Hallo Forum,
hallo Herr Dr. Leonhardt,
das ist doch mal eine \"schöne Idee\". Wenn das gewollt gewesen wäre, dann hätte man ja gleich die Aufnahmeanzeige des §301 mit einem ausgefüllten \"G-AEP Formular\" ergänzen können ...
Eine rechtliche Grundlage für diese \"Vorabeinsicht\" in die Akte sehe ich nicht.
Beiträge von USchmidt
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Hallo (GWI-)Forum,
\"...viele KI-Systeme erlauben es dem Anwender nicht, an einen Primärkode mehrere Sekundärkodes anzuhängen, auch wenn dies DKR-konform ist (siehe DKR D012a, Seite 26), sondern verlangen eine Eingabe entsprechend der Datenübermittlungsvereinbarung nach §301 SGB-V.Es wird Ihnen daher bis auf weiteres wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Primärkode mehrfach einzugeben.\"
Ärgerlich ist, dass auch die KI-Systeme, die es dem Anwender erlauben gem. DKR zu kodieren das Kodierergebnis für die Datenübermittlung entsprechend der §301-Vereinbarung anpassen müssen. Leider ist auch in der 5. Fortschreibung (ab 01.01.2005 gültig) hier keine Änderung vorgesehen.
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Hallo Herr Selter,
nein ich sehe da kein Problem.
Im Zusammenhang mit der Diskussion über \"Behandlungstage\" und \"Belegungstage\" ergäbe sich jedoch ggf. eine differenziertere Betrachtung.
Außerdem wäre es möglicherweise für bestimmte Krankenhäuser software-technisch einfacher, für den ersten Fall einen \"Behandlungsartwechsel\" von \"stationär\" auf \"vorstationär\" durchzuführen, statt eine \"Fallzusammenführung\" der beiden Fälle durchführen zu müssen. -
Schönen guten Tag Herr Selter,
eine Nachfrage zu dem geschilderten Fall:
Wie grenzen Sie die \"vorstationäre Behandlung\" (ausser Röntgen nichts gemacht aber stationär geplant) aus?In beiden Varianten würde der erste Fall nicht zur Abrechnung gelangen.
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Ja, \"So leicht kann´s sein\", Hr. Dr. Witten!
Hallo Forum,
ohne hier einen \"Werbefeldzug\" starten zu wollen, möchte ich mich doch dem Kollegen anschließen und darauf verweisen, dass es durchaus SW-Anbieter gibt, die das Thema \"elegant\" und im Sinne der Kunden gelöst haben (Dokumentation -> medizinisch orientiert; 301-Meldung -> wie gesetzlich vereinbart).Kleiner Hinweis: Es gibt auch Schlüssel im Katalog der \"nicht amtlichen Erweiterungen\" für die keine \"amtl. Überleitung\" existiert (oder wohin wird z.B. \"3-00a\" überführt? ?) ) Unsere Software verweist darauf beim Versuch die Dokumentation abzuschließen.
Auch wir würden gerne die Daten aus der OP-Dokumentation (auch mit den \"nicht amtlichen erweiterten OPS\") an SAP IS-H übermitteln (insbesondere bei unseren Kunden im universitären Umfeld), doch hier scheint der Druck noch nicht genügend angestiegen zu sein, wie die anderen Beiträge belegen.
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Sehr geehrter Herr Nast,
sehr geehrter Herr Lückert,
Hallo Forum,Zitat
Original von mnast:
- Gibt es Erfahrungen, wie man sich halbwegs ressourcenverträglich vor dem zu erwartenden Overhead an Rechtfertigungsdokumentation schützen kann?ich befürchte (so die Erfahrung aus 15 Jahren Gesundheitswesen), dass man sich vor dem \"Overhead an Rechtfertigungsdokumentation\" nicht wirklich schützen kann. Der Weg zum Sozialgericht kann aber auch nicht im Interesse der Häuser sein.
Wir stellen unseren Kunden den \"Aufnahmeentscheid\" zur Verfügung, weil wir glauben damit \"halbwegs ressourcenverträglich\" sicherstellen zu können, das innerhalb von 3 Tagen nicht nur eine qualifizierte Aufnahmeanzeige per §301 übermittelt werden kann, sondern auch ein \"prüfbares\" (elektronisches) Formular belegt, warum die \"stationäre Aufnahme\" notwendig war (Basis: Kriterien Empfehlung der DKG und individ. Ergänzung durch das KH). Im Übrigen wird damit organisatorisch sichergestellt, dass ein Facharzt über die Aufnahme im KH entscheidet (dies steht schon seit längerer Zeit im Gesetz).
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Guten Tag Herr Wolkenstein,
ob es woanders auch solche Probleme gibt, kann ich nicht beurteilen.
Erklären Sie den Wirtschaftsprüfern bitte auch gleich, wie das mit der \"QS-Sollstatistik\" ab Ende des Jahres geht. Immerhin sollen die Wirtschaftsprüfer das Verfahren ja testieren. -
Hallo Forum,
nur so \"nebenbei\" - die DKG hat eine neue Rahmenvereinbarung veröffentlicht (siehe hier: http://www.dkgev.de/dkgev.php/cat/53/aid/892/title/Rahmenvereinbarung+zur+Datenübertragung+von+Abrechnungsdaten+bei+Krankenhausleistungen )nach der künftig auch mit privaten Krankenkassen \"301\"-like elektronisch abgerechnet werden kann.
Schöne Idee, dass das Verfahren \"ähnlich\" ist. :sterne: -
Hallo
Forum,
\"Das Prüftool ist draussen ...\" diese Meldung scheint mir verfrüht, denn das jetzt von der DKG veröffentlichte Tool behandelt dieDatenlieferung im Zusammenhang mit der Krankenhaus-Statistikverordnung (KH-STAT) und nicht die §21-Datenlieferung - das ersehnte Tool ist
also noch nicht veröffentlicht, oder?
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Hallo Herr Konzelmann,
hallo Forum,
es hat ein wenig gedauert, doch jetzt haben wir die offizielle Stellungnahme der BQS zu dem Thema erhalten. Gleichzeitig ist die Antwort im Bereich Fragen und Antworten auf der BQS-Hompage als "Klartstellung" veröffentlicht worden:
http://www.bqs-online.de/start.php4?h=2…4&&s=259&&w=351Mit freundlichen Grüßen
von der WaterkantUlrich Schmidt
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Hallo Herr Konzelmann,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme, der ich mich anschließen kann.Soll also ein Haus, das noch nicht nach DRG abrechnet und daher wohl auch gem. BPflV kodiert, den Fall nach DRG-Regeln kodieren, probegroupen und dann über den "QS-Zuschlag" entscheiden?
Das kann doch nicht wirklich gewollt sein, oder?Wie wird's denn nun in NRW gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
von der Waterkant
Ulrich Schmidt