Beiträge von Kmies

    Lieber Herr Sommerhäuser,
    ich mache zwischen AEP Verfahren und Fehlbelegungsprüfung nach § 282 SGBV verabschiedet durch die Spitzenverbände der Kassen am 11.08.2000, die bisher nur eine Richtlinie ist und zu denen Bundesärztekammer und viele andere wie Marburger Bund und DKG ihre Stellungnahmen abgegeben haben keinen Unterschied. In einem 1 wöchigen Seminar der DKI und Herrn Meister(justitiar der DKG) ist mir das klar geworden. Die Fehlbelegungsprüfungen haben zwar noch keine offizielle Wirkung, inder Praxis wird aber nach diesen Kriterien geprüft. Und wenn Sie sich aktuelle MDK Gutachten anschauen oder den neuer BEK §115 Katalog finden Sie fast immer die gleichen AEP Kriterien.Beispiele: i.v. Injektionen, mangelnde Compliance des Patienten, R/R über 200 oder unter 90 usw. sorgen auch heute schon für ein positives Gutachten.
    Liegt Ihnen die Richtlinie(Fehlbelegungsprüfung) nach § 282 SGV vor ?
    Hier gibt es Kriterien für die Notwendigkeit der Aufnahme und Kriterien für die Notwendigkeit von Behandlungstagen. Ich bin mir sehr sicher das das Verfahren für den gesamten Aufenthalt gilt und genau das ist die Brisanz. Mich stört die unterschiedliche Dokumentation zwischen Arzt und Pflege.

    Mit herzlichen Grüßen

    Kurt Mies

    Zitat:Dr. Rüschemeyer
    Wir sind zwar zur Dokumentation verpflichtet, aber nicht im
    Sinne des AEP-Verfahrens (auch wenn wir in unserem Haus
    die Dokumentation entsprechend erweitert haben).

    Hallo Herr Dr. Rüschemeyer,
    mich würde interesieren inwieweit Sie die Dokumentation in Ihrem Haus in Richtung AEP Vefahren optimiert haben?
    Betrifft dies nur die ärztliche Doku oder auch die pflegerische Dokumentation.Was speziell haben Sie ergänzt bei Ihren Arzteinträgen? Beispiele: Visiteneinträge,Arztbesuche außer der Reihe, Aufklärungen, Gespräche, Wundbeschreibungen, diagnostische Fragestellungen, was passiert am Wochenende... und vieles mehr.Und wie ergänzt die Pflege in Ihrer Dokumentation die ärztliche Dokumentation.
    Oder gibt es etwa eine gemeinsame Dokumentation?
    Entschuldigen Sie die vielen Fragen,ich erwarte auch keine erschöpfende Antwort.Ich würde mir wünschen, wenn zum Thema Dokumentation (MDK,AEP)etwas mehr Leben im Forum AEP aufkäme.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kurt Mies
    Krankenpfleger
    Stabstelle med. Controlling

    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 05.09.2001 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 05.09.2001 editiert. ]

    Sehr geehrte DRG Gemeinde,
    Herr Karl Heinz Tuschen (Referatsleiter BMG) nimmt in seinem Beitrag in f&w 4/2001 Stellung zum Upcoding. Er erwartet auf Grund der erfahrungen in anderen DRG Staaten einen Anstieg der Nebendiagnosen.Zitat K.H.Tuschen "diese erwünschte Veränderung des Kodierverhaltens darf jedoch nicht dazu führen, dass bei gleichbleibenden Leistungen zusätzliche Ausgaben der Krankenkassen entstehen. Es wird deshalb mit §10 Abs. 3 Satz 3 KHEV vorgegeben, dass diese Upcoding-Effekte durch eine Absenkung des Basisfallwertes zu neutralisieren sind."
    I) Wie soll man sich verhalten? Geschieht hier das Gleiche wie der Verfall der Punktwerte im ambulanten Bereich? Erst fahren wir die Zahl der Diagnosen auf ein Maximum an Möglichem, das ist dann der Standard, drunter ist zuwenig und drüber ist "Upcoding"
    Wie sehen Sie das?

