Beiträge von TT

    Hallo -

    drei "abschließende" Zitate und dann les ich hier - versprochen - nur noch mit:

    A) „Die Stärke einer wissenschaftlichen Methode liegt jedoch in der Fähigkeit, über Vereinfachung Strukturen zu identifizieren – nicht in der Imitation komplexen, klinischen Denkens.“ Psychotherapeut 2003 · 48:388–402 Beziehungsmuster und Beziehungskonflikte

    B) Demut ist eine Haltung, die der Arroganz und der Eingebildetheit entgegengesetzt ist. Ein demütiger Mensch ist sich bewußt, daß er in seinem Leben auch immer in einer Spiel - oder Kampfsituation steht und daß er dabei auf die geeigneten Informationen angewiesen ist, um nicht zu verlieren. Und er ist sich weiter bewußt, daß die wirklich "guten" und brauchbaren Informationen im Grunde Glückssache sind.

    C) Behandlung

    Wenn eine Krankheit selbst beherzten
    Und klugen Feld-, Wald-, Wiesenärzten
    Sich nicht ergibt, dann ist es rätlich,
    man komme ihr kapazi-tätlich.
    Bleibt sie selbst dann, trotz hoher Kosten
    Noch unerschüttert auf den Posten,
    So läßt sichs leider nicht vertuschen:
    Jetzt wird es Zeit um Kur zu pfuschen.
    Doch pfeift auch da die Krankheit drauf,
    Dann lasse man ihr freien Lauf.
    Vielleicht, sie geht, sobald sie sieht,
    Daß gar nichts mehr für sie geschieht.

    Eugen Roth - Alle Rezepte des Wunderdoktors ISBN 3-446-14687-3, Hanser Verlag

    Herzlichst.

    ... für den § 60 ist es egal, ob es sich bei den beteiligten Häusern um Maximal oder Grundversorger handelt. Es geht rein darum, konnte die Behandlung xy dort (weiter-) behandelt werden oder nicht. Der Rest ist erstmal Schnuppe.

    Es gibt garantiert Ausnahmen. Aber diese kann man nicht allgemeingültig beantworten. Aber Ihr Fall ist für mich (pardon) 08/15

    Hallo - darf ich nachhaken: sind Sie der Auffassung eine in der "Versorgungkette abwärts" erfolgende Verlegung ist kein med. Grund? Sollen die Maximalversorger ggf. Engpässe bekommen da die Transportkosten das Zünglein sind? "Für den § 60 ist es egal" mag sein - ich denke: "Verpflichtungen gegenüber dem aktuellen Patienten müssen mit den Verpflichtungen gegenüber anderen Patienten abgewogen werden." (vgl. Wie können Ärzte ethisch vertretbar Kostenerwägungen in ihren Behandlungsentscheidungen berücksichtigen - Ethik Med (2011) 23303–314.) Und damit sind das m.E. durchaus med. Gründe.

    Ein Gesetz hat immer auch eine Intention (die ist ggf. in der Begründung zur Gesetzesinitiative nachlesbar) und die ist sicher nicht z.B. Maximalverorger zu "blockieren" weil Fahrkosten zum 08/15 "Problem" werden. Der Rest ist ganz und gar nicht Schnuppe. Ich habe häufig genug "Notverlegungen" vom Maximalversorger zum Regelversorger erlebt um noch irgendwie ein ITS Bett zu organisieren. Nicht schön aber auch ganz bestimmt nicht schnuppe. Kennen Sie evtl. Urteile wo "med. Grund" definiert und prüffest operationalisiert wurde?


    Herzlichst

    Hallo -

    Ich finde die Aktion der TK ausgesprochen gut und sie bestätigt meine Entscheidung dort versichert zu sein. Anscheinend haben meine Vorredner entweder überhaupt keine Erfahrungen oder nur unzureichende mit der Homöopathie gemacht. Die Homöopathie hat sicher ihre Grenzen aber gerade bei den einfacheren Beschwerden (z. B. Bindehautentzündung/Euphrasia) wirken diese Mittel oft Wunder. Für mich gilt daher der Satz wer/was heilt hat Recht. Es ist mir daher unverständlich warum dieser Vorstoß der TK hier derart kritisiert wird.

