Beiträge von Vierzigmann

    Hallo Forum,

    im Zuge des kommenden Kataloges zu §115 streben wir eventuell eine Kooperation mit einem niedergelassenen Kardiologen an. Hat jemand Muster von solchen Kooperationsverträgen zwischen Krankenhais und Arzt zur Verfügung, oder gibt es die Möglichkeit anonymisierte Verträge einzusehen. Vielen Dank für eure Antworten.

    Hallo Forum,

    auch ich bin der Meinung, dass die Diskussion eigentlich überflüssig ist. Während die Kassen je regen Erfahrungsaustausch untereinander praktizieren und viel schneller Erfahrungen sammeln können als ein einzelnes Krankenhaus, stehen wir Medizin-Controller doch relativ allein da. Gerade hier begründet sich die dringende Notwendigkeit eines solchen Forums wie myDRG. Ich finde es klasse :rotate: und habe schon viele wertvolle Info's bekommen. Ich wünsche myDRG weiterhin so viel Erfolg wie in der Vergangenheit und diese Plattform für unverzichtbar.

    Hallo Forum,

    da wir im nächsten Jahr zunehmend diagnostische Herzkatheter ambulant erbringen werden müssen habe ich einige Fragen zur Abrechnung. Im Katalog nach §115 finde ich die Ziffer 5120 (10000 Punkte) und 5122 (9500 Punkte). Darüberhinaus ist eine Möglichkeit beschrieben Sachkosten (Stent ?)zusätzlich abzurechnen. Kann mir einer der alten Abrechnungsfüchse sagen was alles genau abgerechnet werden kann (minimal vs. maximal) ? Da diese Leistung ja dann direkt mit der Kasse abgerechnet wird, würde mich noch interessieren wie der Punktwert ermittelt wird (oder wird der von der KVB übernommen ?). Vielen Dank für die Antworten.

    Hallo Forum,

    ich möchte hier einen Fall diskutieren, den ich mit "gesundem Controlerverstand" nicht lösen kann.

    Patientin, 65a, VWD 31d, Beatmung 26h, Hauptabteilung.
    HD: M53.25 Instabilität der Wirbelsäule: Thorakolumbalbereich
    ND: S22.06 Fraktur eines Brustwirbels: T11 und T12
    T91.1 Folgen einer Fraktur der Wirbelsäule
    S32.83 Fraktur des Beckens, nicht näher bezeichnet
    OPS: 5-798.2 Offene Reposition einer Beckenrand- und Beckenringfraktur: Durch Schraubenosteosynthese, Beckenrand
    8-718.1 Beatmung 24 bis 96 Stunden
    5-839.0 Andere OP an der Wirbelsäule: Entfernung von Osteosynthesematerial
    5-835.4 Osteosynthese an der Wirbelsäule: Durch dorsales Schrauben - Plattensystem
    5-839.5 Andere Operationen an der Wirbelsäule: Revision einer Wirbelsäulenoperation
    5-832.9 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe an der Wirbelsäule: Wirbelbogen (und angrenzende Strukt.)
    5-836.0 Spondylodese: Monosegmental
    8-800.2 Transfusion von 1 - 5 Ery - Konzentraten
    8-810.0 Transfusion von 1 - 5 Plasmaeinheiten
    8-931 Monitoring mit zentralem Venendruck
    8-803.2 Autotransfusion
    8-803.0 Eigenblutspende
    8-701 Intubation einfach
    8-704 Intubation mit Doppellumentubus
    5-983 Reoperation

    Dieser Fall wird so in die I08A (RG 2,631) gegroupt. Lasse ich, was ich eigentlich nicht darf, die 5-798.2 weg, dann wird der Fall in die I09A (RG 4,193)gegroupt. Folglich sieht der Grouper die deutlich aufwendigere 5-835.4 nicht mehr und wir verlieren die entsprechende Fallschwere, obwohl deutlich mehr Leistung erbracht wurde. Die Zuordnung zur MDC ist korrekt.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Wie wird das in anderen Kliniken gehandhabt ? Ist so etwas schon mit dem InEk diskutiert oder gemeldet worden ? Vielen Dank für die Antworten.

