Beiträge von MDK.Opfer

    Wertes Forum,

    ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch: Immer wieder höre ich die Meinung, dass die Teilnahme an einer Teambesprechung auch via Videokonferenz möglich sei (in meinem Fall geht es jeweils um Schmerztherapie, also 8-918, das Problem stellt sich aber z.B. bei der Geriatrie genauso).

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es irgendeine offizielle Verlautbarung gibt (BSG-Urteil?), in der klargestellt wird, dass die Teilnahme an einer im OPS geforderten Teambesprechung die persönliche Anwesenheit voraussetzt - nur dummerweise finde ich die trotz ausgiebigen googelns (ehrlich!) nicht. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

    Man könnte auch argumentieren, dass Leitstelle und Rettungsdienst die Einsätze leichtfertig ausgelöst haben: Wenn ein Patient aus einer Psychiatrie den RD anfordert, jagt man sinnvollerweise nicht gleich den RTW los, sondern ruft mal in der Klinik an und fragt nach. Selbst wenn der Patient nicht erwähnt haben sollte, dass er in der Klinik ist, muss es dem Disponenten (und auch der Besatzung des RTW) anhand der Adresse klar gewesen sein. Spätestens beim zweiten Anruf ist doch sonnenklar, dass es Unsinn ist, da hinzufahren. Warum sollte der RD Anspruch auf Vergütung für leichtfertig bzw. sogar fahrlässig (das jeweilige Rettungsmittel stand ja in der Zeit nicht anderweitig zur Verfügung) haben?

    Ist denn der Rettungsdienst überhaupt bis zum Patienten vorgedrungen? Wenn nicht, klassischer Fall von "0er-Fahrt".

    Formal: Es ist beim Verdacht geblieben. Wenn ein Verdacht weder ausgeräumt noch bestätigt werden kann, ist das Symptom zu kodieren. - in diesem Fall also die Blutung als solche, nicht aber die Hyperfibrinolyse.

    Erfahrungswert: Chirurgen schreien sehr gerne nach Tranexamsäure, wenn's vermehrt blutet. Es muss ja schließlich irgendwas / irgendwer anderes schuld sein...

    Viele Grüße

    Zu dem Thema gibt es bereits eine Diskussion:
    "Wöchentliche" Teambesprechung - Was bedeutet das? - Fehlbelegung / AEP-Verfahren / MDK - myDRG - DRG-Forum 2022 Medizincontrolling, Kodierung & Krankenhausabrechnung

    Die Kardinalfrage ist halt, was im OPS mit "Woche" gemeint ist:

    - Kalenderwoche? Wohl nicht, denn das würde bedeuten, dass man einen Patienten fast 2 Wochen ganz ohne Besprechung behandeln dürfte (wenn man ihn Dienstag aufnimmt und Freitag der nächsten Woche entlässt). Ich glaube kaum, dass sich ein SG dieser Interpretation anschließen würde

    - 7tägiges Intervall ab dem Tag der Aufnahme? Scheint mir die vernünftigste Definition zu sein, siehe im verlinkten Thread

    - 7tägiges Intervall jederzeit, also nie mehr als 7 Tage ohne Besprechung? Wenig praktikabel und auch widersinnig, siehe ebenda.

    Mit Team an Tag 8 würde ich mich jedenfalls nicht vor Gericht trauen (und auch mal die Abläufe auf der Station anschauen...)

    viele Grüße

    Interessant finde ich, dass trotz des um 30% gestiegenen Umfangs der Richtlinie (von 16 auf 23 Seiten) gar nicht alle möglichen Konstellationen erfasst sind: Was macht man denn bitteschön, wenn man die Kriterien für einen OPS erfüllt, eine gültige Bescheinigung hat, aber die Leistung aktuell nicht erbringt?

    - 4.1.2. turnusgemäße Prüfung ==> nope, weil keine fortlaufende Leistungserbringung

    - 4.1.3. bei bestehender Leistungserbringung ==> auch nicht, weil ja eine gültige Bescheinigung vorliegt

    - 4.1.4. bei nicht bestehender Leistungserbringung ==> ebenfalls nicht, auch die ginge nur ohne vorliegende Bescheinigung

    Und jetzt???

    Die Behandlung hat stattgefunden und es handelt sich offensichtlich nicht um eine Fehlbehandlung / Behandlungsfehler.

    Sorry, aber das ist schon eine eher mutige These. Falls mit dem in Anführungsstrichen geschriebenen "Normalbereich" wirklich der Normbereich gemeint gewesen sein sollte, handelt es sich sogar mit einiger Wahrscheinlichkeit um Körperverletzung. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand, der auch nur halbwegs bei Verstand ist, bei Thrombos von 150.000 selbige transfundiert. Also bleibe ich bei "no input, no output"

    Warum steht "Normalbereich" in Anführungszeichen? Wenn die Thrombos wirklich normwertig waren (>150.000), wäre die Transfusion allenfalls dann zu rechtfertigen, wenn wenn bei bestehender aggregationshemmender Therapie eine notfallmäßige intrakranielle OP durchgeführt wurde (und auch das ist m.W. umstritten, aber aus dem Thema bin ich schon länger raus). Was sagt denn der transfundierende Arzt?

    Ohne Input kein Output...