Beiträge von hscheffer

    [quote]
    Original von Luetkes:

    Zurück zum Beispiel:
    Alle Kinder (auch GKV-Versicherte?), die am 27.01.2001 geboren werden, vollenden am 27.01.2002 ihr erstes Lebensjahr und sind dann ein Jahr alt. Am 27.01.2003 wird das zweite Lebensjahr vollendet, sie sind dann zwei Jahre alt und bleiben es bis zum 27.01.2004. Mit dem dritten Geburtstag am 27.01.2004 wird das zweite Lebensjahr vollendet und das dritte beginnt um 00.01 Uhr des 27.01.2004. Damit ist man bis 24.00 Uhr am Tag vor dem zweiten Geburtstag jünger als drei Jahre (= B76A) und ab 00.01 des darauffolgenden Geburtstages alter als zwei Jahre (= B76B).

    Hallo Herr Luetkes,

    ohne allzu penibel sein zu wollen: Aber der Patient in Ihrem Beispiel hat am 27.01.2004 an seinem dritten Geburtstag sein drittes Lebensjahr vollendet (und tritt dann gleichzeitig in sein viertes Lebensjahr ein).

    Die Problematik der Basis- DRG B76 scheint mir aus dem australischen Vorbild übernommen zu sein (B76A, M, Seizure Age<3 or W Catastrophic or Severe CC; B76B M Seizure Age>2 W/O Catastrophic or Severe CC).

    In der Praxis dürften aber alle Patienten unter drei Jahren (also vor ihrem dritten Geburtstag [Aufnahmetag]) in die B76A gruppiert werden und solche Patienten, die über zwei Jahre alt sind und keine äußerst schweren oder schweren CC aufweisen, würden in die B76B gruppiert werden. In der Realität dürfte dies jedoch bedeuten, dass nur Patienten, die über drei Jahre alt sind und keine äußerst schweren oder schweren CC aufweisen, in die B76B gruppiert werden.

    Insofern mag diese "Unschärfe" keine größeren "Schäden" anrichten. Dennoch könnte man hier natürlich bei der Weiterentwicklung der G-DRGs Klarheit schaffen.

    Mit freundlichem Gruß


    --
    Hermann Scheffer
    Berlin

    Hallo Freunde der australischen Lebennsart und der australischen Casemixkonferenz,

    wie ich gestern erfahren musste, wird die australische Casemixkonferenz nun nur noch zweijährlich stattfinden. Die nächste Konferenz wird vom 29.08.2004 bis zum 01.09.2004 in Canberra veranstaltet. Ich hoffe, dass dies evtl. bei der diesjährigen Reiseplanung hilft.

    Hier dazu von den Veranstaltern im Original:

    "The Department has decided that the Casemix Conference is to become a biennial
    event from 2003. This decision was discussed with and supported by a number of
    key stakeholders.

    Holding the conference biennially will:

    free funds currently used for health sector personnel to attend the annual
    conference, to provide new opportunities to attend other conferences;
    increase the breadth of opportunities for papers at the conference, and
    possibly enhance the quality of such papers;
    ensure the program committee has extended time to develop the program; and
    allow more time to promote the focus on broader health services management
    and policy aspects of casemix.

    The next Casemix Conference will be held from 29 August - 1 September 2004, at
    the National Convention Centre, Canberra.

    If you would like any further information about the conference please contact by
    email: CASEMIX_CONF@health.gov.au.

    Approved for Electronic Transmission

    Jo Bothroyd
    Acting Director
    Costing & Ambulatory Classification Section
    Department of Health & Ageing

    March 2003"

    Hallo Herr / Frau Mey,

    die BEK hat wohl recht (lesen Sie sich dazu doch einfach noch einmal § 277, Abs. 1 SGB V durch). Allerdings könnte sich eine Auskunftspflicht des MDK an Sie aus dem "Vertrag zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung" nach §§112 SGB V ergeben. Leider sind diese Verträge jeweils auf der Landesebene geschlossen, so dass Sie die Bestimmungen Ihres Bundeslandes erkunden müssten.
    --
    Mit freundlichem Gruß

    Hermann Scheffer
    Berlin

    Zitat


    Original von Selter:
    Hallo,

    ich würde es mir ja gerne auch mal ansehen, bekomme aber die Meldung eines Lesefehlers. Geht das nur mir so?

    Gruß
    --
    D. D. Selter


    Hallo Herr Selter,

    kann Sie leider beunruhigen: Ich kann's mir ansehen (wenn auch der BBildaufbau immer etwas Zeit braucht).


    --
    Mit freundlichem Gruß

    Hermann Scheffer
    Berlin

    Hallo Eberhard, hallo Forum

    Respekt, gelungene Provokation.

    Zu Punkt 9: Na klar - das ist die Lösung! Der Patient soll einfach noch mehr zahlen. Dann sind alle (?) zufrieden: Anbieter (niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Krankenhäuser, Rehakliniken, Physiotherapeuten, Masseure usw.), natürlich auch Krankenkassen und Privatversicherungen (werden finanziell entlastet, können Beitragssätze senken und evtl. Gewinne erhöhen) sowie erfolgreiche Gesundheits"reformer" in der Politik. Natürlich ist auch die Industrie glücklich, da evtl. mehr verkauft werden kann, wenn nicht mehr so garstige Kassen über die Ausgaben wachen (und beschränken). Und natürlich auch die Arbeitgeber, da man bei sinkenden Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung doch den Arbeitgeberanteil in der Krankenversicherung senken kann oder zumindest doch einfrieren. Dann geht's uns doch allen besser (um Thomas Lückerts Gedankengang aufzunehmen).

    Wie, ganz so einfach ist es doch nicht, hier gäbe es makroökonomisch noch ein paar Dinge anzumerken? Fairer Ausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soziale Sicherheit, solidarische Krankenversicherung als Standortvorteil für die bundesdeutsche Volkswirtschaft, soziale Marktwirtschaft, (halbwegs) garantierter Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen für alle, Kaufkraftverlust der Massen und Rückgabg der Binnennachfrage?

    Und warum man nicht an den Patienten denken würde, der hätte die Rechnung zu zahlen?

    Wohl keine Ahnung von "Wirtschaft"? Sozi, Kommunist, Keynesianer oder sonstiger S******?

    Oder?
    --
    Mit freundlichem Gruß

    Hermann Scheffer
    Berlin


    Hallo Herr DinGel,

    auf Ihre initiale Frage, ob das mit den Kodierfachkräften eine gute Idee ist oder nicht, kenne ich auch keine allgemeingültige Antwort. Da kommt es -glaube ich- wirklich auf die genauen lokalen Verhältnisse in jedem einzelnen Haus an.

    Ihr letzter Post klang für mich jedoch etwas deprimiert. Ich möchte Sie deshalb etwas trösten: Meine Erfahrung als Medizincontroller hat mich gelehrt, gerade in solchen Fragen einfach abzuwarten, da die Zeit für Sie spielen sollte. Ökonomische Zwänge haben schon manche (spätere) Einsicht bewirkt. Die Idee, mal mit Ihrem MC darüber zu reden, ist natürlich gar nicht verkehrt. In der Zwischenzeit können Sie ja durchaus nach dem Motto verfahren: "Soll sich hinterher niemand beschwerden, dass er (sie) genau das geliefert bekommen hat, was bestellt wurde".
    --
    Mit freundlichem Gruß

    Hermann Scheffer
    Berlin

    Hallo,

    verstehe das Ganze evtl. als Ausdruck der Gemütslage in einem Nachtdienst. Ansonsten ist für das Gros der Kodiererei eigentlich egal, ob Sie nach "alter" Bundespflegesatzverordnung (FP/SE + Pflegetage) oder "neuen" DRGs abrechnen: Die Deutschen Kodierregeln gelten bereits seit 01.01.2002. Nur für die dort beschriebenen Ausnahmen einer Inkompatibilität der Hauptdiagnose zu der alten Abrechnungslogik der BPflV ist die (zusätzliche) Angabe der Hauptdiagnose nach der "alten" (WHO-) HD- Definition zugelassen.

