Zitat
Original von Michael-Hermann Hanke:Wo steht eigendlich geschieben, das wir in diesen Fällen gezwungen sind, die beiden Fälle (Beachte: Es sind keine Wiederkehrer wg. Komplikation und keine Rückverlegungen) zusammenzuführen und eine DRG abzurechnen?
Hallo Herr Hanke, hallo Forum,
nach meiner Ansicht, die auch die BWKG nach bisherigen vielfachen Gesprächen so teilt, gibt es für die Zusammenführung "gesplitteter Fälle" (noch) keine gesetzliche Grundlage.
Das Problem wird aber für 2004 wohl durch die neuen Abrechnungsregeln geklärt werden.
Grüße
Jörg Noetzel