Beiträge von L.Özkan

    Hallo liebe Kollegen,

    Der Abschnitt von http://www.nierenratgeber.de erklärt kurz und bündig:

    \"Ein erhöhter Kreatininwert im Blut ist ein sicherer Hinweis auf eine eingeschränkte Nierenfunktion, da das Kreatinin im Normalfall nahezu vollständig von den Nierenkörperchen herausgefiltert wird. Dabei gibt die Kreatinin-Clearance an, wieviel Kreatinin die Niere in einer bestimmten Zeit aus dem Blut filtern kann. Die Rate ist abhängig von Alter, Geschlecht und Muskelmasse. Die Kreatinin-Clearance sinkt mit jeder Lebensdekade um einen relativ konstanten Wert (ca 5ml/min/1.73m2). \"

    Wenn wir altersbedingt auftretende Niereninsuffizienz nicht kodieren, dann dürfen wir auch keine Krankheiten kodieren, die mit der Alterungsprozess zu tun haben (degenerative Gelenkerkrankungen, Krebs, senile Demenz usw..).

    Hallo Herr Dr. Blaschke,

    ich bin zwar keine fertige Nephrologe dürfte aber mit meinen internistischen Kenntnissen kurz Stellung nehmen.

    Die abnehmende Nierenmasse, Durchblutung und Nephronenzahl sind keine \"physiologische\" Prozesse, die bei alten Menschen zwingend auftreten. Es gibt alten Menschen, die durchaus normwertige Nierenretentionswerte haben. Eine degenerative Gelenkarthrose wird auch kodiert, da die keine physiologische Prozess ist (Analogie). Es soll auch in Betracht gezogen werden, dass die älteren Menschen wesentlich geringerer Muskelmasse haben und das bei Labor Normalwerte schon berücksichtigt wurden. Es ist mir keine altersnormierte Kreatininwert bekannt. Wenn Krea > 1,3 mg/dl (je nach Laborstandart schon >1,1 mg/dl), dann liegt eine Niereninsuffizienz vor. Ob das DRG-relevant ist und/oder kodierbar ist, ist seperat zu diskutieren aber ich denke medizinisch ist es eine Nierenfunktionsstörung.

    Eine Kodierungseinschränkung wurde in der SEG 4 Empfehlung diesbezüglich nicht diskutiert, so dass die altersnormierte Diagnosestellung bei Niereninsuffizienz nicht nachvollziehbar ist.

    Hallo,
    ich würde bei dieser Erklärung 2 Punkte widersprechen:
    1. Die Dosierungsanpassung eines Chemotherapeutikum beim Vorliegen der Niereninsuffizienz stellt für mich eindeutig Mehraufwand i.S der Nebendiagnosendefiniton der DKR dar. Bei einem nierengesunden Pat. wird die individuelle Anpassung nach Körperoberfläche durchgeführt. Wenn Niereninsuffizienz vorliegt, wird die Dosis dementsprechend reduziert und i.d.R mit Schleifendiuretika nachgeholfen, sodass Mehraufwand > 0 plausibel ist. Wenn auch keine diuretische Medikation gegeben wurde, was eigentlich in Ausnahmefällen auftritt, würde ich auch alleinige Dosisreduktion als ausreichende Begründung ansehen.
    2. Wenn die Bedingungen in der neusten Empfehlung der SEG 4 erfüllt sind, ist davon auszugehen, dass eine diuretische Medikation auch \"per se\" eine \"Nierenmedikament\" ist, da wenn auch andere Komorbiditäten vorhanden sind und primär diuretisch behandelt wurden, wird im Krankheitsverlauf die Niereninsuffizienz eine sehr wichtige Rolle spielen.

    Hallo,

    Bezüglich der Kodierung der Niereninsuffizienz wurde eine klare Empfehlung seitens MDK ausgesprochen (siehe DRG-Kodierempfehlungen (MDK) - Aktualisierung / Ergänzung 04.06.2009 Arbeitsgruppe der SEG-4).
    Ich denke trotz hoher Anforderungen kann chronische Niereninsuffizienz oder akutes Nierenversagen in vielen Fällen weiterhin kodiert werden. Ab Stadium 3 nach AKIN wird von ANV gesprochen; bei chronischer Niereninsuffizienz wird es zwar GFR-Rechnung nach MDRD oder Cockroft Gaul Formel anerkannt aber die Dauer der GFR< 60ml/min wird > 3 Monate vorausgesetzt.