Beiträge von u.laupi

    Danke für die Antworten.

    Ich denke auch das mit der Diagnostik die stationäre Evaluierung gemeint ist.
    Aber leider ist ja immer alles Auslegungssache...

    Nach Meinung \"des MdK\" brauchen die Pat VOR Aufnahme eine Fachpsychologische oder Psychatrische Abklärung, die auch nicht zu lange zurückliegen darf. Aber wo steht das???

    Die 3 von 5 Voraussetzungs-Merkmalen die vorher im Text genannt werden erscheinen ja eher \"weicher\" Natur zu sein. d. h. wenn ich festlege (kurzgefaßt), dass der Pat voroperiert, nicht arbeitsfähig und medikamentenabhängig ist, dürfte die Psychdiagnose ja keine Rolle spielen, da 3 Kritierien erfüllt sind?!?

    :sterne:

    Liebes Forum,

    bei uns herrscht Unklarheit bezüglich des im OPs angegebenen Begriffs Diagnostik (s. fett Geschriebenes):

    8-918
    Multimodale Schmerztherapie

    Exkl.: Multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung (8-91b)
    Hinw.: Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens siebentägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan mit ärztlicher Behandlungsleitung zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen:
    manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder der Arbeitsfähigkeit
    Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
    bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch
    schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
    gravierende somatische Begleiterkrankung
    Dieser Kode erfordert eine interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologische Disziplin) sowie die gleichzeitige Anwendung von mindestens drei der folgenden aktiven Therapieverfahren: Psychotherapie, Spezielle Physiotherapie, Entspannungsverfahren, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie, sensomotorisches Training, Arbeitsplatztraining, künstlerische Therapie (Kunst- oder Musiktherapie) oder sonstige übende Therapien. Die Therapieeinheiten umfassen durchschnittlich 30 Minuten. Der Kode umfasst weiter die Überprüfung des Behandlungsverlaufs durch ein standardisiertes therapeutisches Assessment, eine tägliche Visite oder Teambesprechung und eine interdisziplinäre wöchentliche Teambesprechung
    Bei Gruppentherapie ist die Gruppengröße auf maximal 8 Personen begrenzt
    Die Anwendung dieses Kodes setzt die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie bei der/dem Verantwortlichen voraus

    Muß diese Diagnostik vor der stationären Aufnahme laufen oder ist damit die Diagnostik während des Aufenthaltes gemeint?

    Bei uns wurden Patienten vom MdK abgelehnt weil sie vor Aufnahme nicht ausreichend psychologisch oder psychatrisch abgeklärt waren.

    Danke für die Hilfe, Laupi

    Danke Herr Konzelmann,

    so richtig \"neu\" bin ich nicht, mußte mich nur längere Zeit nur peripher um DRGs kümmern. Jetzt bin ich ziemlich eingerostet (und finde meine alten Zugangskennung für dieses Forum nicht mehr).

    Der dimdi link war zum Entrosten schon mal hilfreich!

    Mir geht es allerdings auch um die Frage, was [c=#ff001b]\"muß\"[/code] alles verschlüsselt werden,

    z. B: bei den Diagnosen:
    -orthopädische Erkrankung
    -psychologische Diagnose
    -R 52.1 ???

    Es geht vorwiegend darum im Haus ein klares Konzept für alle Beteiligten zu haben, incl der entsprechenden Abrechnung.

    Natürlich ist klar, daß entsprechend den Richtlinien kodiert werden muß, aber auf manche Sachen kommt man einfach nicht, wenn man nicht zufällig darüber stolpert, oder hier im Forum Hilfestellung erhält...

    Grüße, laupi