    Hallo Forum,

    die AOK möchte mir in drei Fällen das Sonderentget 21.02 nicht bezahlen, da der OPS-Schlüssel für die PTCA fehlt. In diesen drei Fällen wurde ein "Direct-Stenting" der Koronararterie vorgenommen mit dem OPS 8-837.30 + 1-275.0. Gibt es dazu Urteile oder Erfahrungen ? Ich könnte mir vorstellen, dass dies schonmal geklärt worden ist, da dieser Fall ja häufiger vorkommen dürfte.

    Vielen Dank für den Rat.

    Hallo liebes Forum,

    ich schildere heute ein Kodierproblem, dass nun schon des öfteren bei uns ausgetreten ist und m.E. einen Mappingfehler darstellt.

    Patientin, geb.: 04.08.1988
    Aufnahme: 08.05.2003
    Entlassung: 11.06.2003
    Beatmung: 40h

    HD: M41.15
    ND: J90

    OPS: 5-838.7, 5-838.5, 5-836.2, 8-718.1, 5-838.7 (zweiter Eingriff während des Aufenthaltes), 8-800.2, 8-810.1, 8-931, 8-803.2, 8-704

    Diese Kodierung führt in die DRG A41Z mit einem Relativgewicht von 2,620 und, in diesem Fall einem Effektivgewicht von 4,516. Korrekt wäre aber die DRG I06Z mit einem Relativgewicht von 5,633.

    Da hier, gemäß den DKR, die Intubation bei längerdauernder Beatmung korrekt zusätzlich kodiert wurde entsteht die Zuweisung in die A41Z. Nimmt man die Intubation heraus, wird die I06Z erreicht.

    Wie seht Ihr diesen Fall ? Sind ähnliche Fälle bekannt ? Liegt das Problem schon beim InEk ? Ich habe bisher die Intubation einfach herausgenommen.

    Vielen Dank für Eure Antworten bereits im Voraus. Besonderen Dank auch an Kollegen Winter aus Berlin für die detaillierte Aufarbeitung meines letzten Beitrages.

    MfG

    Hallo liebes Forum,

    heute mal ein Problem aus dem Bereich der Orthopädie.

    Eine 26-jährige Patientin mit einer Scapula alata, Muskeldystrophie und Lungenrestriktion wurde folgendermaßen verschlüsselt. HD: M21.91, ND: G71.0 und J96.9. Als Eingriff wurde eine Scapulopexie mit Trevirabändern zur Fixierung durchgeführt. Verschlüsselte OPS: 5-780.x0, 5-785.x0. Anschließend Nachbeatmung auf Intensivstation < 24h.

    Das landet mit meinem 3M-Grouper in der I23Z, die ich für nicht korrekt halte. Allerdings finde ich auch keine besseren Codes für die HD oder OPS in unserem Thesaurus.

    Hat jemand ähnliche Eingriffe oder gute Vorschläge wie der Fall besser abgebildet werden kann ?

    Lieben Dank für die Tipps !

    Th. Vierzigmann

    Hallo Forum,

    ich stehe vor einem sehr arbeitsintensiven Problem, bei dem mir hoffentlich das Forum helfen wird. Zur Erstellung meiner AEB bräuchte ich einen Katalog aus dem hervorgeht, welchen Fallpauschalen bzw. Sonderentgelten welche DRG zugeordnet ist bzw. hineinmünden kann. Ich hoffe so einen Katalog gibt es schon. Vielen Dank für die Nachrichten.

    Hallo Forum,

    vielleicht könnt Ihr Licht in mein Unwissen bringen.

    Folgende Situation: Der Bruder einer Patientin verstirbt mit 34 Jahren an einer malignen Herzrhythmusstörung. Jetzt will die Patientin eine stationäre Abklärung ihrer Disposition einschließlich Herzkatheter und elektrophysiologischer Untersuchung. Sie hat zum Aufnahmezeitpunkt keinerlei Beschwerden oder Symptome. Ich tue mir schwer hier eine gute Verschlüsselung zu finden. Meines Erachtens kann hier nur die Z.84.8 verschlüsselt werden. Liege ich falsch ? Gibt es was Besseres ? Vielen Dank für die Antworten.