Beiträge von boecken-klinikenkoeln

    Guten Morgen Herr Scholz, guten Morgen Herr Rembs,

    ich stimme Ihnen voll zu in Bezug auf die Mehrkosten, die Dokumentare (und auch das Medizincontrolling) verursachen. Aber die Verschlüsselung in den Kliniken ist ohne eine zweite Instanz nicht so weit optimierbar, daß die Erlösverluste durch Fehler/Mängel die Personalkosten der Dokumentare nicht übersteigen !! Wie wollen Sie denn beispielsweise bei uns 480 Ärzte (kostenneutral natürlich) zu Kodierexperten machen, die praktisch MDK-sicher und erlössicher jeden Fall abschließen (und das vielleicht noch zwischen 18 und 20 Uhr oder auch im Nachtdienst)? Das verursacht auch eine Menge Kosten (Schulungen ohne Ende, Mitarbeiter dafür usw.), ganz abgesehen davon, daß entweder Zeit für produktive Medizin verloren geht oder wieder mehr Überstunden anfallen. Und viele Kollegen auch gar nicht über ihre Kodierung verantwortlich abrechnen wollen!

    Klar möchten wir auch nicht noch in 20 Jahren alle Akten nachprüfen. Wir werden auch versuchen über ein KIS möglichst viele Kodes ohne Zusatzaufwand im Hintergrund abzugreifen und auch die Akten zu identifizieren, die wir mit dem geringsten Risiko unkontrolliert abrechnen können. Bisher zeigen aber alle Analysen derart hohe Fehlerraten, daß ich dem MDK ein eigenes Büro bei uns zur Verfügung stellen könnte, wenn wir da nicht nacharbeiten würden. Von den Erlöseinbußen ganz zu schweigen (die kann man ja auch in Stellen umrechnen ...).

    Bin gespannt auf Ihre Rezepte - ich sähe auch lieber mehr Ärzte als Verwaltungspersonal bei uns (wobei aber der Anteil der Verwaltung verglichen mit den Kassen oder Industrieunternehmen noch ziemlich klein ist) - wenn´s nur funktionieren würde. Tut es aber nicht.

    Viele Grüße aus Köln (gerade an Bergen von MDK-Akten),
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Guten Morgen,

    es ist nicht immer ganz einfach zu entscheiden, ob ein Verlegungsabschlag berechnet werden muß oder nicht. Zuerstmal berechnet man ihn nur, wenn die VWD im eigenen Haus kürzer war als die mittlere VWD der jeweiligen DRG.

    Bei Verlegungen in eine Reha-Einrichtung oder ein Altenheim wird kein Verlegungsabschlag berechnet. Dies ergibt sich zum einen aus der Tatsache, daß die Leistung der FP ja zum Zeitpunkt einer solchen Verlegung komplett erbracht wurde und ein Abschlag daher nicht gerechtfertigt ist, zum anderen wird ja auch in den § 301-Daten die Verlegung in eine Rehaeinrichtung als "Entlassung (!) in eine Rehaeinrichtung" bezeichnet. Rehaeinrichtungen u.a. zählen auch nicht zum Geltungsbereich der BPflV (s. BPflV §1 und KHG §3 und §5), somit gilt §3 KFPV nicht. Sucht- u.a. Privatkliniken sind damit auch kein Fall mehr für Verlegungsabschläge, wohl aber psychiatrische Kliniken.

    Soviel an geballter Erkenntnis aus dem ständigen lernenden rechtsrheinischen Köln,:dance1:
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Guten Morgen allerseits,

    zu der Frage, ob Kodierer oder Ärzte länger brauchen, hat sich auf dem DRG-Forum in Berlin Frau Prof. Drösler geäußert:

    "Kodierung - Zeitaufwand

    Geschultes Personal
    4,1 - 5,5 min / Fall [Callen u.a. (Health Inf Mang 1997)
    Schlottmann u. Raskop (Das KH 2001)]

    4,8 min / Fall (geübter ärztlicher Dokumentar)
    15 min / Fall (Stationsärzte) [Mieth u.a. (Chirurg 2002)]"

    Ich glaube allerdings nicht so richtig, dass 15 min realistisch sind. Wahrscheinlich wurden da überwiegend hochmotivierte Kollegen, die einen dreiwöchigen Aufenthalt eines multimorbiden 90jährigen mit Intensivaufenthalt zu verschlüsseln hatten, gestoppt. Oder man hat den Auftrag gegeben alles in den DKR nachzulesen, um ganz sicher korrekt zu kodieren. So geht bei uns aber wahrscheinlich nur eine ganz kleine Gruppe von Freunden des Medizincontrollings an die Sache heran ...