    @ Tango: wie Sie nach Lektüre von Was soll man noch machen?zu dieser Feststellung kommen ist mir nicht klar. Wolle nur eine Informationsquelle zeigen und andeuten das ein Hausarzt über "komplementäre" Verfahren evtl. andere Ansichten hat als ein "Metaanlytiker". Als Weihnachtsgruß nun noch ein Link: http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-57028-3.htmlund zwei Zitate (nicht von mir):

    1. Angewöhnung geistiger Grundsätze ohne Gründe nennt man Glauben.
    2. Das Fallbeispiel ist die Krönung der Rhetorik.

    Die Frage ist evtl. eher ob "einfachere Beschwerden" versicherbar sein sollten/müssen. Wenn Ihnen ein "einfacher" Teller runterfällt - aktivieren Sie dann Ihre Hausratversicherung?

    Meist ist es: http://de.wikipedia.org/wiki/Ideologieund da gilt: System von Ideen, Vorstellungen, Werturteilen und Begriffen.

    Herzlichst.

    Hallo -

    § 60 Fahrkosten SGB V

    (1) Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. (...)

    (2) Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages
    1. bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus (...)

    Herzlichst.


    Wenn es darum geht Abzocke von Kassen und falsche Gutachten des MDK mit Hilfe der BILD anzuprangern, fände ich es ehrlich gesagt bedauerlich. Ich schätze hier den sachlichen Umgang. Und dass ein MDK nach Widerspruch seine Meinung ändert, ist bekannt, oder?

    Guten Morgen - darum also BILD Dir Deine Meinung!

    Herzlichst.

    P.S. Ab 1500 Beiträge gibt`s einen Gutschein für launigen Beitrag zu "Randthemen" (wie z.B. oben).

    Guten Morgen -

    Was soll man da machen? - Lesen? Mit Hausärzten reden?

    "Das spricht für die sowohl national
    als auch international immer wieder gemachte Beobachtung,
    dass Nutzer der Komplementärmedizin
    häufig chronische Erkrankungen aufweisen."

    (...)

    "Ein zentrales Motiv der Inanspruchnahme ist die
    Betroffenheit von chronischer Erkrankung und
    ausbleibende oder subjektiv als unzureichend
    erlebte Heilungserfolge der Schulmedizin."

    (...)

    Naturheilmittel werden häufig im Rahmen der
    Selbstmedikation bei leichteren Gesundheitsbeschwerden
    (Befindlichkeitsstörungen) genommen
    – es wird bei solchen Beschwerden nicht mehr so
    schnell zum Arzt gegangen wie vor 20 oder 30 Jahren.

    (...)

    Medizinsoziologische Forscher erkennen in
    der gewachsenen Popularität alternativer Heilverfahren
    auch Hinweise für eine »Erosion medizinischer
    Versorgungsstrukturen« (Kahrs u. a. 2000),
    die auch medizinische Informations- und Beratungsangebote
    betreffen, die derzeit außerhalb der
    ärztlichen Praxis (etwa durch Call-Center von Krankenkassen)
    aufgebaut werden.

    http://edoc.rki.de/documents/rki_…PB2fJAAs_64.pdf

    Gesundheitsberichterstattung des Bundes
    Robert Koch-Institut in Zusammenarbeit mit dem
    Statistischen Bundesamt
    Heft 9
    August 2002
    Inanspruchnahme
    alternativer Methoden in der Medizin

    Nix für ungut.

    Herzlichst.

    Hallo - ganz kurze Anmerkung zu:

    Moin,
    Wenn die Leistung erbracht wurde und med. erforderlich war, uss die Kasse auch bezahlen. Eine andere Frage ist, ob die Leistung im E1 bei den Budgetverhandlungen akzeptiert wird.

    Der Versorgungsauftrag ist Grundlage der Entgeltvereinbarung; hingegen ist die Entgeltvereinbarung nicht zur Bestimmung des Versorgungsauftrags heranzuziehen.

    BSG, Urteil vom 24.07.2003 - B 3 KR 28/08 R

    1. Solange eine Behandlung dem Versorgungsaufftrag des Krankenhauses entspricht, ist nach den Fallpauschalen des Fallpauschalenkatalogs abzurechnen, auch wenn diese in der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung der Pflegesatzvereinbarung keine Berücksichtigung gefunden haben.

    2. Die Pflegesatzvereinbarung stellt keine verbindliche Konkretisierung des Versorgungsauftrages dar.

    Quelle: Der Versorgungsauftrag und die Entgeltvereinbarung - RA Prof. Dr. Michael Quaas M.C.L.

    Herzlichst.

    Hallo zurück -

    hier sollte man m.E. streiten (fehlende Unterlagen beim strittigen Fall einräumen zu müssen ist natürlich nicht so "günstig"). Es geht hier sicher im Kern um die Frage lag hier wirklich "keinerlei aktive Beteiligung" als Ausschlusskriterium vor? Streit sicher nicht nur um den aktuellen Erlös - sondern auch im Interesse dieser Schwerkranken generell.

