Beiträge von MDK.Opfer

    Ich muss ja zugeben, dass ich von Derma keine Ahnung habe (die einzige Prüfung, in der ich jemals durchgefallen bin), aber dafür um so mehr von chronischen Schmerzen. Und aus dieser Sicht stimme ich ET.gkv zu:

    G53.0 beschreibt explizit die *Post*-Zoster-neuralgie, und die ist klar zu unterscheiden vom akuten Zoster. Leider gibt es keine einheitlich anerkannte Definition der PZN, verwendet werden die Definitionen
    - Schmerz nach Abheilung der Bläschen
    - Schmerz 4 Wochen nach Abheilung
    - Schmerz nach 3 (bzw. 6) Monaten.
    Damit ist klar: Die PZN ist eine Folgerscheinung der Infektion (durch die entzündungsbedingten nervenschäden), die infektion liegt zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr vor. Solange also nch Bläschen da sind und die Dermatologen mit Virustatika hantieren, handelt es sich definitiv *nicht* um eine G53.0.

    Der Schmerz beim akuten Zoster wird zwar auch oft als "Zosterneuralgie" bezeichnet (durchaus zu Recht, da es sich um einen akutenneuralgiformen Nervenschmerz handelt), ist aber nicht zu verwechseln mit der PZN! Letztere ist übrigens ein ausgesprochen schwer zu behandelndes chronisches Krankheitsbild mit oft massiver Beeinträchtigung der Lebensqualität über die gesamte Lebenszeit.

    Dämmrige Grüße

    MDK-Opfer

    Ich würde bezweifeln, dass das als begründung reicht - schließlich wird Eisen parenteral routinemäßig auch von Hausärzten gegeben. Genauso wie Nichtopioid-Analgetika, Desensibilisierungslösungen und gefühlte 327 andere Substanzen, die "sofortige schwere und potenziell tödliche anaphylaktische Reaktionen" machen können.

    Aber man könnte sich mal fragen, ob die "interdisziplinäre Endosonograhie", also die enge und sofortige interdisziplinäre Zusammenarbeit, die besonderen Mittel des Krankenhaus nötig erfordert, insbesondere in Verbindung mit dem Management der Anämie. Und ein Hb von ca. 6,9g/dl (das wäre die in Deutschland geläufigere Einheit) erfordert m.E. auch eine umgehende Diagnostik - sehr viel Spielraum hat man da nämlich nicht mehr bis zur Lebensbedrohung (vor allem falls die Patientin auch noch irgendwelche anderen Erkrankungen hat).

    Frage: Was macht ein ambulanter Endoskopiker oder Chirurg, wenn er eine Patientin mit Hb 6,9 zur Diagnostik/Intervention/OP kriegt? Genau: Er weist sie notfallmäßig in die Klinik ein :P

    Dämmrige Grüße

    MDK-Opfer

    Hallo Merguet,

    bitte etwas genauer lesen - 2/3 des OP-ZUWACHSES sind nach Ansicht der AOK nicht erklärbar - Sie haben daraus 2/3 ALLER Operationen gemacht.

    Ich würde ja jeden, der mich verdächtigt, ein Freund der AOK zu sein, sofort wegen Beleidigung anzeigen, aber in diesem Fall kann ich denen (zumindest was die Wirbelsäulen-OPs angeht) leider nicht völlig Unrecht geben: Natürlich ist es Quatsch, alles was nicht medizinisch erklärbar ist, auf das Profitstreben der bösen Kliniken zu schieben. Viele schlecht indizierte OPs kommen eher dadurch zustande, dass Patienten (meinem Empfinden nach immer mehr) solange durch die Lande ziehen, bis sie doch einen finden, der ihnen die LWS versteift oder die Bandscheibe operiert.

    Andererseits ist es aber mit Sicherheit auch so, dass in Konkurrenzsituationen nicht soooo kritisch abgewogen wird, wen man operiert und wen nicht. Wenn sich ein operabler Befund im MRT zeigt, ist es dann auch mal egal (bzw. fällt meistens aufgrund des fachbezogenen Tunnelblicks gar nicht auf), dass der Patient nebenbei ein chronisches multilokuläres Schmerzproblem, eine Depression und noch einiges andere hat, was eine Verbesserung seiner Schmerzen verhindert. Wenn Sie an den Eingängen von Schmerzkliniken Metalldetektoren aufstellen würden, kämen die aus dem Piepsen gar nicht mehr heraus...