    Nachfolgend findet sich auf Frau Prof. Dröslers Folien noch eine kleine Modellrechnung zu den Kosten:
    "Patienten / Jahr 22.000
    Personalkosten Ärztlicher Dienst 0,72 € / min
    (KH-Kostenstatistik 00 / 99, DKG 4/02; » 98T min / Jahr)
    =>
    Kodieraufwand / Fall
    5 min 79.200 € / Jahr 3,60 € / Pat.
    10 min 158.400 € / Jahr 7,20 € / Pat. "

    Grüße aus dem Mekka der morgendlichen Staus,

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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Hallo Herr Brenk,

    wir sind nach einem Modellversuch von 280 Betten pro Dokumentar ausgegangen, inzwischen sind wir bei etwa 250 gelandet. Dabei überprüfen und ergänzen wir die ärztliche Kodierung aber nur. Wenn Sie das Kodieren komplett auf die Dokumentare übertragen wollen, könnte Ihr Ansatz in etwa hinkommen.

    Gruß aus Köln
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Guten Morgen,

    "von der Nullrunde ausgenommen" schließt aber nicht gerade aus, daß die Kassen erstmal "minus 1%" anbieten und man sich - Option hin oder her - dann am Ende bitterlich weinend auf Null einigt. Die Kostenträger sind doch genauso massiv unter Druck :shock1: wie wir momentan.

    Gruß aus Köln,
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Guten Morgen Herr Blaschke,

    wir haben bei uns seit Januar 2002 ein Team von überwiegend Pflegekräften ausgebildet, die zur Zeit jede Krankenakte nachschauen und die Kodierung aus dem ärztlichen Bereich optimieren. Da gibt´s viel zu tun.

    Die Frage, ob es vielleicht sinnvoller wäre, die Kodierung ganz den "Codern" zu überlassen, wollen wir in den nächsten Wochen untersuchen. Aus dem Bauch heraus glaube ich aber folgendes:
    - Es gehen doch ein paar medizinische Inhalte verloren (der Coder sieht ja auch nur, was irgendwo steht - aber nicht z.B. die auf der Station jedem bekannten Fakten aus den Voraufenthalten, die auch keiner mehr irgendwo notiert hat) und Fehlkodierungen durch Fehlinterpretationen der medizinischen Situation steigen leicht an.
    - Im Blick auf die ehrlicherweise schon nötige ökonomische Optimierung des Geschehens in den Kliniken machen wir einen Rückschritt, wenn wir die Abrechnung wieder völlig von der Medizin abkoppeln.

    Wir haben unser Team übrigens (unter Zuhilfenahme von Aktenbergen aus dem Archiv) selbst ausgebildet - 13 Tage Initialschulung :uhr: und seither learning by doing haben mittlerweile eine wirklich gute Kodierqualität hervorgebracht. Die Stellen sind zunächst zugesetzt worden (allerdings dreht sich die Personalschraube insgesamt auch bei uns nicht eben weiter auf ...).

    Grüße aus dem nebligen Köln - nicht mal der Dom ist zu sehen.

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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Guten Morgen aus Köln,

    dies ist eigentlich kein Kodierproblem, sondern pures Unverständnis der Kodierregel 1603a:

    Parenterale Therapie
    "... Gleiches gilt für die präventive parenterale Flüssigkeitszufuhr bei Frühgeborenen unter 2000 g, die erfolgt, um einer Hypoglykämie oder Elektrolytentgleisung vorzubeugen."

    Wieso wird hier die Grenze bei 2000 g gezogen, und nicht bei 2500 g entsprechend der Neugeborenendefinition ? Hat das irgendeinen neonatologischen Hintergrund, etwa dass die Therapie nach irgendwelchen Leitlinien vom Gewicht abhängt ??

    Eine zweite Frage ist, ob Kodes wie z.B. 8-010 "Applikation von Medik. u. Elektrolytlösungen bei Neugeborenen" auch auf die Kinder < 1 Jahr und kleiner 2500 g Aufnahmegewicht angewandt werden dürfen (also der ehemals australischen NG-Definition), oder ob hier nur die ersten 27 Tage gelten ? Da die DKR Vorrang vor ICD und OPS haben, halten wir die erste Variante für richtig. Weiß jemand definitives?

    Grüße aus Köln,

    Hallo Herr Cramer,

    man kann hier gegenüber den Kostenträgern argumentieren, daß solche Fälle dann bei Ihnen behandelt werden müssen und in der U61B landen, wenn eine organische Ursache der zur Aufnahme führenden Symptomatik ausgeschlossen werden muß und dann auch wird. Dann kann man eben bei korrekter Anwendung der DKR keine internistische DRG erreichen.

    Die Vergütung könnte man sich etwa mit dem internistischen Pflegesatz vorstellen (sofern der keine verteuernden Besonderheiten enthält). Als Sahnehäubchen könnte man auch noch eine Maximaldauer für die organische Diagnostik anbieten, wenn man unbedingt will. Ob die Kostenträger darauf eingehen, kann ich Ihnen leider auch noch nicht sagen.

    Mit nachdenklichem Blick auf den entwurzelten Baum vor der Haustür
    --
    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    Guten Tag, liebes Forum -

    so wie ich die KFPV lese, kann man § 2 Abs. 1 und Abs. 2 durchaus parallel anwenden. Zunächst war ich davon ausgegangen, daß bei einem Patienten, den wir aus einem anderen Haus übernehmen und dorthin (oder sonst wohin) zurückverlegen, der Verlegungsabschlag nur einmal pro Tag abgezogen würde.

    Beispiel:
    B02C RG 2,622 - Aufnahme aus peripherem Krankenhaus (dort 3 Tage), dann 10 Tage bei uns inkl. OP, dann Rückverlegung. Mittlere VWD der B02C = 12,5d => kaufmännisch gerundet also 13 d. Verlegungsabschlag = 0,126.

    Abrechnungsvarianten:
    1. RG 2,622 x BR minus 3 x 0,126 x BR (nur Verlegung bei Aufnahme berücksichtigt)
    2. RG 2,622 x BR minus 3 x 0,126 x BR (nur Verlegung bei Entlassung berücksichtigt)
    3. RG 2,622 x BR minus 6 x 0,126 x BR (beide Verlegungen berücksichtigt)

    Habe ich was übersehen - oder weiß jemand, wie das die Kostenträger so handhaben wollen ?

    Gruß aus dem schon wieder grübelnden Medizincontrolling ...
    :rolleyes:

    Hallo Jan, hallo Forum,

    wir haben bei konsequenter zweiter Durchsicht aller Krankenakten nach der ärztlichen Verschlüsselung festgestellt, daß sich der Casemix bei Verbesserung der Kodierung sehr unterschiedlich verhält. In 3 von 17 Fachrichtungen fiel der CMI erkennbar, in der Augenheilkunde änderte sich nichts (90% Z-DRGs, ein Alterssplit, eine einzige PCCL-abhängige DRG), in 7 FA stieg der CMI eher diskret und in 6 Abteilungen allerdings ziemlich heftig. Diese Effekte hängen zum einen davon ab, wie motiviert bzw. "übermotiviert" eine Abteilung ist, zum anderen aber auch von der Komplexität der Verschlüsselung. Manchmal spielen auch bestimmte Kodierproblematiken eine große Rolle, wie etwa die Fehler-DRGs in der Geburtshilfe.

    Will damit sagen, daß Voraussagen über das Verhalten des CMI bei Optimierung der Verschlüsselung nicht so ganz einfach sind. Besser ist es, wenn man mal einen nicht zu kleinen Aktenberg analysiert:smile: ! Insgesamt stiegen aber in allen unseren Häusern die CMI-Werte deutlich, insofern dürfte die Annahme, daß das überall so ist, auch vertretbar sein. Die Frage ist halt nur, um wieviel steigt der CMI wirklich, wenn wir jetzt ganz super verschlüsseln? Problematisch könnte neben den oben beschriebenen Effekten auch werden, daß der für 2003 vereinbarte CM möglicherweise von den Kassen als präjudizierend für 2004 angesehen wird! Wenn man deutlich danebenliegt, könnte einem das in 2004 `ne Menge Sorgen bereiten (nebenbei: die Kassen schließen bei uns nicht aus, daß sie eine Verweildauerkürzung in Optionshäusern 2004 zum Anlaß für eine Budgetkürzung nehmen werden (von der Krankenhausplanung mal ganz abgesehen, hier wird die Belegung auch nicht egal sein)! Irgendwie verrückt - wir wollen/sollen Kosten sparen und müssen jetzt den CÄ sagen: "Ja, wir haben DRGs, aber bitte bitte verkürze die Verweildauer nicht ...").

    Grüße von der noch schöneren Rheinseite, L. Boecken
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    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln