Beiträge von jnoetzel

    Zitat


    Original von Michael-Hermann Hanke:

    Wo steht eigendlich geschieben, das wir in diesen Fällen gezwungen sind, die beiden Fälle (Beachte: Es sind keine Wiederkehrer wg. Komplikation und keine Rückverlegungen) zusammenzuführen und eine DRG abzurechnen?

    Hallo Herr Hanke, hallo Forum,

    nach meiner Ansicht, die auch die BWKG nach bisherigen vielfachen Gesprächen so teilt, gibt es für die Zusammenführung "gesplitteter Fälle" (noch) keine gesetzliche Grundlage.
    Das Problem wird aber für 2004 wohl durch die neuen Abrechnungsregeln geklärt werden.

    Grüße
    Jörg Noetzel

    Hallo Forum, lieber Burkhard,

    ich verstehe den ganzen Quatsch (ich muss es mal so platt sagen) nun ganz und gar nicht.
    Dieses Engagement hier, das zur aktuellen Information unser Gemeinschaft dient, kostet dich, Burkhard, mit Sicherheit Unmengen Zeit, die nebenberuflich aus reinem Idealismus, wie ich meine, geopfert wird.
    Da gibt es überhaupt keine Diskussion.
    Ich kenne kein Forum, das dermaßen aktuell zum Thema DRG informiert und eine so große Mitleser- und Mitdiskutiererschaft bedient.
    Dass es Getrickse gibt, ist unvermeidlich, resultiert aber oftmals aus Unsicherheiten innerhalb dieser gesetzgeberischen Grauzonen.
    Aber dazu dient ja gerade dieses Forum, um Unklarheiten gegenseitig zu beleuchten und den Beteiligten die Arbeit zu erleichtern.
    Ich verstehe das Geknicktsein durchaus und finde es sehr enttäuschend, dass dieses Engagement dermaßen wohl missinterpretiert wird (von wem auch immer, wenn überhaupt, ist ja gar nicht belegt).

    Beste Grüße und Danke für die tägliche Arbeitserleichterung
    Jörg Noetzel

    Hallo ToDo,

    gebe natürlich sofort meine pro-Stimme ab. Aber mal ehrlich gesagt, brauchen wir die Diskussion überhaupt ?
    Für mich und viele, viele andere auch ist mydrg bereits zu einer Institution geworden, die wir aus Aktualitätsgründen und aus Gründen der gegenseitige Beratschlagung nicht mehr missen wollen.
    Also von mir aus - gerne ein dickes fettes Danke an Burkhard Sommerhäuser, obwohl ich die Diskussion für völlig überflüssig halte.
    Mydrg brauchen wir ohne Frage !

    Gruß an alle anderen Nachoptierer, die ebenso mit den Nerven fertig sind.

    Jörg Noetzel

    P.S.: bin ja mal gespannt, wann sich der erste Kassenleser outet - oder gibt es das schon ?
    :drink:

    Hallo Forum,

    also demnach die Antwort zur Fragestellung: keine einheitliche Regelung = Verhandlungssache.

    Kleine Anmerkung:
    Besser anonym als gar keine "Kassen-postings". So haben wir immerhin einen gewissen Dialog. Obwohl - so ganz kann ich die vorgezogene Anonymität nicht nachvollziehen. Die Krankenhaus-Forumsteilnehmer zeigen sich hier auch offen. ...Aber zum Thema outen haben wir hier sicher schon ausreichend diskutiert.

    Beste Grüße
    Jörg Noetzel

    Hallo Herr Rembs, hallo Herr Harmsen, hallo Forum,

    ich sehe es ja bislang ganz genauso. Täuschen, tricksen und tarnen wollen wir auch nicht.
    Meine Interpretation wäre die Erstuntersuchung immer dann als eine solche zu deklarieren, wenn es die Veränderung der Fallkonstellation erfordert, dass die stationäre Aufnahmeindikation erneut überprüft werden muss. Ich hatte nur mit Verwunderung in einem KK-Gespräch erfahren, dass eine bestimmte Krankenkasse diese Frist durchaus anerkennen würde. Deswegen auch gerade die Frage an die bereits Umgestiegenen unter uns, ob es da in dieser Richtung klare Regelungen gibt.

    Gruß
    J. Noetzel

    Liebes Forum,

    nochmal das alte Thema:
    Dass die Erstuntersuchugn bleibt ist klar.
    Wie sehen Sie die Befristung: Will sagen, außerhalb der 5-Tages-Frist bleibt es bei der Abrechnungsmöglichkeit Erstuntersuchung, auch wenn stationär folgt (eben aber nach 6 Tagen), was ja eigentlich dem Sinne nach, dass die DRG alles abdeckt, zumindest nicht so ganz korrekt wäre. Oder um es noch direkter zu formulieren: Man hätte ja dann durchaus die Möglichkeit prästat. Aufenthalte einfach nach vorne zu verlagern, um dann den Besuch über Erstuntersuchung abzurechnen.
    Wie sind die Erfahrungen der bisherigen Früheinsteiger ?

    Beste Grüße
    J. Noetzel

    hallo elrip,

    mein praktisches Vorgehen: zur Vorbereitung der E1plus wird jede einzelne Fehler-DRG aus dem für die E1plus-Erstellung relvanten Zeitraum (für uns als Nachoptierer muss E1plus 2002 + 1. Halbjahr 2003 vorgelegt werden) angesehen und korrigiert, mal abgesehen von den unvermeidlichen "Fehler"-DRGs mit nicht passender Operation zur Hauptdiagnose. Ansonsten stimmt die CMI-Berechnung nicht.

    Mit besten Grüßen
    Jörg Noetzel

    Hallo Forum, lieber Burkhard,

    sehe den Rückverlegungs"tatbestand" genauso wie Herr Schaffert erfüllt, sofern keine KH-Pause vorliegt. WA wegen Komplikation greift nicht, da wenn auch innerhalb OGVWD, keine Komplikation vorliegt.

    Das Problem trifft aber genau auch noch eine andere Frage, auf die ich in den zahllosen threats zum Thema Wiederaufnahme noch keine Antwort finden konnte (wenn ich´s übersehen habe, bin ich für einen Hinweis dankbar).
    Was zählt "stärker" ?
    Wiederaufnahme wegen Komplikation innerhalb der OGVWD oder eine Rückverlegung ?
    Es gibt ja durchaus die Möglichkeit, dass eine eindeutige Komplikation eines Eingriffes vorliegt, die auch das KH als eine solche zuzugeben bereit ist und auch entsprechend mit einem T-Kode als HD kodieren würde (z.B. Abszess nach Bauch-Eingriff); die WA erfolgt innerhalb der OGVWD.
    Nur kommt der Patient mit der Komplikation nicht von zu Hause, sondern er kommt aus dem postop. versorgenden anderen KH zurück.
    Ich hätte es so interpretiert, dass die WA/Kompl.-Regel über die Rückverlegungsregel mehr Gewicht hat, sonst würden wir ja schnellstens alle drohenden Komplikationen wegverlegen, um hinterher bei tatsächlichem Eintreten des Problems lieber den Fall weiterzuführen als in "Garantieleistung" nach §8KHEntgG zu treten.
    Wie sieht das Forum die Auslegung ?

    Beste Grüße
    Jörg Noetzel

    Hallo Joris,

    schönen Urlaub. Die Kraft werden wir wohl alle brauchen.
    Gibt es denn unter den Informierten denn schon griffigere Spekulationen zum Datum der Veröffentlichung ?

    Gruß aus Stuttgart und gute Erholung
    Jörg Noetzel
    --
    FA für Chirurgie, Medizincontrolling, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart