Hallo Herr Schaffert,
Grund der Anfrage war hier aber nicht, ob man das DCIS als ND zusätzlich kodieren kann, sondern ob das DCIS hier HD ist und das Ca die ND.
Das DCIS kann man bei Vorliegen eines Ca versuchen mitzukodieren, man kann es aber auch lassen, da man sich dann die Diskussion erspart, ob DCIS eine Vorstufe der Ca-ERkrankung ist oder ein eigenständiges Krankheitsbild.
In der Kodierempfehlung geht es ja gerade darum, ob eigenständige, z.T. sehr verschiedene, Erkrankungen nebeneinander kodierbar sind, wenn lediglich ein Medikament gegeben wurde, das aber alle gleichzeitig behandeln kann.
Und ich sehe die DKR schon als wichtiger an als diese \"KOdierempfehlungen\" - im Zweifel würde ich mich auf die nicht berufen wollen, da sie 1.) vor Gericht keinen Bestand hätten und 2.) sich der MDK durchaus im Einzelfall auf seine unabhängige Stellung und gutachterliche Freiheit berufen kann, zumal diese SEG4-Empfehlungen eben KEINE Empfehlungen \"des MDK\" sind, sondern in vielen Fällen gar nicht im Konsens mit allen bundesweiten MDK gegeben werden!
Die DKR sehen die KOdierung einer ND nur vor, wenn ein spez. Mehraufwand notwendig wurde... den sehe ich in diesem Fall nicht wg. der \"Gleichheit\" bzw. Vorstufen-Charakter der Erkrankung.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung