Beiträge von Saebel

    Liebes Forum,

    mich beschäftigt aktuell ganz allgemein die Frage unter welchen Voraussetzungen eine Verordnung (Rezept) von a) Medikamenten oder b) Hilfsmitteln im Rahmen des stationären Aufenthaltes möglich ist.

    Ein Beispiel von vielen sind Verordnungen über Milchpumpen in der Geburtshilfe / Pädiatrie.

    Für alle Antworten bzw. Verweise auf bereits vorhandene Themen vielen Dank.

    Sehr geehrte Herren,

    vielen dank für Ihre inhaltlich ergiebigen Beiträge!

    Im Fall Bayern würde das nach meinem Verständnis Folgendes bedeuten:

    Erst nach Genehmigung des Landesbasisfallwertes durch das Bayer. Staatsministerium wird der Zu- bzw. Abschlag wegen Konvergenzverlängerung relevant.

    Darüber hinaus wird ab Genehmigung des LBFW 2009 auch mit diesem abgerechnet - unabhängig von den noch anstehenden Budgetverhandlungen 2009.
    Was passiert in diesem Fall mit der Differenz zwischen LBFW und in der Budgetrunde 2009 individuell verhandeltem BFW?

    Grüße und ebenfalls einen schönen Tag,

    Säbel

    Hallo Forum,

    in einem Nachtrag vom 27.03.2009 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung wird die künftige Vorgehensweise im Hinblick auf die Zu- und Abschläge wegen Konvergenzverlängerung erläutert.

    Was bedeutet in diesem Zusammenhang: \"kann nur und erst für Rechnungen, die auf Grundlage des genehmigten Landesbasisfallwertes 2009 erstellt werden.\"?

    Wie sehen denn nun die Zu- bzw. Abschläge vor und nach Inkrafttreten des KHRG aus?

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten,

    Säbel