Beiträge von Stahl

    Sehr geehrter Herr Selter,

    vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe. DRGs habe ich zwar noch nie berechnet. Als Arzt ist mir die Sache aber zumindest für die Diagnosen nicht ganz fremd. Mir ist zumindest klar, dass p67d -wie von der Versicherung eingruppiert - nicht zutrifft. Anhand ihrer Tabellen habe ich so manche Dinge gefunden, die noch auf unser Kind zutreffen:
    p55.8 aus der Tabelle 65-1,
    p21.9 und p59.8 aus Tabelle p05-2
    und die folgenden Prozeduren aus Tab. 05-5:
    8-010.3
    8-015.0
    8-016
    8-560.2
    8-720

    Da es sich um einen normalgewichtigen Einling aus der 37,5. SSW handelt wird wahrscheinlich die Eingruppierung dann auf p67C herauslaufen. Das gäbe bei Fallgewicht 0,64 und Basiswert hier von 2648,12 dann ca. 1690 Euro. Ich weiss aber nicht inwieweit die o.g. zusätzlichen Diagnosen und Prozeduren noch eingehen. Das Kind hat als Nebendiagnose uebrigens ein Hämangiom. Vielleicht koennten Sie mir da auch noch mal weiterhelfen?

    mfg

    Stahl

    Hallo liebes Forum,

    mir wurde von meiner Krankeversicherung für meinen im Ausland geborenen Sohn eine Vergleichsrechung mit DRG\'s aufgetischt, die nur einen Bruchteil dessen traegt, was wir tatsaechlich bezahlt haben. Es wurde p67d ohne weitere zusaetze verwendet. Unser kind lag aber 5 Tage auf Kinderintensivstation wegen diverser Probleme. Ich versuche nun eine vergleichsrechnung basierend auf p67a oder b zu machen mit den Relativgewichten 1,096 oder 1,865 (2008). Allerdings wird auf der DRG-Webseite immer wieder auf die Tabellen p05-1 bis 4 sowie auf p66-2 und p65-1 verwiesen (wohl auch Tabellen). Wo finde ich die und wie wirkt sich das auf effektive Relativgewicht aus.

    Vielen Dank für einen Beitrag

    Stahl