Lieber Herr Sommerhäuser,
ich mache zwischen AEP Verfahren und Fehlbelegungsprüfung nach § 282 SGBV verabschiedet durch die Spitzenverbände der Kassen am 11.08.2000, die bisher nur eine Richtlinie ist und zu denen Bundesärztekammer und viele andere wie Marburger Bund und DKG ihre Stellungnahmen abgegeben haben keinen Unterschied. In einem 1 wöchigen Seminar der DKI und Herrn Meister(justitiar der DKG) ist mir das klar geworden. Die Fehlbelegungsprüfungen haben zwar noch keine offizielle Wirkung, inder Praxis wird aber nach diesen Kriterien geprüft. Und wenn Sie sich aktuelle MDK Gutachten anschauen oder den neuer BEK §115 Katalog finden Sie fast immer die gleichen AEP Kriterien.Beispiele: i.v. Injektionen, mangelnde Compliance des Patienten, R/R über 200 oder unter 90 usw. sorgen auch heute schon für ein positives Gutachten.
Liegt Ihnen die Richtlinie(Fehlbelegungsprüfung) nach § 282 SGV vor ?
Hier gibt es Kriterien für die Notwendigkeit der Aufnahme und Kriterien für die Notwendigkeit von Behandlungstagen. Ich bin mir sehr sicher das das Verfahren für den gesamten Aufenthalt gilt und genau das ist die Brisanz. Mich stört die unterschiedliche Dokumentation zwischen Arzt und Pflege.
Mit herzlichen Grüßen
Kurt Mies