Beiträge von moda

    Liebes Forum
    :d_gutefrage: Folgendes Problem: Patient mit Tonsillektomie geht nach vier Tagen stationärer Behandlung heim. Zwei Tage später kommt er wieder in die Notfallaufnahme mit Nachblutungen im Rachenraum. Logischerweise eine Komplikation der Tonsillektomie meint die eine Partei (MDK und Kasse). Die andere Partei (HNO-Ärzte) sind der Meinung, das Nachblutungen bei Tonsillektomie relativ häufig vorkommen können, ohne das das KH die Komplikation zu verantworten hat. Jetzt kommt die leidige Diskussion:
    ohne Tonsillektomie keine Nachblutung. (Kasse)
    Ohne chron. Tonsillitis keine Tonsillektomie, (Arzt)
    Ohne Tonsillektomie bei chron. Tonsillitis Dauergebrauch für Antiobiotika, Nährboden für kostenintensivere Krankheitsbilder (Arzt)
    Ich persönlich möchte keine Diskussion führen bis zur Entstehungsgeschichte der Menschheit.

    Hat MDK und Kasse recht? Ja oder nein.

    Noch einen schönen Abend :i_drink:
    (etwaige Rechtschreibfehler mögen zu später Stunde entschuldigt werden)

    Guten Morgen DRG-Troll
    Das mit Rituximab ist u.a. ein Beispiel für die Problematik,die Hr.Selter treffender wie ich formuliert hat. Es gibt oft Patienten für die eine best. Menge angefordert wurde, diese aber aus medzinischen Gründen nicht in voller Dosis verabreicht bekommen haben. (Verschlechterung AZ, Tod,etc)
    Auch in unserer Apotheke werden keine Medikamente hergestellt:Frei nach dem Motto \"wird schon verwendet werden\".
    War vielleicht in der Frage mißverständlich ausgedrückt.

    Grüße an alle Arbeitswütigen!!!!!!!!!!!!

    :d_gutefrage: Guten Abend miteinander
    Folgende Frage: die krankenhauseigene Apotheke bereitet Rituximab in einer bestimmten Menge für einen Patient zu. Dieser bekommt aber nicht die zubereitete Menge, sondern weniger. Wird die ursprünglich zubereitete Menge abgerechnet oder die tatsächlich verabreichte. Gibt es dazu irgendwelche Gesetzliche Grundlagen oder Richtlinien?

    Viele Grüße aus Baden-Württemberg

    Hallo E_Horndasch
    Wir rechnen dieses als AOP ab. Noch eine zusätzliche Information: Wir haben keine Zulassung zur ambulanten Behandlung, da das Krankenhaus mit der Hälfte der Bettenzahl für eine best. Personenkreis vorgesehen ist. Ist jetzt vielleicht etwas unverständlich, ich kann es aber leider nicht weiter ausführen.

    Herzliche Grüße aus Baden-Württemberg
    M. Schröder

    :sterne: :i_drink: Hallo liebe Forumsteilnehmer
    Ich habe ein Problem: Kombination Codierung mit Abrechnung stationär bzw. AOP
    Patient kommt zur ERCP eigentlich ambulant. Die Prozedur des Einlegens eines Stents in den Gallengang bzw. Wechsel eines Stents sind aber keine ambulante Prozeduren. Codiert wurde in der Endoskopie die Prozedur 5-513.5(Einlegen einer Drainage). Diese ist im AOP-Katalog aufgeführt. Erlös deckt aber nicht die Materialkosten ab. laut Rechnungsabteilung.
    1. Frage: Drainage=Stent ?(bin ich eigentlich nicht der Meinung)
    2.Wie kann das besser codiert werden?
    3. Oder muss der Patient zu diesen Prozeduren stationär aufgenommen werden?
    4.Möglichkeit eines Eintages DRG?

    Wünsche allen noch einen schönen Feierabend
    :i_drink:

    :sterne: Wir haben noch ca. 40 Fälle von Patienten die zur SVE kamen. Die stationäre Aufnahme aber erst nach über einem Jahr statt fand. Die berühmte KV in Bayern ist jedoch der Meinung, diese Fälle nicht nach SVE abrechnen zu müssen. Sondern diese müssten als SV in die stationäre DRG einfliessen. Also im Prinzip sitzen bleiben auf den Kosten. Hat jemand Erfahrung damit, oder gibt es einen Link auf die entsprechende Gesetzgebung, bzw. Urteile.