Beiträge von MarionHilgert

    Hallo Herr Selter!

    Es wird im Innenverhältnis dann der Fall OHNE Verletzung und OP simuliert und dann die DRG ermittelt. Die Differenz wird dann von der UV an die Kasse gezahlt, die für die Verletzungsbehandlung durch Sturz in der Klinik aufzukommen hat.

    Ist das tatsächlich immer so? Mir ist in unserem Hause vermittelt worden, die Unfallversicherung sei nur zuständig, wenn dem Haus tatsächlich ein Verschulden an dem Sturz zuzuschreiben wäre, also ein technischer Defekt am Haltegriff auf der Toilette, (zu) nass gewischte Böden usw. Bei uns stürzen die meisten Patienten aus "intrinsischen Ursachen", also weil sie ganz unprovoziert gangunsicher und krankheitsbedingt sturzgefährdet sind. Daher erfolgt in solchen Fällen häufig gar nicht erst eine Meldung an die Unfallkasse. Wissen Sie, ob diese Unterscheidung zutreffend ist?

    Freundliche Grüße,

    M. Hilgert

    Hallo Herr / Frau Lehner!

    Einen spezifischen ICD-Code gibt es nicht, es bleibt aus meiner Sicht nur der Q04.8 \"Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungen des Gehirns\". Gehe ich denn richtig in der Annahme, dass der Patient eigentlich wegen einer (therapieresistenten) Epilepsie behandelt wurde, evtl. sogar chirurgisch, so dass die mesiale Sklerose allenfalls Nebendiagnose sein kann? Hauptdiagnose wäre dann die Epilepsie-Diagnose, also evtl. G40.2.

    Herzliche Grüße

    M. Hilgert

    Hallo Neuroline!

    In mancher Hinsicht sind wir in einer vergleichbaren Situation, haben aber bisher mit der Kostenübernahme dieser Fälle noch keine Probleme gehabt. Die Verweildauer muss bei einem Tag bleiben, d. h. Lumbalpunktion am Aufnahmetag, Überwachung bis zum folgenden Tag, dann Entlassung. Die Überwachung ist uns wichtig, weil die Patienten mit postpunktionellen Kopfschmerzen oft erst am Folgetag identifiziert werden können. Diese bleiben dann entweder länger oder können wenigstens mit einer nochmaligen Aufklärung und Therapieempfehlung entlassen werden. Wann entlassen Sie die Patienten?

    Auch bei uns ist die Situation ganz klar, dass ich im Umkreis von mind. 70 km keine Praxis / Einrichtung kennen würde, die eine ambulante Lumbalpunktion durchführen würde. Dabei ist ja zu berücksichtigen, dass ich nicht nur die technische Durchführung, sondern auch die diagnostische \"Verwertung\" der mühsam gewonnenen Körperflüssigkeit sicherstellen muss. Und das bedeutet bei dem Parameter \"Zellzahl\", dass allerspätestens innerhalb einer Stunde, besser innerhalb 20 Minuten ein Nativpräparat mit der entsprechenden Expertise unter dem Mikroskop ausgewertet werden muss. Und weitertransportieren und dabei schütteln sollte ich das empfindliche Material bis dahin auch nicht. Diese Infrastruktur hält in aller Regel keine neurologische Praxis vor, es kommen also nur stationäre Einrichtungen in Frage, die das ambulant abrechnen können müssten - könnten wir mangels Ermächtigung gar nicht. Und gibt es in unserem näheren Umfeld in einem großen, ländlich geprägten Flächenland auch nicht.

    Wie sieht das Forum die Situation, müsste da nicht wenigstens die Kasse, wenn sie dem MDK-Gutachten folgen möchte, im Sinne des alten BSG-Urteils aus 2004 (kann keinen Link einfügen, die Seite ist gerade nicht erreichbar) konkrete Behandlungsalternativen nennen - auf die dann zumindest für den absehbar nächsten Fall verwiesen werden könnte?! Wie weit darf die Entfernung sein, damit eine ambulante Behandlung, z. B. im Ballungszentrum XY, noch zumutbar ist? Der Patient sollte danach nicht selbst nach Hause fahren, mit welchem Recht muten die Kostenträger Ihren Versicherten und deren Begleitpersonen lange Fahrten und lange Wartezeiten zu (bei uns halten die Patienten zwei Stunden Bettruhe nach der Punktion zur Vorbeugung von Kopfschmerzen, ist nicht evidenzbasiert, aber langjährig erprobt)?

    Langer Rede kurzer Sinn: Muss man wirklich diese Entscheidungen hinnehmen?

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Hilgert

    Hallo Herr Selter, hallo Forum!

