Beiträge von Kmies

    Hallo AEP`ler,

    lebt das Board noch ?
    Nein nicht zur Wiederbelebung,
    auch nicht aus Langeweile.
    Einfach weil`s brennt mal ne neue Frage.
    Eine große Krankenkasse,... ja genau die,
    befristet routinemäßig alle A- Pauschalen
    auf das Wundheilungsdatum. Das bedeutet
    Schreibarbeit und med. Begründungen für
    alle Hüften und Herzpauschalen.
    Kann das alles "wahrstein" ?
    Wer hat erste Erfahrungen?:uhr:
    Was sollte man tun ? ?(

    beste Grüße

    Kurt Mies

    Kommentar Jörg Gust

    Wenn die KG sehr aufwendig ist und einen Großteil der Behandlung ausmacht, könnte es sehr wohl sinnvoll sein, auch diese ins DRG-System zu implementieren. Doch wenn man so etwas fordert muß man erstmal Daten haben, die dies belegen.
    Außerdem könnte es für die (zunächst hausinterne) Nachkalkulation wichtig sein. Vielleicht werden sogar Behandlungschemata gekippt, wenn sie zu teuer sind bzw. man muß dann versuchen diese Leistungen entsprechend einzubringen, damit es dafür Geld gibt.

    Hallo Herr Gust,
    da kann ich Ihnen nur beipflichten. Wir haben interne Ziffern für OPs 301 Proceduren für aufwändige Leistungen im KIS, die mit * gezeichnet sind und nicht an die Kassen übermittelt werden.
    Dies dient einmal einer ungefähren Kostenkalkulation und man hat aktuell im KIS Leistungen, die eine stationäre Behandlung begründen können. Ist ganz nützlich für das derzeitige "Fallmanagement" einiger Krankenkassen.
    Diese auf Station erbrachten Proceduren werden vom Pflegepersonal "kodiert"

    MFG

    Kurt Mies

    Vielen Dank Herr Schoeffend,
    für Ihr ausführliches Statement. Danke auch für das Kopierangebot, aber ich habe dieses Jahr ein DKI Seminar mit Herrn Meister zum Thema AEP und MDK besucht, so das ich hier auf aktuellem Stand bin. Mit Einführung der DRG muß der MDK ja dann "umgeschult" werden. Es heißt dann nicht mehr:
    "Warum liegt der Patient noch im Krankenhaus?" sondern:
    "Warum wurde er schon entlassen?"
    Einen sonnigen Tag wünscht

    Kurt Mies

    Hallo,
    noch eine Frage:
    wir haben eine Schmerztagesklinik, die Patienten kommen nach dem Göttinger Modell 6 Wochen täglich von 8.00 Uhr bis 16.00Uhr. Es
    gibr einen relativ hohen Tagespflegesatz. Wie bildet sich die Schmerztagesklinik in DRG`s ab. Hat da jemand eine Vorstellung?

    Kurt Mies

    Hallo,
    wie ist die Rechtslage bzw. der Sachverhalt, wenn einem das MDK Gutachten eines bestimmten Gutachters als nicht korrekt erscheint. Kann man verlangen, das die Kasse von einem anderen Gutachter ein weiteres Gutachten machen läßt? Oder können die Krankenhäuser auch Gutachten in Auftrag geben? Oder gibt es nur noch den Klageweg?
    wer hat einen Tip ?

    es grüßt

    Kurt Mies

    Hallo Ronald,
    auch bevorzuge unbedingt "pflegerelevante Nebendiagnosen" aus genau Ihrer Begründung heraus. Ich bin auch absolut dafür die Ärzte bei der Kodierung zu unterstützen. Vorschlagslisten für pflegerelevante Diagnosen dazu finden sich ja im Download-bereich.Wichtig aus meiner Sicht ist, das Pflege nur die Diagnose vorschlägt und der zuständige Arzt übernimmt oder löscht. Unsere Pflegekräfte tun das seit April 2001 recht gründlich und in Gastvortägen vertrete ich das auch vehement.Ich bin nicht der Meinung das nur CCL relevante(australische) nebendiagnosen von der Pflegevorgeschlagen werden sollten. "Gehbeschwerden" bei Sprunggelenksfrakturen oder "Bauchschmerzen" bei Appendizitis machen natürlich keinen Sinn zu kodieren. Aber "Stuhlinkontinenz" oder "Restparese" bei altem Schlaganfall bewirken beim Groupieren einiges.Gut das wir jetzt die dt. Kodierrichtlinien haben und nicht nur den gesunden Menchen bzw. Medizinverstand walten lassen können. Spaß bei Seite. Wenn Pflege Kodiervorschläge macht, muß sie auch ein paar spez. Kodierrichlinien beachten. Hier fällt mir spontan: Stuhl/Harninkontinenz,Alkohol/Nikotinabhängigkeit,Restparesen und Dekubitus ein. Natürlich bieten auch die Prozedurenkodierung auf den Stationen viele Möglichkeiten der Unterstützung. Die Australier zeigen uns ja wie Casemanagement der DRG`S durch versierte Pflegekräfte unterstützt werden kann. Für mich gibts zur Zeit einen Ärztemangel (zumindest bei den Assistenten)in dt.KHS und da sollte Pflege "zugreifen"

