Hallo Forum,
Für Neugeborene und Säuglinge zählt nach den DKR auch CPAP zur Beatmung: "Die Dauer der Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) ist bei Neugeborenen und Säuglingen bei der Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen."
In den Kodierrichtlinien finden sich keine Hinweise, die das Hinzuzählen der Beatmungspausen verbieten, wenn eine Atemunterstützung mit CPAP über mindesten 6 Stunden pro Tag stattgefunden hat. In diesem Fall zählen die Pausen zur Beatmungszeit.
Viele Grüße
hug