Beiträge von BoB77

    Guten Tag liebes Forum,

    Einsparungsprinz:

    wenn die KK Ihrer Meinung nach korrekt handelt, müssten Sie mir doch eine entsprechende Rechtsquelle nennen können. Die KK kann oder will es jedenfalls nicht...

    Dementsprechend kann oder will ich dann halt auch nicht. Außerdem kann ich es technisch gar nicht umsetzen, denn unser System berechnet in o.g. Konstellation keine Abschläge. Dazu müsste ich schon den Aufnahmegrund des zusammengeführten Falles ändern...

    Mit freundlichen Grüßen
    BoB77

    Liebes Forum,

    stehen Sie nun etwa auch auf dem Schlauch? Ich tue es jedenfalls weiterhin. ;)
    Und was sagen die "Kassenvertreter" zu dieser Anfrage? Irgendeine Prüfregel muss doch die Sachbearbeiter in dieses Rennen schicken....oder nicht?

    Wäre für eine Info, egal in welche Richtung, jedenfalls dankbar...

    Mit freundlichen Grüßen
    BoB77

    Liebes Forum,


    folgende Konstellation lässt die Telefondrähte zwischen KH und KK glühen:


    1.Fall F67B, Aufnahmeart Notfall, 25.-29.7., Entlassung nach Hause

    2.Fall F12I, Aufnahmeart Aufnahme aus extern. Haus, 19.-22.8., Entlassung nach Hause


    Es erfolgte eine Fallzusammenführung wegen Partionswechsels, neue DRG F12I, mittlere VWD 9,4, "tatsächliche" VWD 7 Tage


    Nun fordert die KK 2 Verlegungsabschläge. Aber auf welcher Grundlage?
    Aufnahmeart des zusammengeführten Falles ist ja Notfall....


    Stehe ich gerade auf dem Schlauch?


    Vielend Dank im voraus!


    Mit freundlichen Grüßen,

    BoB77

    Hallo Medco_Dia,

    Mal meine bescheidene Meinung:

    Aufnahme wegen unspezifischem Bauschschschmerz, Ausschluss einer Perforation und Behandliung einer vermeintlichen (Darm?-)Entzündung...

    HD wäre dann die (Verdachts-) Diagnose Kolitis....

    Den direkten Zusammenhang der zur Aufnahme führenden Symptome mit der vorhergehenden Koloskopie erschliesst sich mir nicht wirklich...
    Sollte es allerdings so sein, dass die antibiotische Behandlung für Ihre behandelnden Ärzte keinen Zusammenhang mit dem Schmerzereigniss hat, würde ich mich der MDK-Kodierung anschliessen...

    Liebe Grüße,
    BoB77

    Hallo,

    was ist wenn kein Erregernachweis bzgl. der Gartoenteritis möglich ist? Was ist wenn nur symptomatisch behandelt wurde?
    TGH09 schreibt zwar auch von einem vorliegenden Erysipel, allerdings scheint dieses doch keinen direkten Zusammenhang mit der Schocksituation zu haben (zumindest ist es nicht so beschrieben).

    Selbst wenn, was ja anzunehmen ist, der Schock als Folge der Gastroenteritis anzusehen ist, schließt das die Möglichkeit aus, den Schock als HD zu bestimmen?

    Liebe grüße,
    BoB77

    Lieber TGH09, liebes Forum,

    mich interessiert ebenfalls die von Ihnen geschilderte Konstellation bzw die Interpretation o.g. Konstellation.

    Zur Aufnahme führten nach Ihren Angaben zum einen eine Schocksymptomatik (zunächst nicht intensivpflichtig), als auch das unklare Fieber. Der hypovolämische Schock führte dann zur intensivmedizinisvchen Behandlung. Das ANV ist scheinbar im Verlauf aufgetreten, somit Nebendiagnose.

    Selbst wenn eine Gastroenteritis vorlag, führte m.E.der Schock als eigenständiges Problem zum stationären Aufenthalt. Daher ist dieser als HD anzusehen.

    Oder sehe ich den Sachverhalt falsch? ?(

    Liebe Grüße,
    BoB77

    Hallo zusammen,

    läge die umgekehrte Situation vor (Pat. auf Intensiv bei septischem Bild aber ohne ausreichende SIRS-Kriterien/BKs), würde der GA vermutlich auch die Sepsis streichen.

    Meiner Meinung nach kommt es auf die formalen Kriterien einer Sepsis+SiRS an, und nicht wo der Patient behandelt wird. Und wenn Ihre Ärzte von einer Sepsis ausgehen und die Kriterien erfüllt sind, dann verbleibe ich bei der Kodierung. X(

    LG,
    BoB77

    zunächt ein Danke für die Antworten,

    ich halte Th.Wageners Vorschlag für nicht abwägig, denn im Exclusivum des Kapitels T80-T88 (Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert):

    "Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Drogen (A00-R99, T78.-)"

    -> somit doch eher ein Kode, der das Symptom bzw. die Nebenwirkung (resp.Insuff bzw. Schock) beschreibt. Der T-Kode könnte meines Erachtens nur zur näheren Beschreibung als ND angeführt werden.

    Sorry für das erneute Einstellen meines bereits geposteten Hinweises. Doch hier ist meiner Meinung nach der "springende Punkt".

    Es gibt doch in den Kapiteln A00-R99 ICDs, die das eigentliche Problem (Larynxödem,Resp.Insuff.,Schocksymtomatik) beschreiben. T-Kodes wären nur als NDs zulässig.

    Ich sehe es zb so wie bei Wundinfektionen nach med. Behandlung, erst ein Kode aus L..., dann der T-Kode.

    Oder stehe ich auf dem Schlauch?