    Mit freundlichen Grüßen

    Kurt Mies
    Krankenpfleger
    DRG Beauftragter

    Sehr geehrte DRG Gemeinde,
    Herr Karl Heinz Tuschen (Referatsleiter BMG) nimmt in seinem Beitrag in f&w 4/2001 Stellung zum Upcoding. Er erwartet auf Grund der erfahrungen in anderen DRG Staaten einen Anstieg der Nebendiagnosen.Zitat K.H.Tuschen "diese erwünschte Veränderung des Kodierverhaltens darf jedoch nicht dazu führen, dass bei gleichbleibenden Leistungen zusätzliche Ausgaben der Krankenkassen entstehen. Es wird deshalb mit §10 Abs. 3 Satz 3 KHEV vorgegeben, dass diese Upcoding-Effekte durch eine Absenkung des Basisfallwertes zu neutralisieren sind."
    I) Wie soll man sich verhalten? Geschieht hier das Gleiche wie der Verfall der Punktwerte im ambulanten Bereich? Erst fahren wir die Zahl der Diagnosen auf ein Maximum an Möglichem, das ist dann der Standard, drunter ist zuwenig und drüber ist "Upcoding"
    Wie sehen Sie das?

    Mit freundlichen Grüßen

    Kurt Mies
    Krankenpfleger
    DRG Beauftragter

    Hallo J Piper,
    auch wir zählen zu den glücklichen die eine auf unserer Haus zugeschnittene nach OPS 301 "gemappte" Liste der ambulanten Operationen erhalten hat. Da mit Sicherheit einige Kassen hier fleißig mitlesen, kann man hier nicht offen die Strategien diskutieren. Für das Gespräch mit der Kasse wäre es wichtig zu wissen, wie andere Häuser möglichst im gleichen Bundesland bestimmte Eingriffe wie zum Bsp. KTS,UKS,RKS, Arthroskopien, Varitzenstrippung usw.behandeln?
    1.Ambulant ?
    2. 1Tag stationär
    3. 3Tage stationär.
    Wir fahren, gezwungenermaßen je nach Morbidität und Kasse alle 3 Modelle.
    Wie sieht es mit den Anderen aus?
    Die Strategie für den Umgang mit den Kassen wäre ein fruchtbares Thema für ein internes Treffen von Medizincontrollern "unter sich".
    Wie sehen Sie das ?
    kurt mies

    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 31.07.2001 editiert. ]

    Hallo DTA,
    pflegerische Berufspolitik in Ehren, aber ist sicher nicht Thema dieses Forums. Ihre Thematik gehört in die Berufsverbände wie den DPR (Deutscher Pflegerat) Dachverband aller Pflegeverbände. Nach meinen Informationen wird dort das LEP Verfahren präferiert. Es kann nur gemeinsam mit den Ärzten gehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kurt Mies

    Hallo NG,
    vielen Dank Herr Sommerhäuser für die gute
    Downloadquelle zu den stationsersetztenden Operationen . Leider sind die Ops nicht nach OPS 301 gelistet. Eine "Mapping-Tabelle" von EBM nach OPS 301 wäre hier sehr hilfreich. Hier ist mir keine Downloadquelle bekannt. Eine Kasse hat sich aber die Mühe gemacht und unser Leistungsspektrum von EBM auf OPS 301 gemappt,... leider nur in Papierform und nicht öffentlich.
    Grüße an die NG
    Kurt Mies

    Hallo Herr Schaffert,
    hört sich ganz nach "Notfall" an. Habe leider nur zahlreiche
    Literatur zum Thema Fehlbelegung und AEP Verfahren. Das AEP
    hat es in sich und da Sie ja rückwirkend geprüft werden,können
    Sie nicht mehr viel ändern.Setzen Sie sich auf jeden Fall
    mit Ihrer zuständigen Krankenhausgesellschaft in Verbindung,
    diese kennt "AEP geprüfte" Häuser. Von Vorträgen sind mir
    2 Häuser bekannt,die sich einer Fehlbelegungsprüfung unter-
    ziehen mußten, aber mit wenig positiven Erfahrungen, was
    Kenner des AEP-Verfahrens nicht wundert. Sollten Sie Interesse
    an Literatur haben, bitte ich um einen Rückruf. 02602/122710

    Ansonsten kann man nur die Daumen drücken ....
    und halten Sie die NG auf dem Laufenden
    Mit freundlichen Grüßen
    kurt mies

    Hallo Chatter und NG,
    Es war ein erster zarter Anfang. Für Kleingruppen
    unter 6 Leuten ist es doch akzeptabel. Für eine größere
    Guppe kann ja wie im Chat vorgeschlagen ein anderer Chat
    aufgetan werden. Das DRG Zeitalter fängt erst an.
    Hier posten die "Insider"!Auch Anfänger und "Nichtprofis"
    so wie ich, möchten informiert werden, und Fragen stellen.

    Deshalb mein Vorschlag : weiter so
    Chat zu festen Zeiten im anderen Rahmen
    DRG Forum wie bisher ( wir lesen gerne mit)
    "klein-chat" für Interessenverwandte im DRG Board

    Beste Grüße

    Kurt MIES