    Leicht bewölkte Grüße

    MDK-Opfer

    Um das von okidoci angesprochene Kaskadenproblem noch auf die Spitze zu treiben: Man könnte genausogut argumentieren, dass der HWI durch den Diabetes (mit-)verursacht wurde, denn der führt zu einer Abwehrschwäche. Dann haben Sie einen Ringschluss geschafft (Diabetes macht HWI macht Diabetes macht HWI macht...) und können Kasse, MDK und sich selber mit endlosen Widersprüchen in den Wahnsinn treiben :D

    Mit anderen Worten: So ziemlich alles im Menschen steht irgendwie in Wechselwirkung miteinander. Daher ist in solchen Situationen das Konzept "konkurrierende HD" das einzig sinnvoll mögliche.

    Bewölkte Grüße (ohne Nieselregen)

    MDK-Opfer

    Ich kann okidoci nur zustimmen: Brief und Kodierung sind 2 verschiedene paar Schuhe. Und es gibt durchaus Konstellationen, in denen die Sepsis für den Hausarzt nicht interessant ist. Wenn z.B. ein wochenlang auf Intensiv liegender Patient zwischendurch mal für 2 Tage die Kriterien der Urosepsis erfüllt, ist das dem Hausarzt später genauso wurscht wie das Kalium von 3,59 am Aufnahmetag (wie's im konkreten Fall aussah, wissen wir ja nicht).

    Natürlich kann man mit einer Bestätigung der Sepsiskriterien durch den Stationsarzt die Sache vereinfachen, bestreitet ja niemand. Aber "der MDK" muss endlich mal kapieren, dass nicht er der primäre Adressat des Briefes ist, sondern der weiterbehandelnde Arzt - und dass deswegen auch nicht alles, was kodierrelevant ist, im Brief stehen muss.

    Leider werden seit einigen Jahren Arztbriefe zunehmend zu einer bloßen Auflistung kodierrelevanter Sachverhalte, wobei der ursprüngliche Zweck (Information des Weiterbehandlers) verloren geht - entweder, weil dieser die wichtigen Informationen zwischen den seitenlangen Auflistungen nicht mehr findet, oder weil er sich schlicht und einfach die Lektüre nicht mehr antut. Ich ertappe mich ja auch immer wieder dabei, dass ich "MDK-Abwehr-Formulierungen" in meine Briefe einbaue, aber primär dient der Brief einem anderen Zweck. Der MDK-Gutachter hat alle relevanten Informationsquellen heranzuziehen. Und wir sollten ihn nicht noch in seiner Oberflächlichkeit bestärken, indem wir ihm noch extra darlegen, warum wir ihm nicht alle informationen auf dem Silbertablett präsentiert haben...

    novemberneblige Grüße

    MDK-Opfer

    Wenn die Sepsis kodiert ist, dann *hat* der behandelnde Arzt das Krankheitsbild als Sepsis eingestuft, denn der ist bekanntlich auch für die Kodierung verantwortlich (der allererste Satz in der DKR D001a). Ob er diese Diagnose dem hausarzt auch im Arztbrief mitteilt oder nicht, hat den MDK nicht zu interessieren - ein Entlassungsbrief dient immer noch primär der Information der weiterbehandelnden Kollegen und nicht der Abrechnungsprüfung. Selbstverständlich kann man da auch Dinge weglassen, die für die Weiterbehandlung als irrelevant ansieht.

    Neblige Grüße

    Es fragt sich nur, ob es taktisch klug ist, die 300€ einzufordern: Wenn Sie das tun, wird man sich bei der Kasse für die Zukunft sagen "wenn wir die 300 eh zahlen müssen, haben wir nichts zu verlieren, also ziehen wir jede Prüfung durch" - mit anderen Worten: Die werden nie wieder einen Prüfauftrag zurückziehen. Wenn Ihre Erfolgsquote so gut ist, dass sie sich über zusätzliche Prüfungen freuen - nur zu. Wenn Sie lieber weniger Prüfungen haben wollen, weil der MDK manchmal doch was findet, würde ich lieber auf das Geld verzichten.

