Hallo.
hier kommt der komplette Wortlaut
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ist keine gesetzliche Kasse, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihren Mitgliedern Leistungen im Krankheits- und Geburts- und Todesfall bietet. Sie berechnet und zahlt für die Mitglieder in Auftragsverwaltung Beihilfen nach den Beihilfevorschriften des Bundes und führt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen die private Pflegeversicherung durch.
Das von Ihnen Bezug genommene Sozialgerichtsurteil S23KR 48/11 ist daher für uns nicht zuständig.
Wie wir Ihnen bereits mit unserem Schreiben vom 09.08.2013 mitgeteilt haben, sind wir nach Begutachtung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen zu einem abweichenden Rechnungsergebnis gekommen. Stimmen Sie dem Prüfergebnis zu, bitten wir um die Stornierung der bereits von uns bezahlten Rechnung und um Erstellung einer neuen Rechnung.
Ich danke schonmal für die ersten Antworten und bin gespannt wie es weiterverläuft
Gruß die Hütti