Beiträge von Karla

    Guten Abend zusammen,

    danke für die umgehende Antwort. Ich habe auch nichts gefunden, aber die Hebammen sind bei uns fest davon überzeugt, dass die Stillberatung nun erlösrelevant wird. Dieses ist sicher der oben aufgeführten Mailaktion geschuldet und wurde auch wohl noch kürzlich von den Gesellschaften so bekannt gegeben.Deshalb benötigte ich Unterstützung.

    Einen schönen Abend wünscht

    Karla

    Guten Abend zusammen,

    vielleicht war ja jemand schneller als ich und hat bereits herausgefunden ob die Stillberatung über den OPS für die Basisschulung nun erlösrelevant ist?

    Herzlichen Dank und einen schönen Abend

    wünscht Karla

    Guten Abend,

    in der OPS Version ist jetzt die IMC gestrichen, Intensivstationen, Überwachungseinheiten und Strokes Units sind weiter ausgenommen.
    Haben wir damit den gleichen Stand wie 2011? "Der PKMS ist nur auf der „Normalstation“ zu kodieren. Es sind keine Kalendertage auf
    Intensivstationen, Überwachungseinheiten, Stroke units etc. für die Kodierung des PKMS
    heranzuziehen" so heißt es im OPS. Damit darf aber auch auf Überwachungseinheiten nicht der PKMS erfasst werden?

    Offensichtlich haben neben mir auch andere die Streichung der IMC so verstanden, dass sie nun zur Erfassung des PKMS geeignet ist. Auf einer Schulung wurde dieses auch so weitergegeben.

    Der PKMS Version 2.0 ist sicherlich keine komplette Änderung gewesen, lediglich eine deutliche Vereinfachung.Die Hereinnahme der neuen Leistungsbereiche der Plegiker ist auch eine Veränderung des OPS, die zuvor nicht kalkuliert wurde, zumal ja auch mehr Punkte pro Tag zu erreichen sind und die Eingangsstufe bei 43 geblieben ist.

    Freundliche Grüße

    Karla

    Guten Tag zusammen,

    eine weitere Frage ist ja die des Erlöses ab 2012 für den PKMS, den die Pflegefachpersonen erzielen sollen/können. Ist hier bereits etwas zu veröffentlicht oder anderweitig bekannt geworden?

    Mit freundlichen Gruß

    Karla

    Hallo C.Busch,
    dann werten Sie das einmalige Einlegen und wieder Herausnehmen der Matratze sowie die Überwachung und natürlich die Anschaffung der Matratze als erhöhten Aufwand.Die Positionswechsel unterscheiden sich nicht von denen ohne Matratze.

    Was für mich bleibt ist das Excl. der Antidekubitusmatratze. Denn als solche betrachte ich diese weiterhin, wäre jedoch froh über jedes Argument, welches dieses widerlegt.
    Wer hat denn Erfahrung (Erfolg) mit dieser Kodierung?

    Ich wünsche einen schönen Abend

    FG Karla

    Hallo C.Busch,
    bei der programmierbaren Wechseldruckmatratze kann beispielsweise das Gewicht des Patienten eingestellt werden damit der Füllungsdruck entsprechend angepasst wird.Ebenso gibt es eine Schnellentlüftung damit ggf, eine Reanimation durchgeführt werden kann.Diese Matratzen haben mit einer Schaumstoffmatratze keinerlei Ähnlichkeit.
    Die programmierbare Lagerungshilfe hingegen kann die Drehung des Patienten unterstützen,eine automatische Rotation durchführen, oder den Patienten aus dem Liegen heraus über das aufrechte Sitzen bis fast zum Stand aufrichten.
    Diese Funktionen haben Spezialbetten, auch die der oben genannten Firma.
    Auf der angegebenen Seite gibt es auch keine Beispiel zur Kodierung der Matratzen , sondern nur zu den Weichlagerungsbetten, die die programmierbare Lagerungshilfe haben.Denn das programmierbar bezieht sich auf die Lagerungshilfe, nicht auf die Matratze.Zumindest verstehe ich dieses so.

    Bleibt die Frage was mit diesen Kodes:8-390.x Sonstige
    8-390.y N.n.bez.kodiert werden kann. Aber das Excl. gilt für alle Codes.


    MfG

    Karla

    Guten Abend,
    als Excl. ist hier doch aufgeführt:\"Lagerung auf einer Antidekubitusmatratze.\" Eine programmierbare Wechseldruckmatratze ist nichts anderes als eine Antidekubitusmatratze.
    Auch wenn die Entwicklung vom Wasserkissen, über die ersten Antidekubitusmatratzen bis hin zu den heutigen Wechselduckmatratzen schon erstaunlich ist.

    Weiter heißt es:\"Mit einem Kode aus diesem Bereich sind nur Lagerungsbehandlungen mit einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren. Dieser Kode ist für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z.B. Rotations- oder Sandwichbett) zu verwenden.\"

    Die regelhaften Positionswechsel zur Dekubitusprophylaxe ohne besonderen Aufwand sind meiner Meinung nach nicht zu kodieren.

    MFG
    Karla

    Nabend zusammen,

    die Diskussion wird schon so lange geführt.Aber die Hinweistexte vor den einzelnen Kategorien dienen doch nur der Beschreibung. Das bedeutet nicht, das die aufgeführten Symptome und Komplikationen bereits durch den Kode dargestellt sind.
    Daher kann der Krampfanfall zusätzlich kodiert werden.Ebenso wie die Hepatitis, die unter F10.1 aufgeführt ist.
    Ein Zusammenhang mit Alkohol ist auch beim Entzugsanfall gegeben.

    Gute Nacht Karla

    Hallo zusammen,

    alleine hinter dem Begriff \"Kodieren\" verbirgt sich von der Kontrolle bereits erfasster Codes und OPS über die \"Kodierung\" nach Arztbrief und die vollständige \"Primär\"-Kodierung nach Aktendurchsicht völlig unterschiedlicher Aufwand.

    Daher ist ein Vergleich wirklich schwer.

    50 Fälle an einem Tag schaffe ich zumindest in einer Inneren Abteilung mit kompletter Primärkodierung nicht, es sei denn sie haben alle den Norovirus ,keine Nebendiagnosen sind Mitte 20 und nach drei Tagen verlegt. :)

    FG Karla

    Hallo Hexenkönigin,

    es geht hier um spezielle Interventionen auf einer Intensivstation.Das beinhaltet schon eine gewisse Komplexität der Maßnahme. Völlig unabhängig davon ist die Feststellung, dass eine Bronchoskopie auf einer ITS schon fast ein Normalfall ist. Eine Intubation, Reanimation etc. ist auf einer ITS auch fast ein Normalfall.

    Zahlreiche Maßnahmen werden nicht zusätzlich abgerechnet, die EK Gabe gehört dazu.Ein Grund für eine medizinische Leistung sollte natürlich immer vorliegen und ist daher auch kein weiteres Argument.Die alleinige Gabe eines EK kann auch ambulant oder vorstationär erfolgen.

    Die Behandlung einer metabolischen Azidose durch eine Dialyse ist korrekt. Allerdings muss auch eine metabolische Azidose vorliegen. Ist der Patient unter einer Haemofiltration in einer ausgeglichenen Stoffwechsellage, kann das Verfahren aus meiner Sicht nicht zur Berechnung der Behandlung der Azidose herangezogen werden.

    FG Karla