Beiträge von Bruce

    Hallo werte Forumsmitglieder

    Für die allogene Stammzelltransplantation gibt es das ZE2019-35 "Fremdbezug von hämatopetischen Stammzellen". Bei der Aufnahme des Patienten zur allogenen Transplantation entstehen uns natürlich die Kosten für die Apherese. Die Apherese aus peripherem Blut wird nie in unserer Klinik durchgeführt. Wir erhalten also eine Rechnung von der die Apherese durchführenden Klinik/ dem Institut.

    Für das ZE2019-35 gibt es keinen Kode, der unserer Leistungsabrechnung deutlich macht, dass es dieses ZE abrechnen kann.

    Vorgeschlagen wurde jetzt 5-410.11 "Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus Knochenmark und peripherem Blut zur Transplantation und von peripheren Blutzellen zur Transfusion, zur allogenen Spende (verwandt oder nicht verwandt)"

    Meine persönliche Meinung:

    1. Findet die Apherese in einer anderen Klinik statt, würde sie selber abrechnen. Dann dürfen wir 5-410.11 nicht kodieren

    2. Findet die Apherese außerklinisch statt (z.B. DRK) und bekommen wir eine Rechnung, dürfen wir 5-410.11 kodieren,

    Aber mich interessiert Eure Meinung

    Danke im Voraus!

    Bruce

    Hallo an alle, vor allem hämatoonkologisch Interessierte

    Bearbeite hier einen Fall eines Patienten mit "Thymischem Vorläufer T-lymphoblastischem Lymphom". Es wurden in einem Aufenthalt 2 hochgradig komplexe Chemotherapien verabreicht. Es gibt im ICD-10 den Kode C83.5 "Lymphoblastisches Lymphom" . Hierzu gehören wohl auch "T-Zell-Vorläufer-Lymphome". Lt. DGHO gehören, auch nach WHO, "Precursor lymphoid neoplasm"  wie das "T-lymphoblastic leukaemia/lymphoma" zu den akuten lymphatischen Leukämien. Und wird lt. Studienzentrale GMALL auch so behandelt. Lymphom oder Leukämie wird hierin diesem Fall nicht mehr unterschieden. Kodierung einer ALL würde hier die DRG R63A "Andere akute Leukämie..." mit einem RG = 11,474 erzeugen. Das Lymphoblastische Lymphom mit C83.5 das RG = 3,862.

    Wäre um Eure Einschätzung echt dankbar!

    Gruß

    Bruce

    Hallo Caro
    Da der Patient zur Sanierung einer NNH-Entzündung aufgenommen wurde, würde ich dies gemäß Kodierrichtlinie D002f auch als Hauptdiagnose wählen. Den Zusammenhang zur geplanten SCT würde ich als ND mit "Vorbereitung auf...." Z51.4 und das Lymphom mit Z85.7 "Andere bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden oder verwandten Gewebes in der Eigenanamnese" darstellen.

    Guten Morgen
    Ja, das Nierenversagen haben wir parallel kodiert. Hatte ich nur nicht extra erwähnt. Wurde therapiert.
    Sofern die IgG4-Erkrankung als autoimmun angesehen wird, gilt sie ja als systemische Bindegewebserkrankung. Selbst wenn hier nur die Niere aktuell beteiligt war (Interstitielle Nephritis), ist es ja nicht eine Autoimmunkrankheit eines einzelnen Organs (hier: Niere) wie z.B. D.m. Typ 1, M. Basedow, M. Addison. Würde daher M35.8+ favorisieren. Davon ab, dass der Erlös höher ist als bei der HD "Interstitielle Nephritis". Könnten Sie dem zustimmen?

    Hallo zusammen
    Wie würden Sie eine IgG4-assoziierte Erkrankung der Niere kodieren?
    Patient wird aufgenommen mit einem Nierenversagen. Letztendlich tubulointerstitielle nephritis bei IgG4-Erkrankung.
    Wir haben uns, da es eine fibrosierende Erkrankung mit Beteiligung des Immunsystems darstellt, für die M35.8+ mit N16.4* entschieden.
    Würden Sie zustimmen oder haben Sie eine andere/bessere Idee?
    Danke für eine Antwort.

    Hallo

    Die Lebermetastasen scheinen gesichert. Woher kommt der Verdacht auf das Kolo-Carcinom? Auf jeden Fall ist der Primarius in diesem Aufenthalt nicht eruierbar. Damit haben Sie doch die typische C80.0-Konfiguration. Wenn der Primarius gesucht würde (CT, Koloskopie o.ä.), wäre C80.0 sogar HD. Da die Patientin wohl alles weitere ablehnt, wäre die Lebermetastase HD und C80.0 ND.

