Beiträge von USchmidt

    Hallo Forum,
    eine ergänzende Frage zu dem XLS-Formular der AOK.
    Was tragen Sie im Deckblatt ein für:
    >>Nutzung des DTA nach §301 für ambulantes Operieren
    >>ab 01.05.2005 oder \"nein\" oder \"ja\" :augenroll:
    Die DKG e.V. hat am 08.04.05 einen Nachtrag für §301
    veröffentlicht, der möglicherweise ab 13.05.2005 gelten soll
    a b e r einen ausdrücklichen Verweis auf die
    \"nichtvertragskonforme\" Umsetzung beinhaltet
    und eine Aussetzung des Verfahrens
    (§301 Rechnungssatz Ambulantes Operieren) bis 31.12.2005 vorschlägt :noo:

    Guten Morgen Herr Blaschke!

    Ich weiß nicht woraus Herr Killmer eine \"Pflicht zur Seitenangabe bei der ICD-Codierung\" ableitet. Die Kodierrichtlinien sind an dieser Stelle doch \"eindeutig\", oder?
    DKR2005:
    \"D011d Doppelkodierung
    Manifestiert sich eine Krankheit an zwei oder mehreren Lokalisationen, so gelten für die
    Diagnosenkodierung folgende Regeln:
    1. Dieselbe Schlüsselnummer für die Diagnose wird nur einmal angegeben.
    2. Gibt es in der ICD eine eigene Schlüsselnummer für eine doppelseitige Erkrankung, so
    ist diese zu verwenden (siehe Beispiel 1).
    3. Fehlen in der ICD Angaben zur Lokalisation, so [c=red]kann[/code] das Zusatzkennzeichen „B†für
    „beidseitig†hinter der Schlüsselnummer angegeben werden (siehe Beispiel 2).\"

    Es handelt sich also um eine \"Kann\"-Bestimmung, keine Pflicht.

    Sehr geehrter Herr Huth,
    Herr Sommerhäuser, und Forianer,

    \"Ist es eigentlich schon jemandem aufgefallen, das die BQS nicht klar zwischen Eingriff und Fall trennt!\"
    Ja, der Arbeitskreis der QS-Softwareanbieter hat die BQS bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass hier ein \"Fehler im System\" vorliegt.
    Unsere Dokumentationssoftware \"überwacht\" den Eingriff und gestattet die QS-Dokumentation prozessbegleitend. Das führt dann in den von Ihnen angesprochenen Fällen (Fallzusammenführung, Sollstatistik auf §21-Daten, u.a.)zu Abweichungen.

    Für Häuser mit mehreren Dokumentationssystemen haben wir uns entschieden eine Sollstatistik auf Basis der §21-Daten anzubieten (DRG-Fälle werden anhand des Entgelt-Datensatzes ermittelt; QS-Pflichten mittels QS-Filter), so dass die methodische Sollstatistik \"übergreifend\" erzeugt werden kann. Auch hier muss man mit dem oben genannten \"Fehler\" leben.

    Wäre schön, wenn die BQS sich mit dem Arbeitskreis der QS-Softwareanbieter auf eine \"Lösung\" verständigen könnte.

    Hallo \"gk\" ,
    ich gebe zu, es war ein wenig Ironie in der Meldung ... :augenroll:

    Andererseits wurde hiermit Klarheit für die Psychiatrischen Kliniken, Internistischen Fachkliniken, Rheumazentren, usw. geschaffen.

    P.S. Ich möchte ja keine \"Reklame\" machen, aber unser Tool (arbeitet auf Basis der §21-Daten und verschlüsselt selbsttätig mittels GNU) hat die Testdatenlieferungen erfolgreich abgeschlossen (nachdem wir Fehler auf der Datenannahmeseite :d_zwinker: aufgedeckt hatten).

    Hallo Atax,
    die BQS hat für den QS-Filter ein Handbuch veröffentlicht.
    ( siehe hier: http://www.bqs-online.de/download/QS-Filter.pdf )
    Dort ist beschrieben, dass die Kassen über die §301-Daten \"qs-filtern\" um so die \"Soll-Statistik\" aus ihrer Sicht zu erstellen.
    Sie legen als Krankenhaus eine Soll-/Ist-Statistik vor, die dann mit der von der Krankenkasse erstellten Version abgeglichen wird.
    Die \"80%\"-Hürde bekommt vor dem Hintegrund von Verträgen zur integrierten Versorgung eine neue Bedeutung: hier fordern Kassen gelegentlich mehr als \"80%\" Vollständigkeit der Dokumentation ein, wenn es um einen Vertragsabschluss geht.

    Hallo Forum,
    ich trau mich ja gar nicht zu fragen, doch gibt\'s den Experten, der mir mal erklären kann, wie ein Fall zu kodieren ist, der:
    zunächst 3 Tage auf einer \"Chirurgischen Intensivstation\" lag,
    dann 10 Tage auf \"Normalstation\" und
    dann 3 Tage auf einer \"Internistischen Intensivstation\"?

    Entsprechend der Anleitung der DGAI (Zitat: \"Wiederaufnahme: Bei Wiederaufnahme wird nach gleichem Verfahren vorgegangen. Die Scores aller ITS-Aufenthalte während eines Krankenhausaufenthaltes werden kumuliert zu einem Gesamtwert.\") dürfte der OPS für die Summe der Scores nur am Ende des gesamten Krankenhausaufenthaltes dokumentiert werden.
    Wer kodiert dann diesen OPS? Immer die entlassende Fachrichtung?
    D.h. die Aufwände könnten im Nachgang über den OPS nicht je Fachrichtung betrachtet werden.

    Hallo Forum,

    die Definition von M(uss) und K(ann)-Feldern des §301-Datensatzes orientiert sich häufig auch an Abhängigkeiten der Feldinhalte.
    Für die Einweisungsdiagnose gilt: Liegt eine \"Einweisung\" z.B. durch einen niedergelassenen Arzt/Zahnarzt vor, so ist die Einweisungsdiagnose ein M(uss)-Feld. Da aber nicht immer eine \"Einweisung\" vorliegt (z.B. im Notfall; hier M(uss) die veranlassende Stelle gemeldet werden) ist im Aufnahmesatz die Einweisungsdiagnose ein K(ann)-Feld.

    Ich K(ann) nichts für diese Auslegung, M(uss) aber wohl diesen Vorgaben folgen ...