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gerne mehr über PN - zum \"Einstieg\" mal die Anschriften des MDK und die der Kasse betrachten, zudem den Versuch unternehmen einen der GA an`s Telefon zu bekommen ... Als \"Service\" für den Googelberg: ... sei auf Urteil des Sozialgerichts Saarland vom 07.10.2009 (S 23 KR 355/09) aufmerksam gemacht: \"Ob eine Prüfung generell innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen sein muss, braucht nicht abschließend entschieden zu werden. Die Frist, die der Grundvereinbarung nach § 17 c KHG entnommen ist, stellt jedoch einen wichtigen Hinweis darauf dar, dass es den Krankenkassen nicht gestattet ist, die einmal eingeleitete Prüfung über einen Zeitraum von mehreren Monaten oder gar mehr als ein Jahr hinauszuzögern.\" Die Kasse ist meines Wissens \"Herrin des Verfahrens\".
Herzlichst.