zunächt ein Danke für die Antworten,
ich halte Th.Wageners Vorschlag für nicht abwägig, denn im Exclusivum des Kapitels T80-T88 (Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert):
"Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Drogen (A00-R99, T78.-)"
-> somit doch eher ein Kode, der das Symptom bzw. die Nebenwirkung (resp.Insuff bzw. Schock) beschreibt. Der T-Kode könnte meines Erachtens nur zur näheren Beschreibung als ND angeführt werden.
Sorry für das erneute Einstellen meines bereits geposteten Hinweises. Doch hier ist meiner Meinung nach der "springende Punkt".
Es gibt doch in den Kapiteln A00-R99 ICDs, die das eigentliche Problem (Larynxödem,Resp.Insuff.,Schocksymtomatik) beschreiben. T-Kodes wären nur als NDs zulässig.
Ich sehe es zb so wie bei Wundinfektionen nach med. Behandlung, erst ein Kode aus L..., dann der T-Kode.
Oder stehe ich auf dem Schlauch?