Beiträge von hug

    Hallo Forum,

    Für Neugeborene und Säuglinge zählt nach den DKR auch CPAP zur Beatmung: "Die Dauer der Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) ist bei Neugeborenen und Säuglingen bei der Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen."
    In den Kodierrichtlinien finden sich keine Hinweise, die das Hinzuzählen der Beatmungspausen verbieten, wenn eine Atemunterstützung mit CPAP über mindesten 6 Stunden pro Tag stattgefunden hat. In diesem Fall zählen die Pausen zur Beatmungszeit.

    Viele Grüße
    hug

    Hallo Forum,

    Im Oktober 2012 veröffentlichten Schäffner und Ebert das Ergebnis der 2010 angekündigten Studie (Ann Intern Med. 2012 Oct 2;157(7):471-81) und präsentierten eine Formel, die die GFR-Berechnung speziell für Menschen mit einem Alter von über 70 Jahren ermöglicht (sog. BIS-Formel). Interessanterweise wird die GFR mit dieser Formel meist niedriger berechnet als mit der MDRD-Formel. Mittlerweile gibt es im Internet mehrere Seiten, die einen Online-Rechner zur Verfügung stellen.

    Viele Grüße

    hug

    Hallo!

    Zunächst vielen Dank für die Beiträge. Den Vorschlag von Findus (Z13.8) werde ich aufgreifen. Mal sehen, was der MDK sich einfallen lässt.
    Noch zur Richtigstellung: Bei den beschriebenen Untersuchungen handelt es sich nicht um \"Wunsch\"-Polygrafien, sondern um ein allgemein akzeptiertes Procedere.

    Viele Grüße
    hug

    Liebes Forum!

    Ich habe eine Frage zur Fallzusammenlegung:
    Eine Patientin mit Mamma-Ca erhält eine Segmentresektion und wird drei Tage später wieder entlassen (DRG J23Z). Vier Tage nach der Entlassung erhält die Klinik einen Befund aus der Pathologie, wonach die Indikation zur Nachresektion gestellt wird. Nach weiteren 5 Tagen wird die Patientin zur Nachresektion erneut aufgenommen (DRG J25Z).
    Der MDK fordert eine Fallzusammenlegung und beruft sich auf § 17b Abs. 1, Satz 3 KHG, wonach die DRG-Entgelte sämtliche Krankenhausleistungen für einen Behandlungsfall abbilden.
    Ist der § 17 KHG hier wirklich wirksam?

    Auf die Diskussionsbeiträge bin ich sehr gespannt. Vielen Dank schon mal.

    Viele Grüße
    hug

    Liebes Forum!

    Bei Säuglingen mit erhöhtem Risiko eines plötzlichen Kindstodes und bei Frühgeborenen wird eine Polysomnographie empfohlen und während des ersten Lebensjahres ein Heimmonitoring durchgeführt. Nach unauffälliger Kontrolluntersuchung am Ende des ersten Lebensjahres wird das Monitoring in der Regel beendet.
    Immer wieder gibt die Verschlüsselung dieser Kontrolluntersuchung Anlass zu Diskussionen mit dem MDK, weshalb die Frage hier diskutieren möchte. Wie lautet die Hauptdiagnose der Kontrolluntersuchung? Z03._?Z09._? Oder die ursprüngliche Diagnose (das ursprüngliche Symptom)?
    Ich bin sehr gespannt!

    Vielen Dank und schöne Grüße
    hug

    Hallo Einsparungsprinz!

    Sie haben mein Problem mit der Konstellation richtig verstanden.
    Ich würde so argumentieren wie Sie. Allerdings möchte ich meine Argumentation gerne mit einer offiziellen Verordnung, einem Urteil oder Ähnlichem untermauern, weil das bei einer Krankenkasse schneller zum gewünschten Erfolg führt.
    Kennen Sie eine entsprechende Vorschrift?

    Viele Grüße
    [c=blue]hug[/code]

    Hallo Forum, hallo papiertiger!

    Vielen Dank für die prompte Antwort.
    Leider muss ich noch einmal nachhaken, weil gerade in der Auslegung der Fallpauschalenvereinbarung (§2 Abs. 2 Satz 2) mein Problem liegt:
    Dadurch dass die Fälle 2 und 3 primär zu einem Fall mit operativer Partition zusammengelegt wurden, folgen Fall 1 (F49E) und der Multifall (F07Z) doch unmittelbar aufeinander.
    Folgt man der Argumentation der Krankenkasse, müssten die Fälle also zusammengelegt werden. (??)

    Für Ihre Hilfe schon mal vielen Dank.

    Viele Grüße
    [c=blue]hug[/code]

    [arial]Hallo Forum,

    ich habe bei folgender Konstellation meine Probleme:

    1. Fall: Aufenthalt 27.09. - 02.10.07, DRG F49E (OGVD 13d)
    2. Fall: Aufenthalt 23.10. – 29.10.07, DRG F75D (OGVD 17d)
    3. Fall: Aufenthalt 08.11. – 22.11.07, DRG F07Z (OGVD 26d)
    Die Fälle 2 und 3 haben wir zu DRG F07Z zusammengeführt.

    Nun fordert die Krankenkasse im Nachgang die Fallzusammenführung des Falles 1 mit dem neuen Multifall entsprechend §2 FPV.

    Ich glaube, mich (dunkel) zu erinnern, dass maßgeblich für eine Fallzusammenlegung nur die ursprüngliche DRG sei. Leider kann ich eine passende Vorschrift nicht finden.


    Vielen Dank für Ihre Hilfe und
    schöne Grüße aus dem äußersten Westen der Republik[/arial]

    [c=blue]hug[/code]