Beiträge von Med_Doku

    Hallo elrip,

    zuerst einige Fragen die MSA ist die Ursache für M. Parkinson oder ist es unklar?
    Seit Ihr auch für die Komplexbehandlung auch zugelassen ich meine Strukturelle Voraussetzungen, Fachärzte oder wird die Komplexbehandlung
    bei Ihnen nicht zum ersten mal erbracht?

    sonst würde ich die Komplexbehandlung bei M. Parkinson mit HD G20. je
    nach Stadium Hoehn und Yahr, verschlüsseln. Vorausgesetzt die Behandlung der
    MSA erfolgte hauptsächlich mit parkinson Medikation oder die Ressourcen
    wurden hauptsächlich für M. Parkinson eingesetzt.


    Gruß
    med_doku

    Hallo medoku01,

    einige dieser Abkürzungen stehen z.B. im Fallpauschalen-/ICD-/OPS-katalog
    da können Sie es auch nachschlagen. Ich denke diese Unterlagen dürfen bei
    Ihnen während der Ausbildung nicht fehlen.

    Baserate auch Basisfallwert genannt um es einfach zu erklären wird
    Abteilungs- bzw. Krankenhaus-/Klinikbezogen in T€uro angegeben, wird
    jedem DRG-Fall zugewiesen und mit dem R-Gewicht einer DRG multipliziert.
    Selbstverständlich müssen (hier noch ein paar Abkürzungen für die Zukunft)
    die Unteregrenzverweildauer (UGVD) Oberegrenzverweildauer (OGVD) und
    dazugehörige Abschläge bzw. Zuschläge usw. berücksichtigt werden.

    Gruß ebenfalls --> med_doku

    Guten Morgen raxa,

    wir verschlüsseln die Multimodale Schmerztherapie schon etwas länger.
    und gehen folgendermaßen vor.

    >\"Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
    - bis zu 20 Therapieeinheiten\"

    das heisst hier müssen mindestens 20 Therapieeinheiten (TE) erbracht
    werden um die OPS abrechnen zu können, aber es sind noch mehr
    Bedingungen dran geknüpft, wie z. B. max Gruppengröße darf die Anzahl
    von 8 Leuten nicht überschreiten(muss irgendow aus der Dokumentation
    hervorgehen), tägliche Visite muss dokumentiert werden und wöchentliche
    interdisziplinäre Teambesprechung(PT, Ärzte, Pflege usw.).Von mindestens 3
    TE ist in der OPS gar nicht die Rede.

    Grüße
    Med_Doku

    Hallo Leute,


    hier ist doch klar die Kasse bzw. dann auch der MDK darf den Prüfauftrag nicht eigenmächtig ausweiten lassen, was gibt’s da zu meckern und wenn dann bitte schön erneut innerhalb der Prüffrist einen zusätzlichen Prüfauftrag einleiten!


    Zitat

    Zitat Text: die Aussagen der Kollegen (siehe hier insbesondere Herrn Schaffert) sind so eindeutig, dass man sich schon wundern muß, wieso die bayrischen Krankenkassen eine solche Beschränkung der Arbeitsleistung durch den MDK gefallen lassen.

    wozu braucht man dann einen konkreten Prüfanlass bei der Einzelfallprüfung?
    Wenn die Kasse ein Verdacht hat dann kann die ja eigentlich eine Stichprobenprüfung einleiten und die verdächtigen Fälle prüfen lassen. Ansonsten soll sich Jeder an die Formalitäten halten und die Fragestellung so genau, wie möglich zu formulieren, damit man auch entsprechend sich vorbereiten und die Fragestellung beantworten kann. Sonst zieht sich die ganze Angelegenheit in unnötige Länge und nimmt die sowieso knappe Zeit im KH weg.

    Zitat

    Zitat Text: \"Wir bittem um gutachterliche Stellungnahme ob die vorgenommene Abrechnung aus sozialmed. Sicht korrekt erfolgt ist und: Wie lange war die stationäre Behandlung erforderlich, soweit die Entscheidung zur stat. Aufnahme vertretbar bar? Sind die zur Überprüfung der KH-Behandlungsbedürftigkeit erheblichen Tatsachen von dem Krankenhaus sachgerecht und ausreichend dokumentiert? Sind während der Begutachtung Tatsachen bekannt geworden, die die Prüfung beeinflussen (Diagnosen und Prozeduren), die so zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung nicht kodiert oder mitgeteilt waren? Falls ja, um welche Diagnosen bzw. Prozeduren handelt es sich dabei?\"

    und wenn dann dadurch solche Fragestellungen provoziert werden, dann muss es gegebenenfalls vor SG geklärt werden, ob dieser Art der Fragestellung
    sachgerecht ist und der entsprechender Aufwand der dadurch für das KH entsteht, akzeptabel ist.
    Wenn hier das Ziel auf diese Weise das KH unter drück zu setzen oder den Prüfauftrag von vornherein zu erweitern um damit möglichst viel an Fragestellungen abzudecken, die Wahrscheinlichkeit zu steigern irgendetwas fehlerhaftes zu entdecken, was zur Reduzierung der Rechnung führt, dann würden die es ausnutzen, hier muss ein Riegel vorgeschoben werden.
    Bei dieser Fragestellung wird wohl das ziemlich alles „abgefragt was nur abzufragen wäre“ oder haben die da was ausgelassen? So was sollte mal mit Kassen von vornherein geklärt werden, und wenn zu keiner Einigung kommt, ggf. dann klagen.
    Letztendlich gibt es nur die 2 Möglichkeiten für das KH, Rechnungsberichtigung oder klagen!


    Mich würde Interessieren, wie ist es ausgegangen hat das KH oder die KK nachgegeben bzw. wurde eine Klage eingereicht?

    Grüße