Beiträge von AlphaBeta

    @ abauer: Nee, ich möchte keine 2 Rechnungen schreiben, wir haben 2 Rechnungen bekommen.

    Um einen Simmultaneingriff kann es sich ja hier in der Tat nicht handeln, da zuerst der eine Eingriff auf der Inneren durchgeführt wurde und nach paar Stunden der andere Eingriff auf der anderen Abteilung.

    Im telefonischen Konsens mit der Klinik haben wir die Rechnungen nun erstmal akzeptiert, zumal wie bereits erwähnt z. B. eine stat. BT teurer gewesen wäre.

    Das ist die Schwierigkeit bei den AOPs, so langes etwas nicht explizit ausgeschlossen ist oder zumindest keiner weiß, ob dem so ist....akzeptiert man es erstmal.

    Herje....

    Arzt= :i_baeh: :cursing:
    Krankenkasse = :i_baeh: :cursing:
    Politik = :i_baeh: :cursing:
    PATIENT = ;(8|

    Ist doch immer so, die Verantwortung wird hin- und hergeschoben und der Patient sitzt mittendrin und weiß gar nicht mehr, wie ihm geschieht.

    Ich finde die Aussagen von eingigen Ärzten/Kliniken interessant, die da lauten: \"Wir müssen sie heute entlassen, da die Kasse ab morgen nicht mehr bezahlt. \" Wie oft bekommen wir dann Anrufe von verärgerten Versicherten, bzw. verunsicherten Versicherten. Der neuste Clou \" Sie dürfen nur einmal innerhalb von 30 Tagen stationär Behandelt werden, sonst zahlt die Kasse nicht\". Das verstand der Versicherte natürlich auch nicht...wir auch nicht :d_gutefrage: So manch einer wird da wirklich kreativ.

    Ich habe bisher kaum einen Bericht zum Thema \"Falschabrechnungen\" gelesen, der halbwegs realitätsnah war. Da werden Zahlen verdreht, dem Autor fehlen genügend Hintergrundinfos, es wird schnell verallgemeinert...herje....

    Ich bin gerad etwas irritiert. :d_gutefrage:

    Patient kommt mit Marisken als Folge von Hämorrhoiden und inneren Hämorrhoiden ohne Komplikation auf die Innere Abteilung zur Koloskopie, die nach 115b abgerechnet wird.

    Am selben Tag, in derselben Klinik wird später noch eine submuköse peranale Exzision gemacht, als Diagnose kam noch der Analprolaps hinzu. Dies auf der chirurgischen Abteilung. Abrechnung ebenfalls nach 115b.

    Klinik sagt, als nach der Koloskopie auf der Inneren der Chirurg auf den Patienten sah, sah er die 2. OP auch noch für erforderlich und es sollte noch am selben Tag gemacht werden.

    Sind 2 Einzelabrechnungen hier wirklich in Ordnung? Unabhängig davon dass ein DRG-Tagesfall mit vermutlich G21B etwas teurer gewesen wäre....

    Ein Wink in die Runde?

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Schönen guten Tag,

    ein erstintsantzliches nicht rechtskräftiges Urteil zur Frage des Verlegungsabschlages bei Verlegung aus einem ausländischen Krankenhaus findet sich unter:

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.…rds=&sensitive=

    :keule:

    Ich wünsche dennoch einen schönen Tag,

    Also das hätte ich jetzt nicht gedacht... :d_gutefrage: Bin auch davon ausgegangen, dass beide Häuser dem deutschen recht untergeordnet sein müssen, damit die Abrechnungsregelungen besagter §§§ anwendbar sind. Demnach wird hier tatsächlich NUR auf die ausgewiesenen Verweildauern geachtet....interessant.

    Zitat


    Original von Simon:
    Hallo,


    Das verstehe ich nicht, die Niedergelassenen können doch keinen vollstationären Tag zusätzlich zur ambulanten Behandlung abrechnen. D. h. die Krankenhäuser wären übervorteilt, oder?

    Fakt ist, der Patient wird an dem Kalendertag vollstationär geführt und in §39 steht, dass die medizinische Versorgung in der Krankenhausbehandlung enthalten ist.
    Bei der hier geschilderten Situation (Entlasstag und gleiche Erkrankung bzw. Fachabteilung) sehe ich keinen Diskussionsspielraum.

    Gibt es denn eine Regelung, wenn während einer ambulanten OP nach 115b umgesteuert wird auf stationäre Behandlung? Diese könnte man zumindest für den Aufnahmetag ggf. analog nehmen.
    Aber am Entlassungstag?

    Werden nicht eher die Niedergelassenen schlechter gestellt? Durch §§ 115b oder 116b werden die Kliniken doch darin gestärkt die ambulante Vesorgung auszuweiten, d. h. die Patienten sind nicht mehr an Praxen gebunden. Oder sehe ich das zu global?

    @Hr. Simon: siehe § 7 Abs. 3 gem. Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V :
    \" Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der BPflV bzw. des KHEntG

    @Herr Bauer: Ich habe beim BKK LV Bayern diese Empfehlungsvereinbarung bzgl. 116b Behandlungen endlich mal gefunden und zitiere mal:
    \"§ 3 Abs. 9 Empfehlungsvereinbarunggem. § 116b SGB V: Wird ein Patient am selben Tag wegen derselben Erkrankung in dem leistungserbringendem Krankenhaus stationär behandelt, sind Leistungen nach § 116 b Abs. 2 SGB V nicht abrechenbar...\"

    Wie sieht es denn bei teilstationärer Behandlung aus?

    Teilstationärer Behandlungsfall vom 01.01. - 20.01., behandlungsfreie Tage 10.01. - 13.01. . Am 12.01. wird 116b abgerechnet. Ist das dann zulässig?

    Wenn nicht ausdrücklich irgendwo geschrieben steht, dass etwas nicht zulässig ist, ist es ja sonst quasi ein Freifahrtschein für wilde Abrechnungskonstellationen. :erschreck: Unsicherheiten bestehn sowohl auf Klinikseiten als auch auf Kassenseiten.... :sterne:

    Lehrreichen Tag noch. :sonne:
    AB

    Scheinbar sind auch andere auf der Suche nach eindeutigen Antworten...

    --> [c=darkred]116b neben stationär[/code]

    Ich finde das Thema schon sehr wichtig, da die Anzahl der 116b Behandlung ja rapide zunimmt und sich bisher scheinbar kaum jemand mit der genaueren Prüfung befasst hat. Daher nach wie vor die Frage in die Runde wie es woanders bearbeitet wird. Eine Vereinbarung wie die für Bayern habe ich für andere Bundesländer nicht finden können.

    Wertes Forum,
    ich lese schon länger interessiert mit und dadurch konnten mir schon viele Fragen hilfreich beantwortet werden.

    Das Thema 116 finde ich aber nach wie vor schwierig.

    Ist denn generell eine Doppelabrechnung möglich, so lange die Diagnose abweicht von der stationären oder teilstationären Behandlung?

    Wo finde ich schriftliche Grundlagen hierüber?

    Wäre für Hinweise sehr Dankbar.

    Schönen Tag noch.

    AB