    Zitat aus der genannten Quelle: "Eine noch unsichere Rehabilitationsprognose steht einer geriatrischen Frührehabilitation dabei nicht entgegen."

    Na evtl. gibts ja noch mehr Meinungen.

    Herzlichst.

    Hallo -

    Nachfrage:

    - akutstationärer Behandlungsbedarf belegbar?
    - Teamintegrierter Einsatz von mindestens 2 der folgenden 4 Therapiebereiche: Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie, Psychologie/Neuropsychologie durchgeführt?

    und es wurde bedacht:

    3. Rehabilitationsbedürftigkeit im obigen Sinne (Satz B-2) liegt vor, wenn
    i. als Folge einer Schädigung bei
    ii. Vorliegen von voraussichtlich nicht nur vorübergehenden Fähigkeitsstörungen
    oder
    iii. drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen
    iv. über die kurative Versorgung hinaus rehabilitationsmedizinische Maßnahmen
    erforderlich und voraussichtlich erfolgversprechend sind.
    4. Rehabilitationsfähige geriatrische Patienten (Def. s. Satz B - 8 ) mit nachweislichem Rehabilitationsbedarf,
    positiver Rehabilitationsprognose und realistischem Rehabilitationsziel
    erhalten eine geriatrische Rehabilitation – vorausgesetzt, es liegen keine Ausschlusskriterien
    vor (Def. s. Satz B-9);

    Bedingt rehabilitationsfähige geriatrische Patienten (Def. s. Satz B - 8 ) oder solche mit
    noch unsicherer Rehabilitationsprognose erhalten eine geriatrische Frührehabilitation
    – vorausgesetzt, es liegen keine Ausschlusskriterien vor (Def. s. Satz B-7);

    7. Frührehabilitationsfähigkeit liegt nicht vor, wenn eines der nachstehenden Ausschlusskriterien
    der geriatrischen Frührehabilitation erfüllt ist:
    i. Durchgehend instabile Vitalparameter erlauben keinerlei aktive Beteiligung
    an rehabilitativ-therapeutischen Maßnahmen
    ii. Eine andauernd erheblich herabgesetzte Belastbarkeit erlaubt keinerlei
    aktive Beteiligung an rehabilitativ-therapeutischen Maßnahmen
    iii. Offene Wunden oder Wundkomplikationen erlauben aufgrund ihrer Lokalisation
    oder aufgrund von Begleitsymptomen keinerlei Durchführung
    rehabilitativ-therapeutischer Maßnahmen

    (Quelle: Abgrenzungskriterien der Geriatrie)


    Herzlichst.

    Hallo - also eine Dyskinesie bezeichnet (eher unspezifisch) die Störung eines Bewegungsablaufs wobei die meisten eher neurologische Ursachen haben. Ist eine Choledocholithiasis demnächst auch ("spezifischer") eine Gallengangsdyskinesie? Die Schluckstörung geht eher in die R13.- Dysphagie oder?

    Na evtl. meldet sich ja auch noch eine Gastroenterologe o. Neurologe.

    Herzlichst.

    Guten Morgen -

    mein Kurzfazit: fast immer arbeitet man Zahlenmaterial zu und vor allem Gedanken die die meist "zusammengeführt und aufbereitet" werden. Werden selbst Daten/Zahlen ermittelt (Wegezeiten etc.) stellt sich immer die Frage ob man nicht überbezahlt (z.B. auch mit sensiblen Daten).

    Über die Kompetenzen der Berater hat man meist nicht so gute oder nur vage Informationen ("Referenzen") - außer bei meinem aktuellen Top-Beispiel:

    Karl-Theodor zu Guttenberg habe "zwei Ministerien geführt, die für dieses Thema relevant sind". So begründete Neelie Kroes, als EU-Kommissarin fürs Digitale zuständig, dass Karl-Theodor zu Guttenberg jetzt die Kommission in Sachen Internetfreiheit beraten soll. (...) Kommissarin Kroes erklärte fast entschuldigend, sie brauche ja "Talente, keine Heiligen".

    Bleibt die Frage: Talent wozu?

    Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp…,803190,00.html

    Zugleich beteuerte zu Guttenberg, dass er momentan kein politisches Comeback in Deutschland anstrebe und von den USA aus tätig sein werde.

    Quelle: http://www.heise.de/newsticker/mel…en-1393860.html

    Klar Reisekostenerstattung wurde ja vereinbart.


    Herzlichst.