    Guten Morgen

    Bei einer Patientin mit Totalprolaps des Uterus wurde während eines stationären Aufenthaltes wegen eines Harnwegsinfektes in der Gyn-Ambulanz die Uterusreposition durchgeführt, da die Patientin aktuell nicht OP-fähig ist.

    Habe erst einmal dafür den Kode 5-695.x5 Rekonstruktion des Uterus, sonstige, vaginal eingegeben.

    Der Kode triggert aber in dem aktuellen Fall mit der HD N39.0 mit U80.4! in die DRG 901D "Ausgedehnte OP-Prozedur ohne Bezug zur HD" mit einem RG von 2,244. Bin daher nicht sicher mit der Kodierung.

    Gibt es Alternativen zu diesem OPS?

    Danke für eine Antwort.

    Bruce

    Guten Tag zusammen

    Vielleicht zu einfach, aber doch ein Problem. Bei Thrombosierung eines Ports wird über Actilyse der Thrombus, der im Port sitzt aber auch in die Vene hineinragt, aufgelöst. Bisher habe ich dafür den Kode 8-836.7x "Selektive Thrombolyse sonstige" (als Art des Gefäßes) verwendet. Triggert den Fall allerdings immer nach oben. Meistens mit roter Plausibilitätshinweis, dass ein ausgedehnter operativer Eingriff ohne Bezug zur Hauptdiagnose kodiert wurde. Finde allerdings keinen passenderen kode. Wäre für Hilfe oder Diskussion dankbar.

