Verehrtes Forum,
Wir verlegen einen beatmeten Patienten (mittels Intensivtransport) in ein anderes Krankenhaus. Die Transportkosten trägt natürlich das verlegende Haus - und nicht die Krankenkasse.
Drum bin ich der Ansicht, dass auch die Beatmungsstunden während der Fahrt in die DRG des verlegenden Hauses eingerechnet werden dürfen.
Hat schon jemand so eine Beatmungszeit abgerechnet? Was hat der MDK gesagt? Wie habt ihr die Beatmung nach Entlassung abgebildet?
vielen Dank für Tipps
C. Wagenlehner