    Wenn aber die Sturzursache in Ihrem „Gegenbeispiel“ keine banale Synkope sondern eine handfeste körperliche Erkrankung, z. B. ein Krampfanfall war und eine kurzfristige Überwachung auf Intensiv wegen einer Sturzfolge, vielleicht wirklich einer kleinen Kontusionsblutung, erfolgte, wäre dann Ihre HD auch die Hirnkontusion oder nicht doch die Epilepsie, die während der übrigen Behandlungstage näher abgeklärt, definitiv diagnostiziert und behandelt wurde? Habe ich nicht die Wahl, nach Analyse des gesamten Aufenthalts auch die Hauptdiagnose zu wählen, die bei Aufnahme bekannt war, aber möglicherweise nicht im Vordergrund stand (wenn sie größeren Aufwand im Behandlungsverlauf verursacht hat)?

    Aus neurologischer Sicht ist der Standpunkt von Herrn Voll durchaus nachvollziehbar, vielleicht haben da auch psychiatrische Erkrankungen einfach eine schlechte Lobby?

    Mit freundlichen Grüßen aus der rheinland-pfälzischen \"Sauna\"

    M. Hilgert

    Hallo!

    Für Rheinland-Pfalz hat unsere Landesgeschäftsstelle in diesem Jahr erstmals eine ordentliche Liste veröffentlicht. Es würde mich wundern, wenn es da große Unterschiede geben würde.


    Herunterzuladen sind alle diese Infos auch auf der Homepage http://www.sqmed.de unter dem Eintrag \"Landesprojekte\" > \"Schlaganfall\", dann relativ weit unten auf der Seite. Die meisten Dateien sind natürlich bundesland-spezifisch, aber da ist auch diese Diagnosenliste dabei - falls das jetzt mit dem Datei-Upload nicht klappt....

    Viele Grüße,

    M. Hilgert

    Hallo miteinander!

    Bei dem konkreten Beispiel ist aber insbesondere die :dkr: 0601a Schlganfall zu beachten. Dort heißt es:

    Zitat


    Kodes aus I69.– werden nicht ausschließlich zugewiesen, d.h. es ist immer ein Kode voranzustellen, der die Art der Spätfolge angibt, z.B. Hemiparese, Aphasie.

    In diesem Fall also erst der Code für den Schwindel, dannn I69.3. Inwieweit diese Diagnosen dann aber als Primär-/Sekundärdiagnosen verknüpft anzusehen sind, bin ich überfragt.

    Mit freundlichen Grüßen


    Marion Hilgert.

    Hallo Herr Vierzigmann!

    G25.8 Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
    Stiff-man-Syndrom [Muskelstarre-Syndrom]
    Syndrom der unruhigen Beine [Restless legs]

    Das sollte sein, was sie suchen. No :sleep: , but :dance2:!

    Herzliche Grüße,

    M. Hilgert.

    Hallo miteinander!

    Ich hätte da noch einen Alternativvorschlag: Aus neurologischer Sicht - und ich habe da extra nochmal nachgelesen - werden diese Zustände recht gut mit F05.- (Delir, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt) abgebildet. Auch der Einleitungstext des Kapitels widerspricht dem nicht:

    Zitat ICD-10-GM Version online:

    Ein ätiologisch unspezifisches hirnorganisches Syndrom, das charakterisiert ist durch gleichzeitig bestehende Störungen des Bewußtseins und der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung, des Denkens, des Gedächtnisses, der Psychomotorik, der Emotionalität und des Schlaf-Wach-Rhythmus. Die Dauer ist sehr unterschiedlich und der Schweregrad reicht von leicht bis zu sehr schwer.
    Inkl.: Akut oder subakut:
    · exogener Reaktionstyp
    · hirnorganisches Syndrom
    · psychoorganisches Syndrom
    · Psychose bei Infektionskrankheit
    · Verwirrtheitszustand (nicht alkoholbedingt)

    Zitat Ende

    Konkret habe ich dann Delir mit (F05.1) und ohne Demenz (F05.0) zur Auswahl.

    Unter dem zugegebenmaßen etwas sperrigen Begriffs des "exogenen Reaktionstyps" würde ich postoperative, aber auch posttraumatische Zustände einordnen, eben das, was man früher so gerne "Durchgangssyndrom" genannt hat.

    Dies als quasi spezifische Nebenwirkung den intraoperativ verabreichten Medikamenten anzulasten, halte ich für eine sehr kreative Leistung der Thesaurus-Schreiber.

    Der Vollständigkeit halber doch noch meine Quelle: Therapie und Verlauf neurologischer Erkrankungen; Hrsg. Brandt, Dichgans, Diener; Kohlhammer-Verlag, 3.Auflage, 2000. Im Kapitel "Delir" steht folgendes zur Epidemiologie: "postoperativ...mit einer Inzidenz von 36,8% (Lit.)...bei geriatrischen internistischen Allgemeinpatienten soll der Anteil deliranter Syndrome 17 - 50 % betragen (Lit.), wobei wohl 20-30% am realistischsten erscheinen (Lit.)...".

    Wünsche eine schöne Woche!

    M. Hilgert