Beiträge von Diller

    Hallo Maha 66,
    für alle Verbringungen gilt: das verbringende KH hat die Kosten der Verbringung zu zahlen (alo beispielsweise den Transport und die Leistungen der Stelle an die verbracht wurde). Dafür kann die Leistung gegenüber den KK als eigene Leistung geltend gemacht/ abgerechnet werden. Ausnahme sind die ambulanten Dialysen, die während eine KH-Aufenthaltes weiterlaufen. Diese sind eine ambulante Leistung und werden entsprechend durch den Transporteur oder die Dialyse-Praxis mit den KK abgerechnet.

    Gruß IM

    Hallo Pandur,
    kurz und knapp: um ein NUB verhandeln zu können muss es für das Jahr der Verhandlung beantragt worden sein und einen entsprechenden Status durch das InEK erhalten ahben. Also jedes Jahr aufs neue beantragen.
    Gruß IM

    Hallo Emma,
    hinsichtlich des Kodes für T88.4 hat der MDK wohl schon genauere Vorgaben, als rein die fiberoptische Intubation.

    Als schwierige Intubation können aber wohl alle Intubationen gelten, bei denen mehr als 2 Versuche notwendig waren, mehr als 1 Anästhesist anwesend war (es versucht hat), der Cormack-Index mindestens 3 betrug und wegen Schwierigkeiten bei der Intubation Hilfsmittel verwand wurden. Eine wgen \"schlechter Erfahrungen\" glatter Intubationsversuch mit der Fiberoptik ist in seinem Stellenwert als zusätzlicher Aufwnad zumindest diskutabel. Auch die anderen kriterien sind allein oft nicht ausreichend, da bei Cormach III oder IV eine Intubation oft genug glatt und atraumatisch ablaufen kann und auch die \"normale\" Lehrintubation mit daneben stehendem Oberarzt erfüllt auch nicht wirklich die Krterein, die den Kode T88.4 rechtfertigen würden.

    Grüße aus Berlin

    IM

    Hallo !
    Problematisch ist bei der Zoster-Neuralgie (egal wo), dass es sich heirbei um eigentlich um ein chronisches Residual-Phänomen nach einer Zosterinfektion handelt.
    Da sich der Zoster nun mal gerne in Ganglien (egal wo) einnistet, kann dies auch im Bereich eines Arms (eben entsprechend dem Versorgungsgebiet) ausbreiten. Ob es sich hier schon um eine echte Zosterneuralgie hzandelt läßt sich aus den kurzen Angaben nicht ableiten. Aber bestimmt handelt es sich nicht um einen unkomplizierten Zoster, da diesre normalerweise zwar furchtbar unangenehm ist, aber nicht mit intravenösen Infusionen behandelt werden muss.

    Gruß IM

    Hallo Findus,
    eine Polysomnographie auf Wunsch der Mutter erscheint mir aber nicht als Leistung, die über die Kassen hätte abgerechnet werden dürfen: Der Frage von Rosinchen nach der vollstationären Behandlungsnotwendigkeit würde dies auch eher widersprechen.
    Also Vorsicht!

    Gruß und nicht für ungut
    IM

    Hallo Rotes Tuch,

    die NUB werden in der Regel wie Zusatzentgelte betrachtet. Es können so nur Differenzkosten zu den DRGs und schon vorhandenen ZEs verhandelt werden.

    Also unbedingt darauf achten, wenn sich beispielsweise OP-Zeiten oder auch Verweildauern verkürzen, oder ein Implantat durch ein anderes ersetzt wird, wie im InEK-Browser die Kosten jeweils schon dargestellt werden.

    Die Kassen kommen in jedem Fall auf die Idee feste Indikationen festlegen zu wollen. Würde mich nur im Ausnahmefall darauf einlassen, wenn es wirklich ganz eng gesteckte Indikationen gibt.