    Beste Grüße an alle DRG`ler

    Kurt Mies

    Krankenpfleger und DRG Beauftragter eines kleinen KHS

    Guten Morgen DRG-Grouperexperten,
    bei der sonntäglichen Kodierlektüre, hier speziell der Artikel in Das KHS 10/2001 von Fr. Schlottmann/Raskopp Seite 852:

    "Nur durch die der Kodierung folgende Gruppierung der Daten
    im DRG-System ist eine unmittelbare und systemkonforme
    Kontrolle der Kodierung möglich. Fehler in der Reihenfolge
    der Kodes, aber auch die Auswahl der falschen
    Hauptdiagnose, können mit Hilfe eines Groupers leichter
    vom verschlüsselnden Arzt identifiziert werden. Diese zur
    unmittelbaren Prüfung der eigenen Kodierqualität notwendige
    Gruppierung ist keinesfalls mit erlösoptimierenden
    Aktivitäten zu verwechseln."

    taucht für mich die Frage auf, ob die Reihenfolge der Nebendiagnosen
    ( nicht über 15) groupierungsrelevant sein kann. Oder ist hier gemeint wenn 2 Hauptdiagnosen in Frage kommen,die HauptICD nach Resssourcenverbrauch zu priorisieren.
    Zusätzlich interesiert mich die Sache, da unser KIS Anbieter(BOSS) diese Woche ein PTF eingespielt hat, in dem eine Nummerierung aller Diagnosen erfolgt.(Hier gibt es verschiedene Einstellmöglichkeiten)

    Oder ist das alles nur, weil die Grouper nur bis Diagnose 20 erfassen?

    Vielleicht ne einfach strukturierte Frage, trotzdem Danke für eine Antwort.


    Kurt Mies


    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 04.11.2001 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 04.11.2001 editiert. ]

    Hallo Herr Wanninger,
    hier mal mein Versuch einer Argumentation.
    1. Ein Hinweis auf ein Landessozialgerichtsurteil in Berlin vom 28.03.2001 (L9KR203/00) zu lesen unter:
    http://www.dkgev.de/1_jur/jur_113.htm

    Es geht um pauschale Rechnungskürzungen durch Krankenkassen

    2. In den Landesverträgen nach §112 zum Bsp. Rheinland-Pfalz nach §112 Abs.2 nr. 1 SGBV ist von "einer bindenden Wirkung einer Kostenübernahmeerklärung die Rede, die im Nachhinein nicht revidierd werden kann". "Eine Begleichung der(vollen) Rechnung ist innerhalb 14 Tagen vorgesehen. Differenzbeträge dürfen erst nach Prüfung des Sachverhaltes verrechnet werden"

    3. Die Kassen sehen das anders und berufen sich zum Bsp. auf ein Urteil in RLP vom 01.03.2001 wonach ausgeführt wird, das die Zahlung verweigert werden könne, da das Krankenhaus die Herausgabe der Krankenunterlagen nicht erfülle.

    4. Die Kassen verweisen noch auf §21 Abs.1 SGBV und die §§ 275,276 SGBV aus dehnen ein Recht auf Rechnungsprüfung durch den MDK gesichert werden.

    Resumee
    Trotz zahlreichrechen Briefwechsels mit den Kassen ist uns nicht gelungen, die nicht zulässige nachträgliche Befristung zu wiederlegen.
    Gerne faxe ich Ihnen Schriftwechsel zum Thema zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kurt Mies
    :sleep: :sleep: :sleep:

    Behandlungsunterlagen müssen Ärzte rausgeben !
    Zur Vollständigkeit des Threads möchte ich noch
    auf folgenden Link hinweisen:
    http://www.aerztezeitung.de/docs/2001/09/19/167a1501.asp

    Und so steht es im Gesetz:

    Paragraph 66, SGB V: "Die Krankenkassen können die Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, und nicht nach § 16 SGB X auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen."

    Also in diesem Fall doch die Unterlagen an die Krankenkasse

    :itchy:
    Mit herzlichen Grüßen an das "verweiste" AEP Board

    Kurt Mies

    Hallo Herr Harry,

    herzlich Willkommen im Forum.....
    ich meine das auch so.
    Wäre natürlich schön, wenn Sie den ein
    oder anderen Post zu den diversen Themen
    abgeben würden. Ich denke hier auch
    besonders an das AEP Board .

    also viel Spaß und fleißig posten

    herzlichst ihr

    Kurt Mies


    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 16.10.2001 editiert. ]