    Ansonsten gibt's ja weiterhin den beabsichtigten "Lerneffekt" bis zur endgültigen "Scharfstellung" des DRG - Systems nach budgetneutraler und Konvergenzphase, den sicherlich auch Sie nutzen wollen.

    Wie allerdings abrechnungstechnisch genau mit den Häusern verfahren wird, die trotz rechtzeitigen Optionsantrags noch keine abgeschlossenen Verhandlungen aufweisen können, weiss ich auch nicht (spätere "Umrechnung", späterer Beginn der DRG-Abrechnung oder ähnliches?).

    Darüberhinaus ist ja auch noch zu fragen, was mit den Häusern geschieht, die Ihre Bereitschaft erst nachträglich (nach den ursprünglichen Stichtag, dem 31.10.2002) erklärt hatten. Hier ist ja noch die Klärung der rechtlichen Grundlage durch den Deutschen Bundesrat (Vermittlungsausschuss?) abzuwarten.

    Mein Fazit: Die Beschäftigung ("Quälen") mit DRGs bleibt Ihnen trotz gewisser Unsicherheiten nicht erspart. Das Kodieren allerdings sollte davon primär nicht sonderlich betroffen sein.
    --
    Mit freundlichem Gruß

    Hermann Scheffer
    Berlin

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:

    es ist schon eigenartig, daß da lange Prozesse geführt werden um Dinge, die einfach zu regeln bzw. geregelt sind. Es gibt dazu doch Vereinbarungen (z.B. in BaWü). Als erster Tag der B-Pauschale zählt der Tag der Wundheilung. Dieser ist in den FP-Katalogen bezeichnet als z.B. Entfernung Fäden/Klammern.


    Hallo Herr Mies und Herr Konzelmann, hallo Forum,

    zunächst einmal herzlichen Dank an Herrn Mies für die Zusammenstellung der vor dem BSG noch anhängigen Verfahren. Das ist sehr hilfreich.

    Zu Herrn Konzelmann: Leider scheint die Lage in anderen Bundesländern (z.B. bei uns in Berlin) nicht so rosig auszusehen wie bei Ihnen in BaWü. Hier scheint's doch manches Mal nicht ohne Streit abzugehen. Besonders gravierend sind bei uns die Auseinandersetzungen um das Ende der Wundheilung bei herzchirurgischen Patienten und der damit verbundenen evtl. Teilung der A-FP. Hier geht's nämlich durch die relativ rasche Verlegung aus Hochleistungszentren wie dem Deutschen Herzzentrum Berlin in andere Häuser schnell mal um recht hohe Beträge. Während DHZB und nachbehandelnde KHer der Meinung sind, dass man das Ende der Wundheilung an anderen Kriterien als dem Entfernen der Klammern festmachen kann (und damit das Ende der A-FP), sehen dass Kassen ganz anders. Der Ausgang dieses Streits vor dem BSG dürfte also von mir (und wohl auch anderen) mit Spannung erwartet werden.



    --
    Mit freundlichem Gruß

    Hermann Scheffer
    Berlin

    Hallo,

    um was geht's? Wenn ich den Photo-Editor aufmache, sehe ich, dass irgendwas umkringelt wurde. Die umkringelten Buchstaben allerdings kann ich nicht lesen.

    Oder sollte der darauf folgende Satz (welcher lesbar ist) gemeint sein? Wo aber liegt hier das Problem?


    --
    Mit freundlichem Gruß

    Hermann Scheffer
    Berlin