Beiträge von Kmies

    Hallo,
    sowas hatte ich noch nicht, weder GKV noch PKV. Allerdings letzte Woche das erste Mal bei MDK vor ORT, Prüfung auf UGVD bei 3 Tagen VWD bei lap. Galle. Konnte ich begründen. Wehret den Anfängen bei solchen Kürzungsversuchen. Was mich ärgert sind ähnliche Schreiben mancher BG'en und einer großen Unfallkasse, die Commotio generell auf 1 Tag kürzen.

    Hallo Herr Spörk,
    bei uns in RLP hat 2008 eine einzelne Kasse die MRE Komplexziffer durch den MDK überprüfen lassen. Eine Nennung des Hygiene beauftragten Arztes genügte nicht. Ein Arzt für Hygiene, bzw Arzt für medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemologie eines MVZ, das für uns die Untersuchungen macht, und uns in speziellen Hygienefragen berät wurde für die Akzeptanz der MRE Komplexziffer akzeptiert.
    Das ging relativ unkompliziert

    Guten Morgen,
    ich muß noch einmal einen alten Thread aufgreifen. Thema gelenkübergreifender Fixateur extern. Fallschilderung:
    Zustand nach Kniegelenkarthrodese und folgender Kniegelenksfraktur
    mit Stabilisierung gelenkübergreifender Fixateur extern in Femur und Tibia.
    Pat. kommt jetzt zur Fixateurentfernung. Operateur kodiert 2 mal die Fixateurentfernung : 5-787.9g (femur) und 5-787.9m (tibia)
    MDK sagt 2 mal geht nicht, dann unspezifisch kodieren mit 5-787.9x
    In der vorrausgehenden Diskusion argumentieren Herr Selter und Herr Winter damit, in einem solchen Fall sei der proximale Teil, also 5-787.9g zu kodieren. Gibt es hierzu neue Erkenntnisse?
    Vielen Dank
    allen einen guten Rutsch
    mit freundlichen Grüßen

    Guten Tag M. Helden,
    in diesem Fall würde ich begründen, falls das für Ihren Fall zutrifft.
    Gegenüber dem Regelfall goße Wundfläche mit erhöhter Blutungsgefahr. Ev. längere OP- Dauer. ev Redon-Einlage mit kontinuierlicher Abflußkontrolle(GAEP-Kriterium) Der Verband ist durchgeblutet. Die Verantwortung für stationäre Behandlung und Überwachung liegt immer noch im Ermessensspielraum des behandelnden Operateurs. Die mangelnde Compliance sollte sich in der Dokumentation wiederfinden wie: Patient nestelt an der Redon, hat Weglauftendenz, hält keine Bettruhe ein.
    Na dann viel Erfolg mit Ihrem Einspruch

    Guten Tag Herr Schaffert,
    Ihre Frage zur ambulanten Abrechnung interesiert mich auch.
    Wir haben eine Belegabteilung Urologie. Wir können gar nicht Ambulant abrechnen. Wir haben auch keinen eigenen Lithotrypter. 2 mal im Monat kommt ein mobiler ESWL und die Patienten sind dann 1 Tag stationär. DRG mit Abschlag DRG L43Z rel Gew. 0,247 wird stationär abgerechnet und derzeit nur selten auf stationäre Notwendigkeit geprüft. Bisher konntedie stat. Notw. begründet werden.

    Hallo K. Schmidt,
    herzlich willkommen!
    Falls es sich nicht um eine Wiederaufnahme im Sinne der FPV 2009 §2 (Fallpauschalenvereinbarung im Katalog 2009) handelt, ist der Fall nicht zusammen zu führen.

    Im Anhang ein paar Schulungsbeispiele (17) zu Fallzusammenführungen mit Lösungsvorschlägen. Völlig ohne Gewähr und sicher diskusionswürdig.

    Hallo
    auch mir sind die aktuellen Erläuterungen \"unseres MDK`s\" etwas überzogen. Die neue SEG Empfehlung 268 kannte ich noch nicht, wird mir aber bei der nächsten MDK Begehung als Argumentationshilfe nützen.

    Richtig, Dr. Neiser oft kommt noch eine Diät, Gewichtskontrollen, Laborkontrollen als zusätzlicher Ressourcenverbrauch hinzu.


    freundliche Grüße

    Guten Morgen Forengemeinde,

    auch wenn es schon eine zeitlang her ist, möchte ich das Ergebnis des Widerspruchs hier einstellen.( siehe Anhang). Hier mein WS :

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit erheben wir Einspruch gegen o.g. Gutachten. Im Gutachten wird die OPS 5-468.x2 als inclusivum der offen chirurgischen Leistenhernien-Op interpretiert.
    Die Reposition der eingeklemmten Hernie konnte nicht durch Manipulation von außen zum Bsp. durch Druck erfolgen. Hier musste zunächst laparoskopisch reponiert werden.
    Im zweiten Schritt erfolgte dann die Lichtenstein-OP. Eine Umsteige-Op war von Anfang an nicht geplant. Eine laparoskopische Maßnahme ist kein Bestandteil einer Lichtenstein-OP.

    Vielen Dank für die wertvollen Hinweise

    Hallo,

    auch unser landes MDK hat interne Kriterien zum Resourcenverbrauch der Niereninsuffizienz aufgestellt. Im Anhang zu lesen.
    Kreatinin, Harnstoff und GFR erhöht und Lasixgabe sollen nicht zur Kodierung von N18.. ausreichen.
    wie sehen Sie das?


    freundliche Grüße ins Forum


    Kurt Mies

    Guten Morgen,

    vielen Dank an die Herren Trump, Schemmann und Balling.
    Ich werde dann mal in den Widerspruch gehen. Das Argument mit
    der intraoperativen, laparoskopischen Reponierung erscheint mir am
    wichtigsten, oder gibt es hier noch weitere Meinungen zum Problem?

    Besonderen Dank an Herrn Balling, der mir bereits den entscheidenden Hinweis in der Sache Codierung T-Drain bei Cholecystektomie in 2007 geben konnte.
    Selbstvertändlich werde ich hier berichten, wie die Sache ausgegangen ist.
    Kann nur was dauern, da ich ab Sonntag 4 Wochen Urlaub in \"schneefreien\" Gefilden mache.
    Nochmals Danke

    Ihr