Beiträge von mariel

    Hallo, siehe Fallpauschalenvereinbarung, Abschnitt 1, §1 Abrechnung von Fallpauschalen .. (6) "Zur Einstufung in die jeweils abzurechnende Fallpauschale sind Programme (Grouper) einzusetzen, die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zertifiziert sind. Für Art und Höhe der nach dieser Vereinbarung abzurechnenden Entgelte ist der Tag der voll- oder teilstationären Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich.

    VG

    Gefunden bei reimbursement: "Eine Partition beschreibt die zweite und dritte Stelle einer Diagnosis Related Group (DRG). Zusammen mit der ersten Stelle der DRG, die über die Hauptdiagnose einer Major Diagnostic Category (MDC) zugeteilt wird, bildet sie die Basis-DRG. Die Zuweisung einer Behandlungsepisode zu einer der folgenden Partitionen innerhalb einer MDC, hängt hauptsächlich vom Vorhandensein oder Fehlen von Prozeduren (OPS – Operationen- und Prozedurenschlüssel) ab.

    Allgemeine Grundlagen zur Partition:

    • Operativ
      • Vorhandensein mindestens einer OR-Prozedur
      • Zahlen von 01 bis 39 einer Fallpauschale
    • Andere
      • Keine OR-Prozedur, jedoch mindestens eine NonOR-Prozedur (muss für die MDC signifikant sein)
      • Zahlen von 40 bis 59 einer Fallpauschale
    • Medizinisch
      • Weder eine OR-Prozedur noch eine lokal signifikante NonOR-Prozedur
      • Zahlen von 60 bis 99 einer Fallpauschale".

    Hallo Kermit,

    die Fallpauschalenverordnung sagt folgendes: "(2) 1Eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale ist auch dann vorzunehmen, wenn

    1. ein Patient oder eine Patientin innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Krankenhausaufenthalts wieder aufgenommen wird und
    2. innerhalb der gleichen Hauptdiagnosegruppe (MDC) die zuvor abrechenbare Fallpauschale in die „medizinische Partition“ oder die „andere Partition“ und die anschließende Fallpauschale in die „operative Partition“ einzugruppieren ist."

    MDC beide G, Partitionswechsel von M nach O, die Voraussetzungen sind gegeben, FZ ist durchzuführen. Eigentlich müsste das KIS-System dies automatisch erkennen bei der Abrechnung des 2. Falles.?

    LG Mariel

    Hallo zusammen, es geht aber auch andersherum: es werden 2 Fälle geprüft der 1. Fall ist korrekt, der 2. Fall liegt bei einem anderem Prüfer, dann ist irgendwann auch der 2. Fall korrekt, ABER es darf nur einmal 300 € berechnet werden, da die Prüfvorschrift besagt es muss für die Prüfung einer FZ für beide Fälle eine PA gestellt werden. Es ist ein Trugschluss das die Unterlagen zusammen an einen Prüfer gehen. Also muss man ja in beiden Fällen die Unterlagen für die zu prüfenden Fälle schicken.

    Hallo Herr Horndasch,

    oder FPV2021: §2 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus unter Punkt4: "... Hierbei ist eine chronologische Prüfung vorzunehmen. ..."

    FG

    mariel

    Hallo Tusnelda 317,
    genau so kodiere ich auch. Das Problem liegt im Namen der Diagnose: "Komplikation..". Im Zeitalter der Qualitätssicherung sind Komplikationen zu vermeiden. Da hilft nur Kommunikation.
    LG
    mariel

    Hallo zusammen,
    ich möchte meine Frage nochmal stellen: Wozu der ganze Aufwand, wenn am Ende eine stationäre Abrechnung nicht gegeben ist? Dann kann ich das doch nur vorstationär abrechnen? Also bleibt dann nur noch die Frage wem stelle ich die Rechnung, der BG oder der KK?
    LG
    mariel

    Guten Morgen,

    nach der Hauptdiagnosenfrage (D002f) wäre die Fraktur HD, bei der Aufnahme akuter MS Schub, also noch eine Aufnahemediagnose, die zur Hauptdiagnose führen kann. Nun muss nach dem Resourcenverbrauch entschieden werden. Aber das alles mal beiseite, ist die stationäre Abrechnung überhaupt gegeben? Sollte der Fall nicht vorstationär abgerechnet werden?
    LG
    mariel

    Hallo MedCo,
    handelt es sich bei der Reha-Einrichtung um ein Krankenhaus dann gilt §3 (3) ... innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Entlassdatum .. in das selbe Krankenhaus -> Rückverlegung. (FPV) Ist es aber "nur" eine Reha-Einrichtung, dann ist es ein neuer Fall. Damit können sie beide Fälle einzeln abrechnen.
    Die Wiederaufnahme in das selbe Krankenhaus innerhalb von 24 h ist immer ein neuer Fall.
    liebe Grüße
    mariel