    Frage/Diskussion: Kodierung D90 „Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsupressiven Maßnahmen“Hintergrund:1. Bei Aufnahme mit Infektionen (auch FUO) nach kurz vorher applizierter Chemotherapie triggert der Kode D90 von T64C nach T64B. Er ist ohne ccl-Relevanz stellt aber ein Splitkriterium dar.2. Bei Aufnahme wegen ambulant erworbener Pneumonie muss die QS-Pneumonie ausgearbeitet werden. Einer der Ausschlusskriterien in dem Algorithmus für die QS-Pneumonie ist die D90.In beiden Fällen muss aber für die Kodierung ein Aufwand entsprechend der Kodierrichtlinie D003i erfolgt sein.Das ist natürlich gegeben bei1. Applikation von G-CSF wie Filgrastim, Granozyte oder Pegfilgrastim und/oder2. Isolierung des Patienten und/oder3. Aufwändiges AntibiotikaregimeWährend Punkt 1 und 2 eindeutig ist, stellt sich die Frage nach dem „intensiveren“ oder „breiteren“ oder „aufwändigeren“ Antibiotikaregime. Beispiel 1Patient kommt mit (lt. Arztbrief) „Pneumonie bei immunsupprimiertem Patienten nach vorangegangener Chemotherapie“. Der Patient wird nicht isoliert und bekommt auch keine Granulozyten stimulierende Medikamente. Im Aufnahmelabor Granulozyten bei 9210/µl (ohne vorheriger Stimulierung). Also deutlich erhöht. Prozentualer Anteil leicht über der Norm. Monozyten sind erhöht. Lymphozyten erniedrigt. Basophile und eosinophile Granulozyten im Normbereich. CRP mit 285 mg/l auch deutlich erhöht. Es wird keine Erregersuche mittels bronchoalveolärer Lavage durchgeführt. Ein anderer Infektfocus liegt nicht vor. Zunächst wird mit der alleinigen Antibiose Ampicillin/Sulbactam intravenös therapiert. Bei fehlendem Abfallen der Entzündungszeichen wird nach 5 Tagen auf die Monotherapie mit Meronem umgestiegen. Darunter Abfall der Entzündungswerte. Lt. der Ärzte rechtfertigt das hier gegebene Antibiotikaregime die Kodierung von D90, weil der Patient ja auch immunsupprimiert sei. Damit müsste die QS-Pneumonie nicht mehr fertiggestellt werden. Ampicillin/Sulbactam wie Meronem sind Breitbandantibiotika wobei lt. Fachinfo Meronem „bei neutropenischen Patienten angewendet werden kann, deren Fieber vermutlich durch eine bakterielle Infektion ausgelöst wurde“. Der Preisunterschied pro Flasche beträgt je nach Dosis ca. 5,0 €. Stellt die Monotherapie mit Meronem schon ein aufwändiges Antibiotikaregime in dem Sinne dar, dass die Kodierung von D90 gerechtfertigt ist? Beispiel 2Patient mit bekanntem myelodysplastischem Syndrom wird wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen. Die Granulozyten liegen während des gesamten Aufenthaltes im Normbereich. Der Prozentanteil der Zellen leicht erniedrigt (36,3 % mit Norm 37,0-72,0%). Basophile, Monozyten und Lymphozyten leicht über der Norm. Das CRP liegt initial bei 32,4 mg/l und steigt ab dem 7. Tag auf > 100 mg/l an. Auch hier kein weiterer Infektfokus und keine Erregersuche mittels Lavage. Initial Behandlung mit Doppelantibiose: Makrolidantibiotikum Klacid (geeignet bes. bei pulmonalen Infekten) und Betalactam-Antibiotikum mit Betalaktamase-Inhibitor Unacid (Ampicillin/Sulbactam). Nach fehlendem Abfall der Entzündungszeichen leitliniengerechte Umstellung der Antibiose: Ab dem 7. Tag erfolgt die Monotherapie mit Meronem (Betalactam-Antibiotikum). Diskussion:1. Kann im zweiten Fall von einem aufwändigeren Management gesprochen werden, wenn ohne Erregernachweis initial mit 2 Antibiosen und damit erhöhter Wirksamkeit bzgl. des Keimspektrums behandelt wird?2. Kann man bei alleiniger Applikation von Meronem aufgrund der Fachinformation, dass es bei neutropenischen Patienten eingesetzt werden kann und ein wenig teurer ist (höherer Ressourcenaufwand?!) von erhöhtem Management ausgehen?Immunsupprimierte Patienten werden nach der KRINKO-Empfehlung des Robert-Koch-Instituts in drei Risikogruppen eingeteilt. Entweder liegt die Anzahl der Granulozyten < 500/µl oder es besteht ein Mangel an CD4-Helferzellen oder es liegt eine schwere aplastische Anämie bzw. Makrophageninaktivierungssyndrom bei intensiver immunsupprimierender Therapie vor. Zustände nach Knochenmarktransplantation liegen in beiden o.g. Fällen nicht vor. Nach der KRINKO-Empfehlung liegt hier also keine Immunsuppression vor. Einschränkend wird allerdings in den Anforderungen an die Hygiene bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten des RKI erwähnt, dass solch eine schematische Orientierung zu Fehlern in der Einschätzung einer Immunsuppression führt. Es können auch andere Faktoren zu einer Einschränkung der Immunsituation eines Patienten führen: Verschlechterte Produktion von Antikörpern, Störung der Abwehr viraler Infekte, verringerte Haut- und Schleimhautbarriere, verringerte Magen-/Darmmotilität, Wundheilungsstörung. Unabhängig von der Granulozytenanzahl könnte demnach schon eine Immunsuppression vorliegen. Lt. KRINKO des RKI durch a) die Erkrankung selbst (Leukämie, Lymphom, Knochenmarksinfiltration), b) durch die Therapie (Chemotherapie, Bestrahlung) oder c) durch Katheter im Gefäßsystem. 
    Da die Diskussion der Kodierung von D90 wie in o.g. Beispielen ein „Dauerbrenner“ bei uns in der Klinik ist, wäre ich um eine Stellungnahme ihrerseits dankbar.
    Obwohl viel zu lesen ist, trotzdem schon einmal Danke für eine Antwort

    Hallo werte Kodierer
    Habe hier ein praktisches Problem
    Die Einlage einer Drainage in Gallengänge über den retrograden Zugang ist verständlich.
    Ich finde aber keinen Code für die EUS Cholangiodrainage, wo über den Magen mittels Punktion ein Zugang zu den Gallengängen gelegt wird. Von dort ist dann die Einlage eines Stent möglich.
    Der Aufwand ist relativ groß: Endoskop, Punktionsnadel, Führungsdraht, Endosonographie.
    Finde keinen geeigneten OPS. Habe bisher die einzelnen Punkte kodiert.
    Finde ich aber unbefriedigend.
    Danke für eine Antwort
    Bruce

    Hallo werte Forumsteilnehmer
    Im Rahmen eines Vortrages zum Thema \"Sekundäre Fehlbelegung\" benötige ich Informationen über von den KK bzw. dem MDK geforderten Entlassungen am Abend, damit der Entlasstag nicht mehr als Zuschlagestag bezahlt werden muss.
    Danke im Vorau für Tipps, wie Sie das in Ihrem KH bzw. im Umgang mit den KK regeln