Guten Tag Einsparungsprinz,
auch wenn ich sich das Thema entwickelt hat und wir jetzt über die gesetzliche Zuzahlung bei Beurlaubung diskutieren, möchte ich die Erfahrungen von lorelie bestätigen.
Auch wir haben die Erfahrungen gemacht, dass KK die gesetzliche Zuzahlung auch für die Tage der Beurlaubung vom Versicherten verlangen. Zudem möchte ich betonen, dass auch wir die die Tage der Beurlaubung korrekt ausgewiesen haben.
Das erschliesst sich mir aus den von Ihnen vorgetragenen Gründen auch nicht. Argumentiert wurde bisher das es im § 39 Abs. 4 SGB V heißt: \"Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen [c=deeppink]vom Beginn[/code] der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage...\".
Daraus ziehen wohl einige Krankenkasse den Rückschluss, dass die Zuzahlung auch für die Tage der Beurlaubung einzuziehen ist. Das jemand dann für die Fälle vom 15.06-18.06 & 21.06.-23.06 auf einmal 90,00 € statt 70,00 € Zuzahlung zu leisten, kann man dem Patienten aber nur schwer vermitteln.
Falls Sie unsere weitere Rechtsquellen nennen können, die diese Auffassung widerlegen, wären wir Ihnen dankbar, gerade vor dem Hintergrund, dass wir ab 01.01.2010 diese Diskussionen mit dem Patienten führen dürfen.
MfG
S. Scholl