Beiträge von Alpha

    Hallo Zusammen,

    darf der OPS 5-154.2 über EBM Ziffer 31341 mehrfach im Behandlungsfall abgerechnet werden oder nur einmal und alle weiteren Eingriffe nur über Zuschläge? Der EBM an sich gibt keine Vorgabe, dass die Ziffer nur einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden darf, aber bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Ziffer unter Umständen 7 Mal berechnet werden darf mit entsprechender Ziffer 31501 für die postop-Überwachung? Bin bisher davon ausgegangen, dass immer nur ein OPS, nämlich der höher bewertete abzurechnen ist , ansonsten nur über Zuschläge. ??? Brauche da mal Ihre Hilfe....

    Vielen Dank und erfolgreichen Tag noch :)

    §4 (Abgrenzung zu anderen Vergütungsformen im Krankenhaus) des Vertrages nach §115a Abs. 3 SGB V (vor- und nachstationäre Behandlung) sagt doch aber aus, dass die vorstationäre Behandlung eben nicht zu vergüten ist, wenn die betreffende Behandlung dann z. B. als ambulante OP abgerechnet wird.

    Kommt ja durchaus vor, dass eine amb. OP noch am selben Tag der vorstationären Behandlung durchgeführt wird.