    Die NUB führen jedoch nicht in eine bestimmte DRG, so dass das Modell wie im letzten Absatz von Ihnen geschildert irgendwie nicht so leicht umsetzbar sein dürfte, oder ich habe Ihre Frage nicht so ganz verstanden.

    Für die Verhandlungen warne ich allerdings ganz ausdrücklich davor, den Kassen die kompletten Anträge an das InEK mit den ganzen Planzahlen und gemutmaßten Preisen zu geben. Das wurde bei uns schon gefordert.

    Die Diskussion um die Preise wird so oder so ganz schön hart. Im Übrigen ziehen die Kassen auch immer Vergleichswerte heran, die deutlich unter den eigenen Kalkualtionen liegen. Immer daran denken, dass sind die verhandelten Preise, nicht die Preise, die die Häuser für sich selbts kalkuliert hatten.

    Da geht immer so einiges runter, im Rahmen des Gesamtpakets.......

    Sollen es bei Ihnen von den Gesamtverhandlungen losgelöste, vorgezogene NUB-Verhandlungen sein? Wenn ja, dann wäre ein Bericht, wie es so gelaufen ist, hier im Forum bestimmt sehr willkommen.

    Gruß

    IM

    Hallo Herr Horndasch,
    in mehreren Häusern ohne jede Neurochirurgie hatte ich stets diese Fälle dabei gehabt und auch immer die DRGs verhandlet. In 3 verschiedenen Bundesländern immer als tagesgeliche Sätze. Wir haben im ersten Jhar als diese DRG auftauchte schon die Fälle kalkuliert und haben deren Ursprungs-DRGs aus dem Vorjahr dann bei der Neugruppierung nach dem jeweiligen Katalog zu Grunde gelegt und so aus den jeweiligen Anteilen und den Verweildauern sozusagen unsere eigenen Minikalkulationen gebastelt. (mini, weil es waren jeweils nicht so sehr viel Fälle). Je nach dem wie sich die DRG verändert hat konnten wir dann auch mithilfe der Kostenmatrix des InEk eine entsprechende Anpassung durchführen.

    Sind es wirklich nur absolute Einzelfälle, lohnt sich der Aufwand nicht unbedingt und man bleibt vielleicht doch besser bei dem \"gesetzlichen\" Tagessatz, der für manches Haus schon ein ganz anständiger Preis wäre.

    Grüße

    IM

    Hallo Rotes Tuch und Merguet,
    (sowie alle anderen),

    es ist relativ einfach möglich mit Kooperationsärzten die eigenen PatientInnen/ DRG-Fälle zu behandeln. Es müssen allerdings solche Fälle sein, die in das Spektrum des jeweiligen Hauses auch hinein gehören. Also innerhalb des Versorgungsauftrags.

    Im Grunde handelt es sich um nicht anderes als die Árbeit mit \"LeihärztInnen\", wie man es beispielsweise auch für die Überbrückung von Krankheitsfällen macht.

    Günstig ist das Verfahren nur dann, wenn man als Haus aufgrund der Zahlungen an den Niedergelassenen doch noch etwas über behält, oder aber so ein neues Geschäftsfeld mit zunächst geringerem Risiko aufmacht (also nicht gleich mehrere MA einstellen muss).

    Ich würde empfehlen die Verträge so zugestalten, dass man beispielsweise schnell den vertrag auflösen kann, wenn man das Gefühl hat es passt doch irgendwie nicht so ganz. Und man sollte auch die Zahlungen an den Operateur sich an den DRGs orientieren lassen, slo mindestens alle 2 Jahre die Zahlungen überprüfen, sofern man pro Einzel-OP eine Pauschale vereinbart hat.

    Es kann aber auch sinnvoll sein mit solchen Niedergelassenen zusammen das ambulante Operieren nach § 115 am Haus auf zu bauen.

    Kommt das Angebot von außen und man hat noch freie OP-Kapazitäten, kann es eine gute Möglichkeit sein die Kapazitäten auzulasten und die Betten voll zu kriegen. Nicht so gut, wenn es sowieso überall knirscht.

    Gruß

    diller