zu bezahlen. Nach tel. Auskunft bei der Krankenkasse ist die KV zuständig.

    Kann uns jemand aus dem Forum da inhaltlich weiterhelfen? Herzlichen Dank... :) :) :)

    Liebes Forum,

    ich unterstütze den Beitrag von Herrn Doetschmann und kann nachempfinden, dass es einem in der täglichen MDK-Tretmühle einmal reicht. Im Gesetz sind die Rahmenbedingungen für die Einzelfallprüfungen nach §275 m.E. ausreichend (auch im Nachgang durch Urteile) geregelt, die praktische Umsetzung auf Kassen- und MDK-Seite lässt aus meinem Betrachtungswinkel zur Zeit noch sehr zu wünschen übrig.

    Der Alltag ist weiterhin, dass man mit unqualifizierten MDK-Gutachten herumärgern muss (handschriftlicher Zweizeiler durch einen fachfremden Arzt), dass die KK den vermeindlich strittigen Betrag schon nach dem ersten MDK Gutachten verrechnen (insb. AOK), obwohl sich dann herausstellt, dass unsere Kodierung sachgerecht ist.

    Meiner Meinung nach hätte es ein soziologisches Gutachten gebraucht, damit beiden Seiten etwas über den Habitus des anderen hätten \"lernen\" können (Beitrag zum gegenseitigen Verständnis).

    Bei der Wortwahl schliesse ich mich den Vorrednern an. Nur durch eine qualifizierte und wertschätzende Ausdrucksweise kann man in Streitfragen inhaltlich weiter kommen.

    made 95

    Hallo liebes Forum,

    ich habe einen ähnlichen Fall:

    1.) AOP: Portimpantation

    2.) wenige Tage später stationäre Chemotherapie

    --> KK will die AOP Leistung nicht zahlen!

    Kennt jemand eine rechtliche/offizielle \"Fundstelle\", in der die oben genannte Fallkonstellation geklärt wird? Vielen Dank...

    Hallo liebe Forummitglieder,

    mich interessiert die Frage, ob sich jemand mit der Abbildung von Beatmungspatienten (invasiv und nichtinvasiv) mit geriatrischer Frühreha auskennt?

    --> Gibt es spezifische DRG´s die eine derartigen Ressourcenaufwand sachgerecht abbilden?

    --> Kennt jemand ein Krankenhaus die ein solchartiges Verfahren praktizieren?

    --> Kann mir jemand einen Erfahrungsbericht mitteilen?

    Für Ihre Mithilfe meinen Dank im Voraus. :sonne: