Hallo Biene,
-wann wurde OP-Indikation gestellt ? ( Schon am Unfalltag ? )
-Warum amb .behandelt ? Musste Pat. vor OP noch private Dinge regeln/erledigen ? OP nach Abschwellung ?
-Ursprünglich konservative Behandlung geplant ? Neuerliches Trauma ?
Hallo Herr Horndasch,
möglicherweise war es kein AOP sondern eine Notfallbehandlung, dann
"In Fällen, in denen Notfallbehandlung und anschließende stationäre Behandlung in einem Krankenhaus stattfinden, hat das BSG mit Urteil vom 19.11.1985 (6 RKa 38/83) entschieden, dass die Notfallbehandlung nicht separat abgerechnet werden kann, sondern als Teil eines einheitlichen Behandlungsfalles nach den Vergütungsregelungen für die stationäre Behandlung zu vergüten ist. Danach können in solchen Fällen ambulante Notfallleistungen nicht gesondert gegenüber den KVen abgerechnet werden, sofern nicht landesrechtliche Regelungen im Einzelfall etwas anderes vorsehen."
Gruß
CoPit