Hallo Rotes Tuch,
die NUB werden in der Regel wie Zusatzentgelte betrachtet. Es können so nur Differenzkosten zu den DRGs und schon vorhandenen ZEs verhandelt werden.
Also unbedingt darauf achten, wenn sich beispielsweise OP-Zeiten oder auch Verweildauern verkürzen, oder ein Implantat durch ein anderes ersetzt wird, wie im InEK-Browser die Kosten jeweils schon dargestellt werden.
Die Kassen kommen in jedem Fall auf die Idee feste Indikationen festlegen zu wollen. Würde mich nur im Ausnahmefall darauf einlassen, wenn es wirklich ganz eng gesteckte Indikationen gibt.
Die NUB führen jedoch nicht in eine bestimmte DRG, so dass das Modell wie im letzten Absatz von Ihnen geschildert irgendwie nicht so leicht umsetzbar sein dürfte, oder ich habe Ihre Frage nicht so ganz verstanden.
Für die Verhandlungen warne ich allerdings ganz ausdrücklich davor, den Kassen die kompletten Anträge an das InEK mit den ganzen Planzahlen und gemutmaßten Preisen zu geben. Das wurde bei uns schon gefordert.
Die Diskussion um die Preise wird so oder so ganz schön hart. Im Übrigen ziehen die Kassen auch immer Vergleichswerte heran, die deutlich unter den eigenen Kalkualtionen liegen. Immer daran denken, dass sind die verhandelten Preise, nicht die Preise, die die Häuser für sich selbts kalkuliert hatten.
Da geht immer so einiges runter, im Rahmen des Gesamtpakets.......
Sollen es bei Ihnen von den Gesamtverhandlungen losgelöste, vorgezogene NUB-Verhandlungen sein? Wenn ja, dann wäre ein Bericht, wie es so gelaufen ist, hier im Forum bestimmt sehr willkommen.
Gruß
IM