    Sonninge Grüße

    MDK-Opfer

    Und ganz abgesehen davon: Die Exklusiva zur gesamten R52 lauten: Kopfschmerz, Abdomen, Auge, Becken, Damm, Extremitäten, Gelenk, Hals, Lumbalregion, Mamma, Ohr, psychogen, Rücken, Schulter, Thorax, Wirbleäule, Zahn, Zunge. Da bleibt nicht mehr viel übrig...

    Guten Morgen,

    ein kleiner ergänzender Hinweis an MiChu: Das zweite von IHnen zitierte Urteil (B 3 KR 18/03) ist leider so gut wie gegenstandslos geworden, seit der große Senat in seinem berüchtigten Beschluss vom 25.09.2007 (GS 1/06) festgestellt hat, dass für die stationäre Behandlungsnotwendigkeit nur medizinische Gründe zählen, nicht aber das Fehlen alternativer Versorgungsstrukturen. Seither muss die Bevölkerung in ländlichen Regionen halt damit leben, dass es gewisse Leistungen für sie einfach nicht gibt...

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    Hallo allerseits,

    die VN als solche hätte ja die Entlassung am OP-Tag nicht verhindert - sowohl VN als auch Spinalanästhesie sind ambulant möglich. Sie sind auch medizinisch gleichwertig, letztlich ist es also immer der Patientenwunsch, der hier entscheidet. Sie haben ja nicht dem patienten zuliebe eine aufwendigere oder riskantere Narkose gemacht, sondern sich zwischen 2 gleichwertigen Alternativen entschieden.

    Grund für den stationären Aufenthalt war ja anscheinend die Tatsache, dass es zu Problemen mit der Verträglichkeit der narkose kam (also eine klassische schicksalhafte Komplikation). Probleme, die eine stationäre Behandlung erforderlich machen, können aber ebenso nach einer SpA auftreten (Hypotonie, postspinaler Kopfschmerz u.s.w.).

    Ob Sie wegen postoperativem Unwohlsein gleich 2 postoperative Tage durchkriegen, wage ich zu bezweifeln - aber das Argument "mit spinaler wär's ambulant gegangen, also besteht keine Zahlungspflicht" ist nicht korrekt und sollte keinesfalls akzeptiert werden.

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    Hallo allerseits,

    mit ambulanten OPs habe ich so gut wie nichts zu tun, daher kenne ich auch die Rechtslage und die administrative Vorgehensweise nur sehr grob. Aus medizinischer Sicht muss ich hier aber leider Merguet (trotz gleicher Fachrichtung ;) )und Herrn Bauer widersprechen:

    1. vorangegangenes PONV ist ein erheblcher Risikofaktor für erneutes Auftreten. Wenn der Patient bei der letzten Narkose das Problem hatte, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er es wieder bekommt (vergleichbare Narkose/OP vorausgesetzt). Das muss zumindest individuell betrachtet werden.

    2. PONV kann mit mehr als 8stündiger Verzögerung auftreten. Eine sichere Aussage "kein PONV aufgetreten, alles gut" ist also im zeiltlichen Rahmen einer ambulanten Betreuung nicht möglich.

    3. PONV hat eine erhebliche kinetische/vestibuläre Komponente. Mit anderen Worten: Beim Transport gehts oft erst richtig los. Zum einen gehen wir also durch den Transport nach Hause ein erhöhtes Risiko ein, dass das Problem überhaupt erst auftritt. Und zum anderen muten wir dem Patienten mit daheim aufgetretener Übelkeit zu, sich einem Transport zu unterziehen, der das Problem weiter verstärken wird (nein, der Hausarzt beherrscht den Umgang mit erheblichem PONV nicht). Und wer darf danach das Auto saubermachen? ;(

    In Befragungen postoperativer Patienten wird übrigens PONV, wenn es denn auftritt, als ähnlich quälend bewertet wie starke Schmerzen (was ja ein Kriterium für stationär wäre). Wer das Problem schon mal in ausgeprägter Form selbst erlebt hat, kann das sicher nachvollziehen. Wenn also die individuelle Risikoabwägung ein hohes PONV-Risiko ergibt, halte ich "probieren wir's ambulant" für eine nicht gerechtfertige Strategie. Wenn andererseits das PONV bei einer 5stündigen Bauch-OP mit Gasnarkose, Lachgas und 'ner Familienpackung Sufenta aufgetreten war und jetzt eine 5minütige Abrasio mit Propofolnarkose ansteht, hätte ich natürlich keine Bedenken.

    Leicht bewölkte Grüße

    MDK-Opfer